Europäische Schweinepest

Europäische Schweinepest (ESP oder EP)

Es gibt auch noch eine Afrikanische Schweinepest (ASP). Sie ist für unsere Breitengrade theoretisch nicht relevant, verläuft aber genau wie die ESP. Seit einigen Jahren hat sich die ASP jedoch auch in Richtung Europa ausgebreitet.

Geschichtliches

Erstmals 1883 im Staat Ohio beschrieben 1862 in England Nachweis des infektiösen Charakters durch Law 1875.


Vorkommen

Nur beim Schwein vorkommend. Das Virus ist äußerst widerstandsfähig.
Hitzestabil bis 60°C. Ph-stabil 3-12. Es hält sich in gefrorenem Fleisch
1500 Tage, im Kot 7 Tage, im Urin 5 Tage.

Ursache

Verursacht wird die ESP durch das Schweinepestvirus (SPV), das zur Familie der Togaviren gehört.

Übertragung

Übertragen wird die ESP durch virusausscheidende Schweine (Wildschweine),

Speichel, Nasen- Augen- und Rachensekret, Kot und Urin, Schlacht- und
Fleischprodukte, Gülle, verunreinigte Fahrzeuge, Instrumente,
Injektionsspritzen. Schadnager (Ratten und Mäuse) und Haustiere. Die Tiere sind schon einen Tag nach der eigenen Ansteckung infektiös (ansteckend), und bleiben es bis zu 200 Tage lang.

Inkubationszeit

2-6 Tage

Krankheitsbild

Das Krankheitsbild kann in einer akuten Form und in einer chronischen Form (atypisch) auftreten. Während früher die Erscheinungen der akuten Form vorherrschten, wurden in den letzten Jahren vermehrt die chronischen Formen beobachtet.

Akute Form

Hohes Fieber (40-42°C), Mattigkeit, Futterverweigerung,
Hinterhandschwäche, Schwanken, taumelnder Gang, Zittern (Ferkel), Krämpfe, geschwollene Augenlieder, gerötete Lidbindehäute, schleimiger Nasenausfluss, Nasenbluten, Blaufärbung des ganzen Körpers, Kehlkopfentzündung, Schluckbeschwerden, röchelnder Atem, anfangs Verstopfung, später Durchfall.

Der Tod tritt 8-20 Tage nach Auftreten der ersten klinischen Zustände ein. Sterblichkeitsrate 30-100%.

Chronische Form

Die chronische Form kann sich bei Schweinen entwickeln, die die akute
überleben. Sie kann aber auch als selbstständige Form der Krankheit
auftreten. Die Inkubationszeit ist gegenüber der akuten Form verlängert.
Die Krankheitserscheinungen bei der chronischen Schweinepest sind viel
uncharakteristischer als bei der akuten Schweinepest. Fieber ist nicht immer vorhanden.
Bei mangelnder Fresslust können Verstopfung und Durchfall abwechseln. Oft sieht man chronische Entzündungen der Haut, manchmal Gewebetod an den Ohrspitzen. Insgesamt gibt es bei der chronischen ESP keine typischen Krankheitserscheinungen. Oft wird sie von anderen Erkrankungen überlagert.

 

 

Diagnose

Der Verdacht der SP muss gestellt werden bei Vorliegen der beschriebenen Krankheitserscheinungen und vor allem dann, wenn eine fieberhafte Erkrankung auf eine entsprechende antibiotische Behandlung nicht anspricht.
Im Blut sollte der Antikörpernachweis vorgenommen werden.

Behandlung

Es gibt keine bestimmte Behandlung. Behandlung und Impfung sind verboten.

Vorbeugung

Kein Verfüttern von Speiseresten. Fernhalten von Schadnagern (Mäuse, Ratten) und Haustieren. Desinfektion von Schuhen, Geräten und Fahrzeugen.

Gesetzliche Bestimmungen

Nach dem Tierseuchengesetz handelt es sich bei der ESP um eine
anzeigepflichtige Seuche. Anzeigepflicht bedeutet, das auch der Tierhalter Krankheitssymptome, die als Verdacht auf ESP gedeutet werden können, beim zuständigen Veterinäramt anzeigen muss. Die Bekämpfung erfolgt nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden.

Ist die Seuche festgestellt worden, wird in einem Radius von 3km um das Seuchengehöft ein Sperrbezirk errichtet (Beschilderung: Schweinepest – Sperrbezirk) und mit einem Radius von 10km ein Beobachtungsgebiet. Alle Schweine des Seuchengehöfts müssen getötet (gekeult) werden.

Es folgt eine „stand-still“-Phase im Sperrbezirk von
mindestens 21 Tagen und im Beobachtungsgebiet von 7 Tagen.

Verbringungsverbot in den und aus dem Sperrbezirk.
Keine Schweineausstellungen, -märkte oder Tierhandel.

Während der „stand-still“-Phase werden alle Schweinebestände
innerhalb eines Sperrbezirkes durch die Veterinärbehörden untersucht.

30 Tage nach Grobdesinfektion des Seuchengehöfts erfolgt im Sperrbezirk, bzw. nach 15 Tagen im Beobachtungsgebiet die Aufhebungsuntersuchung. Dazu werden die Schweinebestände nach einem EU-Schlüssel serologisch untersucht.
Seit dem 1.11.2002 ist eine neue Richtlinie zur Bekämpfung der Schweinepest in Kraft. Sie sieht eine mögliche, kontrollierte Impfung in Notfällen vor, sowie die orale (über den Mund) Impfung von Wildschweinen. In Erwartung neuer wissenschaftlicher Entwicklungen sieht die Richtlinie den Einsatz von „Marker-Impfstoffen“ vor, die zusammen mit derzeit in Entwicklung befindlichen Labortests eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren ermöglichen.

Quellen
Handbuch Schweinekrankheiten K.-O. Eich
Europa-web
Uni-Giessen
Uni-Wien