Gesetzliche Vorschriften der Schweinehaltung

Gesetzliche Vorschriften zur Haltung von Schweinen und Minischweinen

Für die Schweinehaltung gelten bestimmte gesetzliche Vorschriften, die jeder der Schweine hält – egal ob Mini- oder Großschweine – zu beachten und umzusetzen hat.

So absurd das auf den ersten Blick auch sein mag, grundsätzlich gelten alle Auflagen, wie sie auch für die Massentierhaltung von Schweinen gelten.

Je nach Haltungsform existieren unterschiedliche Auflagen und es kann sein, dass die Behörden durchaus unterschiedlich mit der Privat-Hobbyhaltung von Schweinen umgehen.

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§ Schweineparagraphen §

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An erster Stelle: das Tierschutzgesetz i. d. g. Fassung v. 25. Mai 1998, BGBl I S. 1105

Wie für alle Wirbeltierarten gelten für die Haltung von Mini-Schweinen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes.

Mehr über die artgerechte Haltung erfährst du weiter unten,  bzw. informiere dich auf den Seiten der Schweinefreunde e.V. und in unserem Forum.

Was musst du alles beachten?

Anmeldepflicht:

  • beim zuständigen Veterinäramt nach § 26 und § 45 der Viehverkehrsverordnung sowie der Bienenseuchen-Verordnung und der Fischseuchenverordnung. Du erhälst eine Betriebsnummer, die bei der Tierseuchenkasse anzugeben ist.
  • bei der Tierseuchenkasse anmelden (angesiedelt bei der zuständigen Landwirtschaftskammer). Die Meldung muss innerhalb 14 Tagen nach Aufnahme erfolgen. Es ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten. Für NRW wäre das z. B. für das Jahr  2020:

    Beiträge in Beständen mit
    1 bis 66 Tieren, je Bestand = 10,00 € (Hobbyhaltung)
    67 und mehr Tieren, je Tier = 0,15 €
    Saugferkel sind beitragsfrei

    Die Tierseuchenkasse gewährt Entschädigungsleistungen bei seuchenrechtlichen Maßnahmen. Ein Schweinehalter ohne Anmeldung, haftet persönlich mit seinem Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall in die Zigtausende gehen. 

  • beim  HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Voraussetzung ist, die vorherige Anmeldung bei der Tierseuchenkasse. https://www.hi-tier.de/

Weitere Auflagen sind: 

  • Kennzeichnungspflicht-Ohrmarke für dein Schwein. Sobald du ein Tier übernimmst, egal ob (hoffentlich) aus dem Tierschutz oder vom Züchter, sollte es bereits mit einer Ohrmarke versehen sein. Auf der Marke sollten folgende Angaben stehen: DE für Deutschland und das KFZ -Kennzeichen des Landkreises des Betriebes und eine für den Betrieb individuelle siebenstellige Nummer.
  • Bestandsbuchführung  musst du auch als Hobbyhalter führen und bereithalten (Aufbewahrungsfrist 3 Jahre). Allerdings wird sich dein Schweinebestand nicht innerhalb kurzer Zeit ständig ändern. Dies ist für Gnadenhöfe, Aufnahmestationen und Züchter mehr von Bedeutung.
  • Anwendung von Arzneimittel: Der Schweinebestand muss durch einen Tierarzt betreut werden, dessen Fachwissen im Bereich Schweinegesundheit durch die Tierärztekammer schriftlich bestätigt ist (Approbation). Die Anwendung von Arzneimitteln ist in einem Bestandsbuch zu vermerken. Schweine dürfen nur mit Arzneimitteln behandelt werden, die für Schweine zugelassen sind. Von dem behandelnden Tierarzt erhalten Sie über die angewandten und abgegebenen Arzneimittel einen Abgabebeleg, dieser muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Falls Sie Arzneimittel aus einer Apotheke beziehen, müssen Rechnungen oder sonstige Bezugsnachweise ebenfalls 5 Jahre aufbewahrt werden.
  • Einhaltung der Hygieneschutzverordnung: Das Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen (vor allem tierische Abfälle) ist streng verboten!  Für Ein- und Ausgang der Stallungen müssen funktionstüchtige Einrichtungen zur Schuhdesinfektion (Desinfektionswannen oder- matten oder vergleichbare Einrichtungen z. B. zur Sprühdesinfektion) bereit gehalten werden. Eine hygienisch unbedenkliche Entsorgung von festen und flüssigen Abgängen (Kot und Urin).  
  • Die Einzelheiten für der Freilandhaltung regeln sich nach § 4 i.V.m. Anlagen 4 und 5 der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).  Bei der Freilandhaltung ist nach Anl. 4 in jedem Fall eine doppelte Einfriedung erforderlich, um einen Kontakt mit Wildschweinen zu verhindern. Dies ist deshalb wichtig, weil Wildschweine (potenzielle Überträger der Europäischen Schweinepest) zunehmend in menschliche Siedlungen vordringen.

 

Was sonst noch?

  • Anzeigepflicht lt. Tierseuchengesetz: bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Krankheit wie z.B. Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit, Maul-und- Klauenseuche muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden
  • Begleitpapiere beim Kauf oder Übernahme eines Schweines aushändigen lassen 
  • Haftpflichtversicherung – es kann immer was passieren, egal wie gut du aufpasst. Schließlich bist du nicht 24 Std. mit deinen Lieblingen zusammen. Die Schäden können in die Millionen gehen. Informiere dich deshalb bei deiner Versicherungsgesellschaft. In der Regel werden Schweine in der Haftpflichtversicherung (manchmal sogar kostenlos) mitversichert. Frage einfach mal nach und lasse es dir schriftlich geben. Es ist uns nicht bekannt, ob es eine spezielle Tierhalterhaftpflicht für Schweine in Hobbyhaltung gibt. Vermutlich nicht.
  • Baugenehmigung für den Stall. Es kann sein, dass du je nach Bauvorhaben und Gemeinde, vor dem Bau eines Stalles, eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt beantragen musst.