Hessen verbietet die Haltung gefährlicher Wildtiere |
Sabine unregistriert
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Hessen verbietet die Haltung gefährlicher Wildtiere |
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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
Bundesweit unzureichend geregelt: Hessen verbietet die Haltung gefährlicher Wildtiere (15.10.2007)
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München / Wiesbaden Der Markt mit exotischen Tieren boomt in
Deutschland: Allein am Frankfurter Flughafen wurden 2006 über 940.000
Reptilien, Von den 19 in Deutschland vorkommenden A.-Arten (Frösche,
Kröten, Unken, Molche, Salamander) sind 11 Arten in ihrem Bestand
gefährdet oder stehen kurz vor der Ausrottung (Artensterben).
Amphibien, Skorpione und Spinnen importiert.
Je gefährlicher, desto beliebter: Immer mehr geltungssüchtige Halter wollen sich statt mit
Pitbulls nun mit Kobra & Co. aufwerten, so PRO WILDLIFE-Sprecherin
Dr. Sandra Altherr in München gegenüber der Presse.
Die Haltung gefährlicher Tiere ist in Deutschland bislang völlig
unzureichend geregelt: Nur Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg -
Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein haben
überhaupt Regelungen, die zudem völlig unterschiedlich sind. Oft
handelt es sich hierbei nicht um Verbote, sondern die Haltung von
Krokodil & Co. muss den Behörden lediglich gemeldet werden. Immer
wieder machen Fälle Schlagzeilen, wo gefährliche Tiere entkommen,
ausgesetzt oder in Wohnungen zurückgelassen werden. In Hessen gab es
erst jüngst wieder einen Fall, bei dem in einer Privatwohnung 34
Giftschlangen frei herumkrochen&, berichtete Altherr.
PRO WILDLIFE dokumentiert seit Jahren Ausmaß und Anstieg des
unkontrollierten Handels mit Wildtieren. Inzwischen ist nahezu alles
auf dem Markt erhältlich selbst Tiere, die vor wenigen Jahren noch
kaum einer kannte, berichtet Altherr. Es werden sogar Nasenbären
angeboten. Die sehen zwar possierlich aus, können aber binnen Sekunden
die Halsschlagader eines ausgewachsenen Schäferhundes durchbeißen...
Hessen handelt
Hessen hat jetzt die Haltung von gefährlichen Wildtieren verboten. Das
teilte Hessens Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber mit. Die
entsprechende Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist jetzt in Kraft getreten. Wir müssen
das unterbinden, weil sich aus der Haltung von gefährlichen Tieren
wildlebender Art in privaten Haushalten im Einzelfall erheblichen
Risiken für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen
ergeben, sagte Scheibelhuber. Es gelte, insbesondere Kinder zu
schützen und Einsatzkräfte davor zu bewahren, von Wildtieren in
Wohnungen verletzt zu werden. Die Staatssekretärin verwies auf
Expertenaussagen, nach denen im letzten Jahr bundesweit bei
Giftnotrufzentralen mehr als 700 Zwischenfälle mit exotischen
Gifttieren gemeldet worden. Fast 30 Prozent dieser Vorfälle betrafen
Jugendliche/bzw. Kinder unter 15 Jahren und dabei wurden nicht einmal
alle Giftnotrufzentralen abgefragt.
Als gefährlich gelten Tiere, mit denen der Umgang wegen der ihnen
eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu erheblichen
Verletzungen oder Schäden führen kann, zitierte die Staatssekretärin
die Definition. Darüber hinaus sei ein Bestandsschutz vorgesehen für
Halter, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein gefährliches
Wildtier gehalten haben. Allerdings müssen die Halter ihre Tiere bis
zum 30. April bei den Ordnungsbehörden melden. Wenn im Einzelfall
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, können die
örtlichen Ordnungsbehörden auf der Grundlage des HSOG eingreifen und
das Tier sicherstellen, stellte Scheibelhuber klar.
Für den Vollzug des Gesetzes sind die Regierungspräsidien zentral
zuständig. Die Sachkunde der Regierungspräsidien, die auch für den
Artenschutz zuständig sind, wird auf diese Weise optimal genutzt, so
Scheibelhuber. Mit dem Gesetz sei ein angemessener Ausgleich zwischen
dem Interesse der Öffentlichkeit an einem zwingend erforderlichen
Schutz vor diesen Tieren und dem Interesse der Wissenschaft an einer
Haltung dieser Tiere gefunden, so die Staatssekretärin abschließend.
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16.10.2007 13:13 |
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LilliundPaul unregistriert
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Dann hätten wir doch zumindest schonmal n Gesetz in Hessen für die armen Faultiere bei Zajac. Leider ist der in NRW.
Vielleicht ist das ja mal ein Anfang. Zu wünschen wäre es den Tierchen.
Weiter so!
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16.10.2007 14:40 |
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Shonsu unregistriert
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Ja, die Reglementierungswut des Staates kennt anscheinend keine Grenzen.
Am einfachsten ist es natürlich, den "kleinen" Leuten etwas zu verbieten.
Hat sich einer von Euch schon einmal gefragt, wann die Hobby-Schweinehaltung
endgültig verboten wird?
Dann heißt es ab auf den Schlachthof mit unseren Lieblingen.
So lange nur "den Anderen" etwas verboten wird, hat man gut lachen. Aber Hobby-Schweinehalter und Kobrazüchter sind für den Staat dasselbe - ein Dorn im Auge.
Tschüß
Thomas
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16.10.2007 18:35 |
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Liese
von der kleinen Farm
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Herkunft: aus dem schönen Kröß Ostholstein
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Hallo,
die Definition "gefährliche Tiere" ist ja so eine Sache....................!!!!
Als gefährlich gelten Tiere, mit denen der Umgang wegen der ihnen
eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu erheblichen
Verletzungen oder Schäden führen kann........
(was heißt denn das?) Ein Schwein kann auch beißen.......----------
Na ja, bin mal gespannt auf die weitere Diskussion.
eure Anneliese von der kleinen Farm
__________________ Anneliese von der kleinen Farm
Um klar zu sehen, genügt ein Wechsel der Blickrichtung.
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16.10.2007 18:58 |
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Trudis Mama unregistriert
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Ist euch aufgefallen, dass es da mal wieder nur ums Wohl der Menschheit geht? Wie es den Tieren in nicht artgerechter Hobbyhaltung ergeht, fällt mal wieder unter den Tisch. Generell sollte die Einfuhr von Wildfängen verboten werden, und nur Nachzuchten in den Verkauf bringen. Noch dazu eine Art Ausweis, dass es auch wirklich keine Wildfänge sind, sowie eine Unterschrift sowie Name und Anschrift des zukünftigen Besitzers, dass die Tiere auch artgerecht gehalten werden. Aber da ja wieder alle zu faul sind, das regelmäßig zu kontrollieren, kann man das auch gleich in den Wind schießen. Böeibt wohl doch nur, alle Exoten und giftiges Gekrabbel zu verbieten.
schönen Abend noch
Dany
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16.10.2007 19:13 |
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Shonsu unregistriert
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Hallo Dany,
für die meisten Exoten muß eine Cites-Bescheinigung vorliegen. Die bekommt man nur für Nachzuchten und auch nicht so einfach.
Ich denke, die gesetzlichen Regelungen sind in dem Bereich schon vorhanden und eigentlich ausreichend.
Allerdings finden skrupellose Verkäufer auch hier sicherlich Mittel und Wege.
Ebenso wie Herr und Frau Neureich. Die bekommen auch in Hessen ihre Ausnahmegenehmigung.
Tschüß
Thomas
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16.10.2007 19:58 |
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cyrell unregistriert
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Zitat: |
Original von Trudis Mama
Ist euch aufgefallen, dass es da mal wieder nur ums Wohl der Menschheit geht? Wie es den Tieren in nicht artgerechter Hobbyhaltung ergeht, fällt mal wieder unter den Tisch. Aber da ja wieder alle zu faul sind, das regelmäßig zu kontrollieren, kann man das auch gleich in den Wind schießen. Böeibt wohl doch nur, alle Exoten und giftiges Gekrabbel zu verbieten.
schönen Abend noch
Dany |
Danke....
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28.10.2007 13:44 |
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Puppyclip unregistriert
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Am besten wäre wohl eine Art Heimtiershaltungssachkundenachweis für alle Tierhalter einzuführen.
Aber das reicht ja auch nicht wirklich aus, denn etwas zu wissen und etwas auch umzusetzen...
Somit müsste die Haltung auch kontrolliert werden, was wieder wegen dem riesigen Verwaltungsaufwand nicht möglich sein wird.
Und- eine Gefahr lauert an der ganz anderen Ecke!
Die, die ihre Tiere "schwarz" halten, gehen wahrscheinlich dann auch nicht zum TA, selbst wenn es obernotwendig ist. Drunter leiden werden die Tiere- wie immer!
Selbst bei dem jetzigen Verbot- die die sich eh um nix scheren, machen weiter wie bisher.
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29.10.2007 08:17 |
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Puppyclip unregistriert
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Noch ein kleiner Nachtrag:
Die gewerblichen sind durch die neue VO nicht betroffen- lediglich die Privathalter. Also können die Zooläden fröhlich weiterquälen.
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29.10.2007 08:25 |
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