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03.04.2015 17.34 | Mäni | Neuling hat Angst vor den Gesetzen
Hallo zusammen

Wir planen zwei Mini-Schweine aus einem Notfall aufzunehmen und da wir nichts unüberlegtes tun möchten, haben wir uns bereits die nötigen Grundinformationen eingeholt. Artgerechte Haltung ist bei uns gewährleistet.
Unsere "Angst": Die gesetzlichen Bestimmungen. Wir wollen nun nicht vorab einen Wirbel bei Amtsstellen verursachen und "schlafende Hunde" wecken.

Wie heiss wird diese Suppe gegessen? Angeblich gibt es nur ein Gesetz, also keinen Unterschied zwischen Mastschwein und Mini-Schwein in der Familie?

Gibt es eine Impfpflicht etc.?

Wie gross sollte der Stall (isolierte Hundehütte) für 2, ca. 55cm lange und etwa 35cm hohe, Minis als Schlafplatz sein, wenn sehr viel Auslauf zu Verfügung steht ?

Vielen Dank
Lieber Gruss

03.04.2015 19.46 | Peter | RE: Neuling hat Angst vor den Gesetzen
Hallo Margrit,

willkommen im Forum.
Es ist sehr gut, dass Ihr euch erst informiert und dann handelt. Wenn Du ein wenig mehr hier im Forum gestöbert hast (z.B. auch ganz wichtig zum Thema Ernährung), wirst Du selbst schnell metken, dass Deine Größenvorstellungen für die Hütte nicht ganz so optimal sind.

Wie heiß die Suppe gegessen wird??? Nun, es handelt sich nicht um Kann-Bestimmungen (via n wenigen Themen abgesehen), sondern um geltende Gesetze und Verordnungen. Und zum Brechen/Beugen von Gesetzen wird Dich hier mit Sicherheit niemand ernsthaft animieren oder ermutigen.

Wenn Fragen auftauchen sollten, auf die Du hier in den Zigtausenden von Beiträgen keine Antwort findest, greife einfach zum Telefon und rufe Sabine, Silke oder Doris an. Sie beraten Dich gern. Die Telefonnummern findest Du auf den Vereinsseiten.

04.04.2015 12.57 | Doris | RE: Neuling hat Angst vor den Gesetzen
Hallo Margrit,

zuerst mal ein herzliches Willkommen auf unseren schweinischen Seiten, schön das du hergefunden hast :up:!

Weisst du wie alt die Beiden sind? Bei deiner Größenangabe sind die Beiden sicherlich noch sehr jung. Im Normalfall rate ich immer zu einer Hüttengröße (für 2 Minischweine) von 2m Länge, 1,5m Breite und 1,2m bis 1,5m Höhe. Die Hütte sollte gut isoliert sein und nicht so hoch damit sich die Wärme besser hält. Du könntest auch mal HIER
nachschauen.
Wieviel m² Auslauf stehen den Beiden denn bei dir zur Verfügung?

Ich würde mich an deiner Stelle erst mal beim Veterinäramt melden und fragen was die für Auflagen haben. Das ist das Beste was du machen kannst. Um die Anmeldung beim Veterinäramt kommst du sowieso nicht herum und wenn du sie dort nach wichtigen Dingen fragst fühlen die sich nicht "übergangen" :]!

Von welchem Notfall kommen die Beiden denn? Erzähle doch bitte mal ein bisschen mehr (ich bin immer totaaaal neugierig ;) ).

04.04.2015 15.02 | Mäni | RE: Neuling hat Angst vor den Gesetzen
Hallo Doris

Vielen Dank für deine Beratung. Ich werde mich also mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen und mal schauen, ob sich die Sache überhaupt realisieren lässt.
Zwischenzeitlich "schnuppere" ich mal im Forum......

Lieber Gruss
Margrit

05.04.2015 12.04 | Doris | RE: Neuling hat Angst vor den Gesetzen
Moin Margrit,

Zwischenzeitlich "schnuppere" ich mal im Forum......
Das ist ´ne gute Idee :].
Wenn du mit deinem Veterinäramt gesprochen hast kannst du mich ja mal anrufen (06183 - 74179), dann sehen wir weiter ;). Natürlich kannst du auch anrufen bevor du mit dem Veterinäramt sprichst.

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