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17.10.2012 18.31 | Daan V. | Spazieren gehen mit einem Schwein
Spazieren gehen mit meinem „Schweinchen“.

Da erhöht sich beim Lesen schlagartig die Herzfrequenz mancher Träumer und ebenso vieler Kleinschweinehalter. Das Idealbild einer Schweinebeziehung, ernährt von Unwissenheit und Naivität, obwohl...

Es wäre wirklich toll, wenn das so einfach funktionieren würde. Mehrere Hindernisse stehen da allerdings im Wege..Pig Walk bleibt oft ein Traum.

Spazieren gehen mit Schweinen ist meistens verboten, muss also ausdrücklich vom Kreisveterinäramt erlaubt werden. Wenn die gerichtliche Hürde genommen ist, stellen sich ganz andere Hürden von noch bestialischer Art ein.

Das Schwein muss Bock haben, ist anfangs oft ängstlich und schreckhaft. Da hilft nur langsame Gewöhnung. Es ist nicht interessiert an Pflastersteinen und Schaulustigen, möchte möglichst ungestört im Grünen, bevorzugt im Wald seinen Rüssel mal richtig einsetzen können.

Es muss unter Kontrolle bleiben, um Fluchtattacken erfolgreich aufzufangen und es zu schützen vor Verkehr und anderen potentiellen Feinden. Dafür ist eine Leine mit Geschirr unumgänglich. Die Gewöhnung daran sollte möglichst früh im Schweineleben stattfinden, und durch den Wachstum des Kleinschweins muss man mit der Anschaffung von mindestens 5 Größen rechnen. Die meisten „Endgeschirre“ sind listige Eigenkonstruktionen, weil es in der erforderlichen Größe im Handel keine gibt. Es sind ja auch Hundegeschirre, und ein Hund mit dem Brustumfang eines Schweins wäre nämlich so groß wie ein Pony...

Das Geschirr, immer ein Brustgeschirr, soll halten, wie gesagt auch wenn das Tier explodiert. Damit es es den Halter nicht mitschleppt, soll das Kräfteverhältnis zwischen Führer und Geführten stimmen, und kein Rollenwechsel entsteht. Der Halter muss unbedingt stärker als das Schwein sein, denn es würde eine Unterlegenheit merken und ausnutzen.

Die Angewöhnung ans Geschirr hat schon viele Akte der Verzweiflung hervorgerufen. Aber ja, so ist es nun mal eben:Schweine sind keine Hunde!

Wer nicht schlauer ist als sein Schwein und in vielen Hinsichten schwächer, sollte den Traum des Spazierengehens mit einem Schwein schnell begraben. Wenn die Umstände für einen Spaziergang allerdings ideal sind, ist es für Schwein und Halter ein schweinisches Vergnügen.

Resümee: Nur in Ausnahmefällen ist es möglich mit einem Kleinschwein spazieren zu gehen. Wenn es verantwortungsvoll durchführbar ist , wird es zur tollen Sache für Schwein und Halter. Wenn nicht, sollte verstärkt auf die erforderlichen artgerechten Gestaltungsvoraussetzungen des Geheges geachtet werden, damit den Grundbedürfnissen des Tieres entgegengekommen werden kann.

Anlass zu diesem Schreiben ist der Spaziergang mit Rudi soeben, im angrenzenden Wald. Wir haben seit ca 2 Jahren darauf verzichtet, weil wir es leid waren immer von Leuten angesprochen zu werden. Rudi hat in letzter Zeit deutlich signalisiert, dass er raus wollte. Als ich dann heute mit seinem Geschirr kam, hat er erst protestiert. Ich habe ihm dann „erklärt“ , dass wir nicht zum Tierarzt gehen, aber "Taita" machen. Darauf hat er einstimmig kurz gegrunzt, sich das Geschirr anlegen lassen und ist mit los. Er hat es genossen, und wusste auch noch nach zwei Jahren wo die Eichen stehen....

Rudi, wir haben dich und deine Bedürfnisse unterschätzt, wie schon öfters....

Daan

17.10.2012 21.32 | Jeannus |
Ja, ich erinnere mich an unseren einzigen Versuch, Fred und Barni mit Geschirr vom Stall zum Garten hinter dem Haus zu bringen...
Damals hat das größte Hundegeschirr grad' noch so gepasst. Allerdings waren es ungefähr 5 Meter, die gemeinsam gegangen wurden - danach sind die beiden durchgestartet und waren natürlich niemals mehr zu halten.

Zum Glück war das alles noch innerhalb des gesamten Grundstücks und für alle gefahrlos. Weitere Versuche wurden nicht unternommen. Die nagelneuen Geschirre aber bei der nächsten Gelegenheit dem Tierheim gespendet.

18.10.2012 03.24 | snoopy61 |
Hallo lieber Daan,
hab da ne Frage. wie nimmst du denn Deine Schweinchen zur Therapieh mit?
Ohne Geschirr?


Lieb Grüässli
Claudia

18.10.2012 06.24 | Daan V. |
Hallo Claudia.

Natürlich mit Geschirr, aber meistens arbeite ich nur mit Felix.
Deshalb hat Rudi zuerst an einen Tierarztbesuch gedacht...

LG Daan

18.10.2012 09.43 | snoopy61 |
Wie schlau doch unsere Tierchen sind. Meine denken dabei an Eicheln und saftige Aepfel und Mais.

18.10.2012 11.25 | ibi |
Ich glaube, dass das wichtigste, wenn man denn mit seinem Schwein spazieren gehen will, die Gewöhnung, Konditionierung, Erziehung und absolutes Vertrauen des Schweines seinem Halter gegenüber Bedingung ist.

Ein "normales"-"Regel"-Minischwein mit einem Gewicht von 50 Kg bis 60 Kg kann auch ein starker mann genauso wenig halten, wie er ein kleines Pony nicht halten könnte--vom "Kräfteverhältnis"-her.

Weil Schweine, wenn sie panisch werden, die typische Flucht nach vorn machen
ohne Rücksicht "auf Verluste"
Von daher sehe ich das Geschirr eher so als "geistige stütze" für den Schweine-am Geschirr-Führer...

So wie man z.B. in der Physiotherapie einem Patienten auf dem Therapiekreisel nur den kleinen Finger zum "Halt" gibt ( ihn damit aber niemals halten könnte) aber als "geistige" stütze für den Patienten völlig ausreicht...er könnte also auch ohne kleinen Finger das Gleichgewicht halten, glaubt aber der kleien Finger würde ihn stützen.

Und kleiner Tipp: schaut mal im Schlittenhundebedarf... imSchlittenhundsport wird mit Geschirren gearbeitet. Und z.B. ist ein Alaska Malamute um einiges kompakter, größer und schwerer als ein durchschnittliches Minischwein.

Auch gibt es Leonberger,-Neufundländer-oder Bernhardiner-Besitzer die Geschirre verwenden...
LG
ibi

18.10.2012 12.09 | snoopy61 |
Liebe Ibi,
ich gabe Dir absolut recht.
Und danke für den Tip wegen Schlittenhundebedarf.

Liebe Grüässli
Claudia

18.10.2012 20.25 | Liese |
Hallo,
es ist gesetzlich verboten mit einem Schwein außerhalb des eigenen Geländes spazieren zu gehen. Ob es euch nun passt oder nicht.-- :kratz: :kratz:
Ich möchte euch nur darauf hinweisen.

18.10.2012 21.23 | Daan V. |
Hallo Anneliese.

Es gibt offizielle Genehmigungen, die von den Kreis-Veterinär-Ämtern ausgestellt werden können.

Gruß, Daan

18.10.2012 23.11 | Rufusfan |
@Daan Hast du die Ausnahmegenehmigung bekommen,weil du "Therapieschweine" hast oder kann man die "einfach so" beantragen? Sind da irgendwelche Bedingungen daran geknüpft? Und gilt diese Genehmigung "für überall"? Ich frage dass, weil unsere Lilli bestimmt auch Spass an solchen Spaziergängen hätte. Sie würde auch so gut hören, dass man keine Geschirre bräuchte. Lilli läuft tatsächlich besser "bei Fuss" als unsere Hunde...und mit ihr brauchte man das noch nicht mal üben...und wir wohnen hier so toll ländlich, dass jede Menge autofreie Feldwege zur Verfügung ständen. Ich weiss, dass die Vorbesitzer immer mit ihr spazieren waren...ich habs mir bisher wegen des Verbotes halt noch nicht getraut. Will mich ja nicht mit dem Vet-Amt anlegen...aber wenn man das extra genehmigen lassen kann...
LG Britta

19.10.2012 07.13 | Daan V. |
Hallo Britta.

Ich arbeite offiziell nach §11 des Tierschutzgesetzes, und habe dafür mehrere Voraussetzungen erfüllen müssen. Praktikum, Sachkundennachweis (Prüfung), sowie die jährliche Untersuchung auf Schweinepest ( Schweine...)und leider noch so Einiges mehr...Ich darf mich in der Benelux mit meinen Schweinen frei bewegen, muss aber genau nachweisen können wo ich war, und habe mich davon in Kenntnis zu setzen, wo die Schweinepestverordnung Transport oder Durchfahrt verbietet.

Ich würde einfach mal nachfragen, vielleicht wird es, bedingt durch eure Wohnlage unter einfachen Auflagen erlaubt.

Wenn es dem Schwein Spaß macht, ist es doch der Mühe wert, oder?

Viel Erfolg.

LG Daan

19.10.2012 12.28 | ibi |
Original von Liese
Hallo,
es ist gesetzlich verboten mit einem Schwein außerhalb des eigenen Geländes spazieren zu gehen. Ob es euch nun passt oder nicht.-- :kratz: :kratz:
Ich möchte euch nur darauf hinweisen.

En Allemagne, il y aura aucune révolution, parce que l ´on peut faire entrer le devrait.

( In Deutschland wird es keine Revolution geben, weil man dafür den Rasen betreten müßte. )

LG
ibi

19.10.2012 13.04 | Peter |
Boaaah Ibi, Volltreffer - aber so sind wir Deutschen wohl nun einmal. Jedenfalls die meisten :grin:

19.10.2012 18.21 | Rufusfan |
@Daan..danke für die schnelle Antwort...werd dann einfach mal fragen....mehr wie nein sagen können die ja nicht.Aber ich befürchte immer die Zauberlehrlinggeschichte...du weißt schon ,die mit den Geistern die man ruft und dann nicht wieder los wird...

@ibi...leider sitzt das Vet-Amt ja am längeren Hebel...und manche Leute, dazu "dürfen wir uns auch zählen" haben leider Nachbarn, die sich wie der Sheriff persönlich fühlen und auch noch der Jagdzunft angehören, sprich wissen, dass bestimmte Dinge nicht erlaubt sind...und dann ist man lieber vorsichtig :sz:

LG Britta

19.10.2012 19.22 | ibi |
@ Rufusfan

Die "Basis-Gesetze", die für die Bundesrepublik Deutschland gelten, werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt und "verfolgt". Es ist sogar möglich, dass in ein und dem selben Bundesland die Veterinärämter je nach Kreis unterschiedlich "entscheiden"....

Schon daran sieht man wie "Affig" diese ganze Angelegenheit ist !

Und: es ist ungemein wichtig für jedes Amt in wie fern es und mit welcher "Härte" es etwas "verfolgt" in wie weit es mit dem "öffentlichem Interesse" kollidiert oder eben nicht... !

Bei all den Fleischskandalen und Massentierhaltungsskandalen...was glaubst Du was mehr im öffentlichen Interesse liegt ? Aufklärung solcher Skandale und Schutz davor...oder ob Du mit deinem Minischwein spazieren gehst ?

Ich kann gut verstehen, wenn Jemand wie Daan sich daran hält und alle ( und wenn sie auch noch so hirnrissig sind) Auflagen erfüllt. Er arbeitet schließlich mit seinen Schweinen.
Und er arbeitet mit seinen Schweinen als Therapie-Partner in einem sensiblen Bereich.
Von daher ist es wichtig, dass wenn Daan einen "Wichtigtuer" trifft, er alle "Dokumente" und "Stempel" vorweisen kann.

Ansonsten bin ich für den zivilen Ungehorsam !

Die Gesetze, die Schweine betreffend, gelten, und das steht auch AUSDRÜCKLICH, in den Verordnungen ( gleich am Anfang der Verordnungen) für : Schweine die Gewerbsmäßig gehalten werden. Für Schweine die in der Zucht "genutzt" werden und für Schweine die erzeugt, aufgezogen, gehalten und gemästet werden um dem "menschlichen Genuß" zugeführt zu werden !

Hobby-Schweine, die nicht zur Zucht gehalten werden und nicht dem menschlichen Verzehr zugeführt werden sollen, fallen EBEN NICHT DARUNTER !!!

Im übrigen hat sich schon ein Privat-Halter gegen diese Art der Willkür erfolgreich gewehrt ! Den link dazu habe ich in einem anderem Thread schon veröffentlicht. Da es jetzt ein bisher noch nicht widersprochenes "Präzedens-Urteil" gibt, wird es kaum eion Gericht geben, welches sich dem NICHT anschließt!

Als ich vor ein paar Monaten dem Veterinäramts-Leiter damit vor der "Nase wedelte", weil die mich zwingen wollten , dass ich meinen Schweinen Ohrmarken in die Ohren kneife, hat der gaaanz schnell klein-bei-gegeben !

Ansonsten ? Und ? Was glaubst du was passiert, wenn Du meit deinem hervorragend erzogenem Schwein, das bestens kontitoniert ist und dir bedingungslos vertraut spazieren gehst ?
Glaubst du, Du wirst verhaftet ?

Hast du die Verordnungen denn ein einziges mal gelesen ? Wenn ja, dann lohnt es sich gegen Willkür, sich zu wehren !

Ach ja, dann mußt Du jetzt aber auch ganz schnell zusehen das der "Spaltenboden" auf dem Du deine Schweine hältst, eine bestimmte Breite hat...ist nämlich die neueste Verordnung...

Diese ganzen "Schweine-Verordnungen" und Gesetze sind nicht zum Schutz des Schweines, sondern zum Schutz des fleischessenden Menschen.

Es gibt auch Hobby-Pferde und Pferde die gegessen werden.

Da wird schon lange unterschieden. Es wird Zeit, dass bei den Schweinen auch endlich unterschieden wird !
Und Jeder der sich gegen Willkür wehrt, hilft den Schweinen....z.B. davor bei einer Seuche einfach mal eben so gekeult zu werden....

Der Staat ist das Volk. Das Volk sind wir.

DU läßt zu was "zulässig" ist....

LG
ibi

P.S.: ach ja ! : edit: DIE Jagdzunft ! Einige der letzten "Schweinepestfälle" sind durch jäger verursacht worden, durchs schlampige entsorgen der "Schwarzwild-"Abfälle" !...
P.s.s.: achso und das muß man sich mal vorstellen: das hiesige Veterinäramt wollte mich NUR deshalb zum "Ohrmarken-in die Ohren-kneifen" zwingen...weil sich ein anderes Veterinäramt an das hiesige gewendet hatte.
ich hatte zwei Schweine in liebe Hände vermittelt und die Ohrmarken der Schweine mitgegeben. die neuen Halter haben ihre Schweine angemeldet, worauf das dortige Veterinäramt sich bei meinem beschwert hat, dass die Ohrmarken nicht in den Ohren waren....dann sagte man mir: wir hätten das ja nicht verfolgt, aber dieAnderen haben sichbeschwert ! Hey ! Hallo !...na ja, meine Schweine sind nach wie vor keine "Steiff-Tiere" :grin:

drittes edit: Sinn-und Zweck der Ohrmarke: wenn sich nach der Schlachtung herausstellt, dass etwas mit dem Fleisch nicht stimmt, gibt die Ohrmarke darüber Auskunft, woher das Fleisch stammt....

20.10.2012 08.53 | Daan V. |
Ich teile Ibi`s Meinung.

Ich habe die ersten Jahre auch ohne offizielle Genehmigung mit den Schweinen gearbeitet, und war entsprechend mit denen unterwegs.

Eine Berufshaftpflichtversicherung , auch für "Schweinearbeit" hatte ich natürlich schon.

Erst nach einem Fernsehen-auftritt in Köln wurde vom KVA "nachgefragt". Die haben natürlich von jemandem den Tipp bekommen. Ich war einerseits froh, aus der "Illegalität" zu sein, anderseits haben sich hier schreckliche Szenen abgespielt, u.A. mit Tierärzten, die mit einer Blutentnahme bei Schweinen total überfordert waren.

Ich habe es geschafft, aber es stimmt, dass man enorm abhängig ist von den Mitarbeitern beim KVA. Da gibt`s, und Sabine hat das auch schon mal betont sehr Umgänglichen, aber auch die "Bösen".

So wollte eine Mitarbeiterin mich nach Österreich schicken, wo es ein Seminar über Schweinepsychologie gab. In der Zeit habe ich mit Rudi und Felix schon ganze Sätze gesprochen...

Daan

20.10.2012 14.02 | Rufusfan |
Wenn ich das so höre...ich sollte es tatsächlich ausprobieren...Wir haben hier halt das Problem, dass besonders 1 Nachbar echt schlimm ist und entsprechend weiter meldet. .und das letzte was ich möchte, ist meine beide Süßen wegen "so etwas"zu verlieren oder was weiß ich für "Strafen zahlen". Wir leben ja nun mal leider in Niedersachsen..wohl mit ein Bundesland mit den meisten Schweinemasthaltungen ( :kotz:). Außerdem gibt es hier durchaus Wildschweine (habe das Letzte zwar vor zig Jahren gesehen, ca 800m vom Haus entfernt im Naturschutzgebiet, aber...denke es gibt sie noch!).Und wenn ich dann mit wenig Aufwand ne "offizielle" Genehmigung bekommen könnte, wär es natürlich prima.Zumal ich mit meinen Schweinchen ja nicht arbeite, da könnt ich ich so etwas wie Sachkundenachweis oder so ja noch verstehen..zum Glück verstehen mich meine Schweinchen auch so...und ich diese auch.
Meine Nichte, hier kürzlich zu Besuch erzählt überall strahlend, sie hätte mit den Schweinen gefrühstückt.... :bonk:

20.10.2012 14.17 | Daan V. |
Hast du deiner Nichte kein eigenes Frühstück angeboten?

Niedersächsische Gastfreundschaft.. tse tse... ;)

Gruß, Daan

21.10.2012 11.02 | schweinebrück |
Hi Britta

Ja es gibt hier noch Wildschweine! Zumindest hier bei uns und das ist ja gar nicht so weit weg von dir. Für Wildschweine fast "Nachbarschaft". Wir finden öfter mal Spuren von Lui und Luises wilden Verwandten. Teilweise sogar bei uns im Garten.

Liebe Grüße
Kerstin

21.10.2012 11.50 | Rufusfan |
hi Kerstin, na wenn bei euch die Wildschweine quasi durch den Garten toben, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, bei unseren "unsichtbaren"Wildschweinen spazieren zu gehen..Allerdings wirds dann bestimmt nix mit offizieller Genehmigung ;)

@Daan....also meine Schweine leben eigentlich richtig gut beim Frühstück,,,brauchen sich also nicht so anstellen, wenn nen bißchen weniger Obst da ist..zumal es Schweinchens zweites Frühstück war,aber ich befürchtete bei der Aussage eher, dass man unsere "Manieren" meinen könnte, so als Nichteingeweihter (das wir echte Schweine haben)....die Lehrerin, der die Kleine das erzählt hat, soll wohl etwas irritiert geschaut haben...


LG Britta

06.11.2012 23.10 | metis |
Also wir gehen mit Liese und Lotte oft spazieren. Allerdings geht die Natur gleich hinter dem Haus los und wir müssen über keine Strasse. Das klappt von Anfang an super gut und das ohne Geschirr. Dort wo wir hingehen dorthin kommen die zwei mit. Und Begegenungen mit anderen menschen oder auch Hunden hatten wir schon, die Schweinchen waren neugierig,haben geschnuppert und damit war es gut.
Grüße Sylvia

15.11.2012 13.58 | moritz 2009 |
Wir haben auch eine genehmigung bekommen :)
gehe mit meinem Moritz seit nun fast 3 Jahren spazieren, er genießt es sehr, doch wenn er nicht will, dann brauch ich ihm auch mit dem Geschirr nicht kommen, er bleibt dann einfach in seinem Bauwagen und steht nicht auf :)
Wenn ich aber morgens zu ihm gehe und gassi rufe und er lust drauf hat, is er schneller im Geschirr wie ich gucken kann.
Er ist halt kein Hund und trotzdem möchte ich ihn niiiieeeee mehr missen.
Doch vom Klauenschneiden hab ich die Nase gestrichen voll und hoffe das er so schnell nicht mehr muss.

15.11.2012 17.47 | Barbara |
Original von moritz 2009
Er ist halt kein Hund und trotzdem möchte ich ihn niiiieeeee mehr missen.
.

HALT kein Hund? Zum GLÜCK kein Hund :), denn wir wollen ja einen Rüssel. Wenn wir einen Hund möchten, dann holen wir uns einen Hund, wenn wir ein Schweinchen möchten, dann nehmen wir ein Schweinchen.
Schwein und Hund sind absolut nicht dasselbe.

Es ist schön, dass du Deinen Moritz so gerne hast und nicht mehr missen möchtest. Weiterhin viel Freude mit dem Schweinejüngling, auch wenn er kein Hund ist ;)

Lg, Barbara

06.02.2013 12.31 | mike | geschirr zum spazieren gehen
hier ein tipp in sachen "geschirr" für schweine (siehe foto): 2 bandschlingen (bergsport), gibt es in allen möglichen längen. eine um den hals, eine um den bauch, oben einen knoten rein, um die leine befestigen zu können...los gehts. kostet nicht viel und funktioniert ziemlich gut.

08.02.2013 18.56 | Silke (wutzwutz) |
Allen Argumenten zum Trotz:

Spazierengehen mit Schwein ist in der BRD verboten (Sondergenehmigungen ausgenommen)
Es ist gefährlich für Schweine und Menschen.

Wer sein Schwein wirklich liebt lässt es!

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