Schweinefreunde.de - Forum
Diskussionsplattform für Schweinefans
und Minischweinfreunde

Schweinefreunde.de Portal Forum Registrierung
Member Team Suchfunktion FAQ
Schweinefreunde-Forum » Schweine & Minischweine » Probleme und Fragen zur Minischweinhaltung / Schweinehaltung » Einzäunung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Einzäunung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
bleriot
unregistriert
Einzäunung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

In einer Nachbargemeinde hat der Amtstierarzt eine Einzäunung des Grundstückes von Minischweinehaltern auf angeblich 1,5m! verlangt. Kann das sein?
Dann krieg´ich nämlich die Krise, unser Grundstück ist nämlich auch nur 80 - 100 cm eingezäunt. Leider ist dieser Amtstierarzt auch für uns zuständig. Mauer!!!!

Was sollte dieser Zaun verhindern, dass die Schweine darüberspringen Konfusion oder dass von außen jemand eindringt?
Gibt es eine solche Vorschrift?

Kann mir ein "Schweinevorschriftenprofi" Grins weiterhelfen?

Gruß Jürgen (Bayern, Oberfranken)
07.07.2003 07:15
Elke Striowsky
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Jürgen,

die Bestimmungen für die Freilandhaltung werden tatsächlich von den Veterinärbehörden unterschiedlich gehandhabt. Der Zaun soll u.a. verhindern, daß Wildschweine eindringen, die Krankheiten wie z.B. die so gefürchtete Schweinepest übertragen können. In der Schweinehaltungshygieneverordnung wird das in etwa so ausgedrückt ( kein wörtliches Zitat): Der Zaun muß geeignet sein, das Eindringen von Wildschweinen zu verhindern.
Was "geeignet" ist, legen die zuständigen Veterinärämter fest.
Ich vermute, daß es in Eurer Region Schwarzwild "satt" gibt. Deshalb ist die Vorsichtsmaßnahme durchaus verständlich.

Liebe Grüße,

Elke
07.07.2003 08:53
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Bei uns gibt es tatsächlich Wildschweine, aber nicht übermäßig viele. Kann eine Wildsau über einen 1 m hohen Zaun springen? Ich weis es nicht! Auf jeden Fall vielen Dank für die schnelle Anwort!

Ich hoffe halt, dass der Amtstierarzt nicht bei mir vorbeikommt, meine Zäune sind nämlich nur 80 cm hoch.

Gruß Jürgen
07.07.2003 13:07
sugar1982
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hey,

meine minisau ist schon ein paar mal über einen ca. 75 cm hohen zaun gesprungen! wir mussten darauf hin den kompletten garten neu einzäuhnen mit einem zaun der höher ist.

ich denke schon das ein wildschwein einen 1 m zaun schaffen würde. in freier wildbahn springen die ja auch über gräben usw.

@ bleriot: vielleicht kommt der amtstierarzt ja nicht zu dir. bei mir war zum beispiel noch nie einer.
07.07.2003 13:14
Elke Striowsky
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Jürgen,

mein Wildschwein springt locker aus dem Stand über einen Meter hoch. Dazu braucht Biggi nicht mal Anlauf...

Wir haben übrigens zu Beginn unserer Schweinehaltung den umgekehrten Weg gewählt; wir haben nicht gewartet, bis der Amtstierarzt kam, sondern haben vorher nachgefragt, was bei uns erlaubt oder verboten ist. Damit erspart man sich viel Ärger.

Liebe Grüße,

Elke
07.07.2003 14:39
sugar1982
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hey elke,

was ist z. b. laut eurem amtstierarzt verboten? würde mich mal interessieren. (nicht das ich irgendwas verbotenes tue ;-) ....
07.07.2003 14:48
Bille
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mein Hängebauchschwein kann gar nicht springen, Marie aber ebenfalls aus dem Stand über 1 m. Du kannst Deinen Zaun ja einfach erhöhen, man muß den dann nicht neu bauen.
07.07.2003 14:51
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo nochmal!

Mein Amtstierarzt weiss das ich zwei Minischweine besitze und ich habe ihn auch vorher gefragt wie er sich die Haltung vorstellt. So richtig geäußert hat er sich aber nicht. Er wollte auch schon vorbeikommen, hat es aber noch nicht getan, extra einladen tu ich ihn aber nicht.(Obwohl ich keine schlechtes Gewissen habe)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Schweinchen höher als 50 cm springen.(haben vermutlich Hängebauchschweine in der Verwandtschaft)

Den Zaun höher zu bauen wäre kein Problem, aber 1,50 m ist schon sehr happig.

Gruß Jürgen
07.07.2003 18:17
sugar1982
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo jürgen,

mein schwein ist ein göttinger zwergschwein mit ein bißchen hängebauch vorfahren. also shiwa hat auch einen richtig dicken bauch! und springen kann sie trotzdem!

du kannst dir vielleicht nicht vorstellen das die höher wie 0,5 cm springen können, ich denke aber schon das die das können, du hast es vielleicht nur noch nicht gesehen.


gruß sugar
08.07.2003 11:37
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Sugar!

In der Tat habe meine Schweine noch nie höher springen sehen als 0,5cm, aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.

Rennen können sie dafür um so schneller. mit geklauter Alditüte in der Schnute um den Teich herum, da kommt kein Rennpferd mit. Trotz durchhängendem Bach. Ein Bild für Götter.

Trotzdem finde einen Zaun für Minischweine in der Höhe von 1,5m für übertrieben, egal in welcher Richtung er irgendetwas abhalten soll!

Ich denke das in unserer Gegend die Haltung von Minischweinen in Privathänden einfach nicht erwünscht ist. Dann ist halt jedes Mittel recht!


Gruß Jürgen
08.07.2003 20:37
sugar1982
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hey, du hast recht... 1,50 ist auch übertrieben. unser zaun ist auch nur etwas höher wie ein m. aber das ist auch genug.

das mit den tüten klauen kenn ich auch....

wo genau wohnst du denn? ich bin echt froh das es in hessen anscheinend nicht so streng genommen wird mit den minis.
09.07.2003 14:01
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich wohne in Bayern, Landkreis Kulmbach(Oberfranken).
Den genauen Ort nenne ich hier lieber nicht, in unserem Vetärenäramt sind sie internetmäßig ziemlich fit.

Und wenn ich hier so rummotze, wer weiss..... Schockiert

Bis jetzt hatte ich noch keine diesbezüglichen Probleme, aber der Amtsarzt war ja auch noch nicht da.

In Nachbarortschaften habe ich aber schon von Problemen gehört. Ich hoffe halt einfach das ich davon verschont bleibe!


Gruß Jürgen
09.07.2003 17:35
Amelie
unregistriert
Einzäunung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wir wohnen im Raum Düsseldorf.
Ich weiss gar nicht was es für Voschriften bezüglich der Höhe des Zaunes hier gibt. Unser Zaun ist ca. 60 cm (Gartenscherenzaun) hoch. Selbst wenn Amelie in der Brunst ist, und da ist sie wirklich zu vielem bereit und auch sehr unruhig. Es hat noch keine von den zwei Schweinen versucht darüberzuspringen,
Vielleicht hatten wir dabei auch nur Glück.
Aber auf jeden Fall reicht die Höhe bei uns vollkommen aus.

Gruß
Kerstin
10.07.2003 22:21
Elke Striowsky
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Rottels,

nur noch mal ganz kurz zur Klärung: Es geht in dieser Frage leider nicht darum, was WIR als ausreichend erachten, sondern was vom Kreisveterinäramt als ausreichend erachtet wird, um der Schweinehaltungshygieneverordnung Genüge zu tun. Und da klaffen die Meinungen teils erheblich
auseinander.
Wir haben als Hobbyhalter eine große Mitverantwortung, Seuchen zu verhindern. Und wir tragen auch die Verantwortung dafür, welchen Status wir mit unserer Liebhaberhaltung zukünftig haben werden. Je "ordentlicher" wir uns zeigen, umso eher werden wir auf Verständnis stoßen, wenn es z.B. um Veränderungen in der Gesetzgebung gehen sollte.

Liebe Grüße,

Elke
11.07.2003 10:52
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Elke!

Als Hobbytierhalter tragen wir generel Verantwortung, egal ob wir Schweine, Hunde, Katzen, Vögel, Schafe oder sonstwas halten.

Mich ärgern nur die teilweise sehr willkürlichen und auch aus Seuchensicht nicht nachvollziehbaren Vorschriften.

Ich bin bestimmt nicht daran interessiert irgendeine Seuche zu verbreiten.

Aber die Einzäunung die teilweise verlangt wird, die ein Ausbrechen der Tiere und vermutlich auch ein Eindringen von fremden Tieren verhindern soll, würde ja auch bedeuten, dass das Verlassen des geschützten Bereiches für die Schweine "verboten" ist.
Also nix mit Gassi gehen!

Es ist halt die Frage, wie die jeweilige Seuche übertragen wird, unsere Schweinchen haben ja auch kontakt zu unseren Hunden, Katzen und die wieder zu irgendwelchen anderen Tieren usw. usw.....

Um alles auszuschließen müsste man die Tiere in Quarantäne halten. Ist bestimmt nicht artgerecht.


Hauptproblem ist die Massentierhaltung mit hunderten von Schweinen und da geht es wie immer ums Geld.

Ich werde mich hüten einen Krieg mit meinem Amtsarzt anzufangen, aber alles gefallen und auf die Backe kleben lassen werde ich mir auch nicht. Motz!!! Natürlich werde ich immer erst versuchen ein Problem gütlich zu regeln und in den meisten Fällen, denke ich wird es auch möglich sein.(Auch im Interesse anderer Minischweinchenhalter)

Sich nur "ordentlich" zu verhalten, um irgendetwas zu verändern wird allein nicht ausreichen.
Verändern kann man in unserem Lande nur etwas wenn man eine starke Lobby hat, aber das kann ja noch kommen!

Und jetzt genug gelabert, heute reiße ich die Welt nicht mehr ein, ich hole mir jetzt erst einmal einen Kaffee! Zwinker!

Gruß Jürgen
11.07.2003 18:01
Elke Striowsky
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Jürgen,

da haben wir sicher ein bißchen aneinandner vorbei geredet. Es geht mir darum, daß wir uns, solange die Gesetze noch so sind, wie sie sind, daran halten, damit wir glaubwürdige Gesprächspartner sind, wenn es um Veränderungen geht. Ich trete sehr vehement für Veränderungen ein, auch bei Politikern und Verbänden vor Ort. Aber solange wir noch den gleichen Bestimmungen unterliegen wie Landwirte, bitte ich herzlich im Interesse aller, sich an geltende Verordnungen zu halten. Das heißt ja nicht, daß man sie nicht hinterfragt. Das geschieht bei den Schweinefreunden seit Jahren.
Klar haben wir eine Verantwortung für alle unsere Tiere. Aber bei Schweinen, mit so vielen Möglichkeiten der Infektionen, ist sie ganz besonders groß.
Übrigens geht es längst nicht allen Landwirten nur ums Geld. Ich weiß von Fällen beim letzten Schweinepestausbruch in unserer Region, daß sich Landwirte nach der Keulung ihrer Tiere umgebracht haben. Und bestimmt nicht nur wegen des Geldes; der materielle Schaden wird ja durch die Seuchenkasse ersetzt. Die meisten Landwirte lieben ihre Tiere. Daß sie sie als Nahrungsmittel zur Verfügung stellen, beweist noch lange nicht das Gegenteil. Der Endverbraucher wäscht dann seine Hände in naiver Unschuld...Immer mehr Fleisch auf die Teller, das am besten gar nichts mehr kosten soll.
Die Probleme, die daraus entstehen, müssen leider auch wir Hobbyhalter manchmal schmerzhaft in Kauf nehmen. Ich sitze hier zwischen zwei mittleren Betrieben. Ich darf gar nicht daran denken, wenn mal eine Seuche ausbricht. Alle meine neun Lieblinge müßten dann daran glauben.

Liebe Grüße,

Elke
11.07.2003 20:39
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Elke,

ich denke wir liegen auf einer Linie! großes Grinsen

Ich wünsche Dir noch einen schönen Freitag abend!


Gruß Jürgen

11.07.2003 21:41
Alotta
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hy,
schaut mal was ich gefunden habe:

http://www.bossow.de/Schweine/Schweine_1.../SchweineVO.htm

<i>§ 4
Anforderungen an die Freilandhaltung


(1) Tierbesitzer in Freilandhaltungen haben die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 4 zu halten.

(2) Zusätzlich zu den Anforderungen des Absatzes 1 haben Tierbesitzer in


1. Mast- oder Aufzuchtbetrieben, die mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätze haben,

2. Zuchtbetrieben, in denen außer den Zuchtschweinen keine Schweine im Alter von mehr als 12 Wochen gehalten werden, die mehr als 150 Sauenplätze haben,

3. anderen Zuchtbetrieben oder gemischten Betrieben, die mehr als 100 Sauenplätze haben, die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 5 zu halten.



(3) Der Betrieb einer Freilandhaltung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Genehmigung ist vorbehaltlich des Satzes 3 zu erteilen, wenn die Anforderungen der Anlage 4 Abschnitt I und bei Betrieben nach Absatz 2 zusätzlich die Anforderungen nach Anlage 5 Abschnitt I erfüllt sind. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn der Betrieb in einem Gebiet liegt, das durch Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen gefährdet ist, und die Gefahr auf andere Weise nicht abgewandt werden kann. Die zuständige Behörde kann für den Betrieb einer Freilandhaltung in einem Gebiet, das durch Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen gefährdet ist, die Genehmigung mit Auflagen verbinden. Unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften kann die zuständige Behörde die Genehmigung widerrufen, wenn

1. eine Freilandhaltung nicht so betrieben wird, daß die sich aus Anlage 4 Abschnitt II und III oder bei Betriebe nach Absatz 2 die sich aus Anlage 5 Abschnitt II und III ergebenden Anforderungen erfüllt werden, oder

2. der Betrieb in einem Gebiet liegt, das durch Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen gefährdet ist.

Anstelle des Widerrufes einer Genehmigung nach Satz 4 Nr. 2 kann die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen, die der Abwehr einer Gefahr durch Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen dienen, für die Einrichtung oder den Betrieb einer Freilandhaltung anordnen, soweit tierseuchenrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.</i>


es ist noch alles genauer direkt da nachzulesen.
16.07.2003 10:59
Alotta
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

und noch mal:
<iAllgemeine Anforderungen an Freilandhaltungen gemäß § 4 Abs. 1

Abschnitt I
Bauliche Voraussetzungen/Betriebsorganisation

1. Bei Freilandhaltung

a) muß diese nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde doppelt eingefriedet werden, so daß
sie nur durch Ein- und Ausgänge befahren oder betreten werden kann,

b) müssen die Ein- und Ausgänge gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sein,

c) muß der Betrieb durch ein Schild "Schweinebestand – unbefugtes Füttern und Betreten verboten"
kenntlich gemacht werden.

d) muß der Betrieb über ausreichende geeignete Möglichkeiten zur Absonderung aus tierseuchenrechtlichen Gründen der in der Freilandhaltung vorhandenen Schweine verfügen,

e) muß der Betrieb über Vorrichtungen verfügen, die eine Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs, der Schutzeinrichtungen und der Räder von Fahrzeugen ermöglichen; die Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion müssen jederzeit einsatzbereit sein und leicht zugänglich im Betrieb lagern.

2. Der Tierbesitzer hat sicherzustellen, daß die Freilandhaltung von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit dem Tierbesitzer und nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten wird, die nach dem Verlassen gereinigt oder unschädlich entsorgt wird.

3. Der Betrieb muß

a) über eine Möglichkeit zum Umkleiden verfügen,

b) über Räume oder Behälter zur Lagerung von Futter verfügen,

c) mindestens über einen geschlossenen Behälter oder eine sonstige geeignete Einrichtung zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung verendeter Schweine verfügen; diese müssen gegen unbefugten Zugriff, gegen das Eindringen von Schadnagern und das Auslaufen von Flüssigkeiten gesichert sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.

Geschlossene Behälter zur Aufbewahrung verendeter Schweine sind zur Abholung durch die Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt so aufzustellen, daß sie von diesen möglichst ohne Befahren des Betriebsgeländes entladen werden können.
Abschnitt II
Betriebsablauf

Der Tierbesitzer hat sicherzustellen, daß

1. Schweine in der Freilandhaltung keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen bekommen können,

2. Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert werden,

3. in das nach der Viehverkehrsverordnung erforderliche Bestandsregister oder in eine sonstige Bestandsdokumentation zusätzlich unverzüglich die Zahl der täglichen Todesfälle, bei Saugferkeln die Zahl der Saugferkelverluste je Wurf, die Zahl der Aborte und Totgeburten eingetragen werden.

Abschnitt III
Reinigung und Desinfektion

1. Nach jedem Einstellen in die oder Verbringen aus der Freilandhaltung sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.

2. Betriebseigene Fahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluß von Tiertransporten vollständig auf einem befestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren.

3. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die unmittelbar in der Schweinehaltung von verschiedenen Betrieben gemeinsam benutzt werden, sind jeweils im abgebenden Betrieb zu reinigen und zu desinfizieren, bevor sie in einem anderen Betrieb eingesetzt werden.

4. Der Tierbesitzer hat sicherzustellen, daß

a) Behälter oder sonstige geeignete Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeter Schweine nach jeder Entleerung umgehend gereinigt und desinfiziert werden und

b) Schutzkleidung, sofern es sich nicht um Einwegschutzkleidung handelt, regelmäßig in kurzen Abständen gereinigt wird; sofern es sich um Einwegschutzkleidung handelt, muß diese nach Gebrauch unschädlich entsorgt werden.

c) Einstreu und Dung sicher vor Wildschweinen geschützt gelagert werden.

5. im Rahmen der Reinigung und Desinfektion anfallende Flüssigkeiten sind schadlos zu entsorgen.





</i>
16.07.2003 11:02
Alotta
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

auch noch:

§ 12
Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer Genehmigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


1. entgegen § 3 oder § 4 Abs. 1 oder 2 ein Schwein hält,

2. ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Freilandhaltung betreibt,

3. entgegen § 5 ein Zucht- oder Nutzschwein befördert,

4. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 den Bestand nicht betreuen läßt,

5. entgegen § 7 Abs. 2 eine tierärztliche Bestandsbetreuung übernimmt,

6. entgegen § 7 Abs. 3 die vorgeschriebenen Eintragungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,

7. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 die Ursache nicht oder nicht rechtzeitig feststellen läßt,

8. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 die vorgeschriebene Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt.

16.07.2003 11:05
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich will mal hoffen, das ich mich auf :

$1

>Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.<

berufen kann.

Ich will nämlich weder das eine noch das andere.

Kann ich oder kann ich nicht?

Gruß Jürgen
16.07.2003 20:23
Elke Striowsky
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

...kannst Du leider noch nicht, Jürgen. Aber wir arbeiten dran ...
Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, daß die Behörden meist mit sich reden lassen. Wir wohnen wirklich in einer Gegend, die wirtschaftlich von der Massentierhaltung abhängig ist, und dürfen unsere Schweine, nach Erfüllung einiger Auflagen, trotzdem draußen halten. Es würde hier den Rahmen sprengen auf alle Einzelheiten einzugehen, zumal das die Landkreise sehr unterschiedlich auslegen. Aber einen doppelten Zaun und 1,50 Meter Höhe haben wir schon anlegen müssen. Das ist wirklich nicht so furchtbar teuer und nicht sehr zeitaufwendig.

Liebe Grüße,

Elke
16.07.2003 20:35
Petra_Siebeck
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

wichtig ist au§erdem noch, da§ im Falle eines Falles auch QuarantŠne-Mšglichkeiten vorhanden sind und das der Besitzer in der Lage ist, Desinfektionsma§nahmen zu betreiben.

Ein Bekannter hatte eine Rotte Minischweine (ca. 10 StŸck), mitten auf dem offenen Land, zwar genŸgend eingezŠunt, aber leider ohne Mšglichkeiten, die Tiere mal unter "Verschlu§" zu bringen. Das VeterinŠramt hat ihm verboten die Tiere weiterhin dort zu halten und zwar aus dem Grund und weil er nicht in der Lage wŠre, fŸr Desinfektionsma§nahmen zu sorgen, also vorbeigehende SpaziergŠnger von den Tieren fernzuhalten...

Er mu§te seine Tiere alle abgeben, da lie§ niemand mit sich reden. Und dafŸr habe ich auch VerstŠndnis, so schmerzhaft das fŸr ihn auch war.

Ich sehe das auch wie Elke, wenn wir eine Lanze fŸr das Schwein an sich brechen wollen, dann mŸssen wir uns erstmal den Verordnungen fŸgen. Und wenn die Seuche tatsŠchlich ausbricht (was wir nicht hoffen wollen), dann kann es nicht sein, da§ ein Minischweinhalter fršhlich mit dem Tierchen an der Leine spazieren geht...oder fršhlich Reste aus dem Supermarkt verfŸttert.

Petra
17.07.2003 09:06
atze1th
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Schon mal daran gedacht, dass der Zaun auch zum Schutz der Schweine ganz gut sein kann ? Ich hätte bei einem Zaun von 80 cm oder 1 m ständig ein ungutes Gefühl, nicht nur dass die Schweine ausbrechen könnten, sondern dass unerwünschte Besucher hereinkommen könnten wie tollwütige Füchse und Dachse, streundernde Hunde oder auch Wildschweine. Wir haben im Abstand von 0,5 - 1 m vom Zaun innen und außen zusätzlich Elektrozaun, auch wenn es eine Auflage vom Veterinäramt ist, ich sehe es als Schutz gegen Eindringlinge und als Schutz gegen eine eventuelle Ansteckung unserer Schweine mit irgendwelchen Krankheiten oder Parasitenübertragung. Ciao
17.07.2003 16:40
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mit "wilden Tieren" dürfte bei uns nicht zu rechnen sein, ausschließen kann ich es natürlich nicht. Vor streunenden Hunden hätte ich schon eher Angst. Die Sache mit einen Elektrozaun "von außen" habe ich auch schon angedacht Tolle Idee! aber noch nicht weiter verfolgt. Bevor ich mich im Dschungel des Internets deswegen verkrampfe, woher bekomme ich diesbezüglich die besten Informationen? Welche Kosten kommen da auf mich zu? Es müssten etwa 60 laufende Meter Zaun verkabelt werden.

Gruß Jürgen
17.07.2003 19:18
Alotta
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hy,
das teuerste ist das E-Gerät.
Bei 60 m Zaun(zwei Litzen) braucht man aber nur ein
einfaches. Schau mal unter
www.brama-west.de
oder bei Galager (da muss ich selber erst eine Addy suchen) In welchem Bundesland wohnst Du, vieleicht
ist auch ein guter Raiffeisen oder anderer Landhandel in Deiner Nähe und Du hast dann Service vor Ort.

Also E-Zaun: Gerät,
Litze oder Draht
Isolatoren (pro Pfahl 2 St.)
Ist dort schon Zaun vorhanden? Dann kannst Du ihn auf die Höhe bringen in dem Du die Pfosten verlängerst und auch noch E-Litze oben drüber setzt. Ist dann nicht so Umständlich. Allerdings Warnschilder "Vorsicht E-Zaun" nicht vergessen.
erst mal
Alotta
17.07.2003 20:42
bleriot
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Allota!
Danke für deinen Tipp, bin soeben fündig geworden.
Ist gar nicht so schlimm, wie ich dachte, habe es mir wesentlich teurer und aufwendiger vorgestellt.

Gruß Jürgen
17.07.2003 21:46
easy
unregistriert
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Ich habe letztens bei ebay ein Stromzaungerät gekauft. Es kostete 89 Euro neu, mit Garantie, usw...
Ansonsten bekommst du auch welche beim Landhandel oder in Reitgeschäften, aber da kosten sie bei weitem mehr!
Für Schweine brauchst du auch nicht so ein starkes Gerät, wie z.B. für Pferde. Schweine sind da doch empfindlicher.

Viele Grüße easy
17.07.2003 22:32
Robert Robert ist männlich
Böser-Lösch-Bube


images/avatars/avatar-6.gif

Dabei seit: 25.03.2003
Beiträge: 454
Herkunft: Schwobaländle (Bad Waldsee)

Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.497.010
Nächster Level: 3.609.430

112.420 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Aber ihr müsst dabei eines bedenken, wenn ihr auch Strom nach aussen hinmacht: Wildschweine, die dadurch ja hauptsächlich ferngehalten werden sollen, haben ein wesentlich dickeres "Fell" als eure normalen Schweine. Das setzt dann ein weitaus stärkeres Gerät vorraus!!!

Wie ich schon gehört habe, soll es spezielle Wildstromgeräte geben, die mehr Leistung haben. Hab allerdings keine Ahnung, wo es die gibt, ob nur im speziellen Handel oder in jedem Landhandel. Aber fragen kostet bekanntlich ja nix.

__________________

18.07.2003 01:22 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen Nehmen Sie Robert in Ihre Freundesliste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Schweinefreunde-Forum » Schweine & Minischweine » Probleme und Fragen zur Minischweinhaltung / Schweinehaltung » Einzäunung

Views heute: 304.669 | Views gestern: 556.037 | Views gesamt: 625.501.626