Ärger mit den Nachbarn |
ilka unregistriert
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Hier mal ein Auszug aus dem Bundestierschutzgesetz
1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
(2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m² verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m² zur Verfügung stehen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören, nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1,8 m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.
(4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszuführen, dass sie nach innen aufschwingen.
(5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet werden, dass die Gesundheit der Hunde nicht beeinträchtigt wird und dass sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers musssauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden.
(6) Der Zwinger muss ausreichend natürlich beleuchtet sein.
(7) In Zwingern sind bauliche Vorkehrungen derart zu treffen, dass für alle im Zwinger gehaltenen Hunde jederzeit schattige Plätze zur Verfügung stehen.
(8) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Sprung erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, angebracht sein.
(9) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, so sind die Zwinger so anzuordnen, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. Bei unverträglichen Hunden ist Sichtkontakt untereinander zu verhindern.
Was eure Schweindel betrifft...gaaanz fest Daumen drück.
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06.10.2012 17:48 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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RE: Ärger mit den Nachbarn |
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Hallo!
Ich finde es sehr schön das du uns mal wieder den aktuellen Stand mitteilst
! Habe deine Beiträge schon vermisst und mich gewundert wie es mittlerweile steht... Ihr seid einfach klasse und ich wünsche euch für alles nur das Allerbeste! Macht weiter so, da können sich viele ein Beispiel dran nehmen!
Gaaanz viel Glück für euch und eure Schweinchen! *Daumen drück*!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an! Albert Schweizer
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07.10.2012 10:01 |
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Eber unregistriert
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moin...moin....Gestern Vormittag hatten wir einen Termin im Landratsamt......sind da mit gemischten Gefühlen hin und siehe da.......die Ordnungsverfügung vom Jan 2012 wird wiederrufen......bin grad erst zuhause rein und mach morgen wenn ich mehr Zeit habe hier mal weiter....
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22.03.2013 21:03 |
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Silke (wutzwutz)
Terrorsau Bändigerin
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Ich bin gespannte Erwartung
__________________ Der Verstand sagt: Du kannst sie nicht Alle retten,
das Herz flüstert: Wenn es wenigstens Eines ist!
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24.03.2013 13:52 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Meinen ganz großen Glückwunsch, das hast du super hinbekommen :yesss:! Jetzt bin ich echt mal gespannt was du erzählst.
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
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24.03.2013 15:42 |
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Eber unregistriert
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so,dann mal etwas ausführlicher.........der Wiederspruch zur Ordnungsverfügung hat nun über ein Jahr Zeit gebraucht zur Bearbeitung.Er wurde von einem neutralen Mitarbeiter bearbeitet,der sich nochmal die Mühe machte und unsere Umgebung nach den Gegebenheiten beurteilte und zu dem Entschluss kam das es sich nicht um ein allgemeines ,sondern um ein Mischgebiet handelt.Desweiteren stimmen die Begründungen bezüglich des Tierseuchengesetzes nicht und wir haben Recht bekommen,das diese Argumente nichts mit unserem Fall zu tun haben......"man habe sich von einer ins Boot geholten anderen Behörde irreführen lassen "
Das einzige was dennoch zu berücksichtigen sei,ist das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft.Und Ende vom Lied ist,das wir die Schweinis nun einige Meter umquartieren damit sie nicht mehr direkt an der Nachbarsgrenze sind,sondern 3 Meter davon entfernt.Unser Rechtsanwalt klärt nun endlich die Grundstücksgrenzen,da unser Nachbar ja noch seinen Zaun zurück setzen muss weil er auf unserem Grundstück steht......eine Garage die der Nachbar nutzt ,die aber zu zwei Dritteln auf unserem Grundstück steht werden wir wohl nach Gerichtlicher Klärung abreissen.Und dann ist Ruhe im Karton.....hoffentlich.;-)
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03.04.2013 12:11 |
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sparky
Zoodirektorin
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Super Durchhaltevermögen und Kampfgeist.
__________________ liebe Grüße
Petra
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04.04.2013 09:15 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Es macht mich richtig glücklich das zu lesen! Toll gemacht und da sieht man mal wieder das sich der Kampfgeist lohnt
! Du hast dich über lange Zeit FÜR deine Tiere eingesetzt und GEWONNEN :yesss:! Klasse, klasse, klasse!!!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
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04.04.2013 10:13 |
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Eber unregistriert
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Gestern haben wir dann ein Trampolin mit 5 m Durchmesser gekauft......und nun ratet mal wo das Teil hin kommt wenn die Schweinis in ihr neues Gehege um ziehen.
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08.04.2013 19:56 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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...du bist aber auch ein Schelm
!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
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08.04.2013 21:06 |
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Rasselbande
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Hallo Eber,
ich verfolge dieses Endlostheater schon eine ganze Weile mit.
Vieles lässt mich Kopfschütteln,mitfühlen,zornig werden...etc.
Vielleicht liegt es an meiner momentanen Gefühlslage-ich würde dir aber trotzdem gerne ein paar Gedanken mitgeben-
Ich weiß,als Nichtbetroffene lässt sich das leicht schreiben.
Ihr seid nicht weit entfernt,eure Streitigkeiten in die nächste(und völlig unschuldige)Generation weiterzugeben.
Bedenke bitte,was du deinen Kindern vermittelst.
Die Zauberworte sollten Respekt und Achtsamkeit heissen.
Falls du nicht in zwanzig Jahren einem frühen Herztod oder Schlaganfall erliegen möchtest,dann versuch doch bitte,zum Wohle der Kinder,die ganze Sache zu DE-eskalieren.
Du sollst jetzt nicht mit Blumen und Wein bei den Nachbarn auftauchen,aber einer von euch MUß diese Spirale unterbrechen.
Es macht müde,irgendwann verliert man die Lust und dann kommt der Frust.
Ich würde nicht mit dem Trampolin für weiteres Unheil sorgen...deine Kinder hüpfen dann nicht mit dem ihnen zustehenden Spaß drauf rum,sondern,um die Nachbarn zu ärgern.
Du,die werden das nach kurzer Zeit nicht mehr benutzen.Ist das der Sinn des Kaufes?
Ich hoffe,ich hab dich jetzt nicht verärgert.
Und wie gesagt-ich verstehe dich wirklich gut.
Liebe Grüße von Kathrin
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08.04.2013 21:19 |
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Daniela D.
Mama von Hamlet und Freddy
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Wir hatten damals beim Kauf unseres Grundstückes ähnliche Probleme, die anliegenden Nachbarn hatten dort ebenfalls ihre Hänger gelagert, Komposter angelegt, einer hatte ganz unverschämt 200 qm
eingezäunt, damit sein Grundstück vergrössert...Wir hatten damals den Verkäufern die Auflage gemacht, bis zu einem bestimmten Termin das Grundstück in den richtigen Zustand bringen zu lassen.
Hat ganz gut geklappt, zwischendurch gab es dann noch zweimal die Situation, daß der Nachbar, welcher immer wieder versucht hat, doch noch Grundstück von uns einzusacken, von uns in die Schranken gewiesen werden musste.
Zu diesen Leuten haben wir keinen Kontakt, würden wir wahrscheinlich auch nicht pflegen, wenn es andere Umstände gegeben hätte, wir ignorieren uns einfach.
Mit den Anderen gehen wir freundlich um, grüssen und wechseln mal ein paar Worte.
Letztendlich werden wir hier doch eine Zeit lang verbringen, also irgendwie musste eine Lösung gefunden werden, die nicht explosiv ist.
Wir kommen so gut damit klar.
VG Daniela
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09.04.2013 07:30 |
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Eber unregistriert
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Zitat: |
Original von Rasselbande
Hallo Eber,
ich verfolge dieses Endlostheater schon eine ganze Weile mit.
Vieles lässt mich Kopfschütteln,mitfühlen,zornig werden...etc.
Vielleicht liegt es an meiner momentanen Gefühlslage-ich würde dir aber trotzdem gerne ein paar Gedanken mitgeben-
Ich weiß,als Nichtbetroffene lässt sich das leicht schreiben.
Ihr seid nicht weit entfernt,eure Streitigkeiten in die nächste(und völlig unschuldige)Generation weiterzugeben.
Bedenke bitte,was du deinen Kindern vermittelst.
Die Zauberworte sollten Respekt und Achtsamkeit heissen.
Falls du nicht in zwanzig Jahren einem frühen Herztod oder Schlaganfall erliegen möchtest,dann versuch doch bitte,zum Wohle der Kinder,die ganze Sache zu DE-eskalieren.
Du sollst jetzt nicht mit Blumen und Wein bei den Nachbarn auftauchen,aber einer von euch MUß diese Spirale unterbrechen.
Es macht müde,irgendwann verliert man die Lust und dann kommt der Frust.
Ich würde nicht mit dem Trampolin für weiteres Unheil sorgen...deine Kinder hüpfen dann nicht mit dem ihnen zustehenden Spaß drauf rum,sondern,um die Nachbarn zu ärgern.
Du,die werden das nach kurzer Zeit nicht mehr benutzen.Ist das der Sinn des Kaufes?
Ich hoffe,ich hab dich jetzt nicht verärgert.
Und wie gesagt-ich verstehe dich wirklich gut.
Liebe Grüße von Kathrin |
Hallo Kathrin.....ich verstehe sehr gut was du meinst und vermitteln möchtest.Wir haben genau das alles schon probiert,jedoch ohne auch nur einen Millimeter entgegen kommen der besagten Nachbarn.Seine Aussage war,das es ein Richter zu entscheiden hat und er vorher keine Ruhe gibt.Also hat er bereits eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen.....auch wenn er daraufhin sogar das Gericht gerügt hat,kam es zu keinem anderen Urteil,welches für uns Positiv aus ging.
Und ja.......nach diesem Erfolg mit den Minis werde ich ihm bei künftigen Terminen vor Gericht nur noch frech in´s Gesicht grinsen........nicht wir,sondern Er hat es so gewollt.Selbst eine Mediation bei Gericht hat er abgelehnt weil er sich völlig im Recht fühlt und dieses auch mit aller Gewalt durchsetzen und erreichen möchte.Sorry......so gerne wir Frieden hätten,den wir mit anderen Nachbarn auch haben,wird dieser besagte Nachbar erst Ruhe geben wenn ein Deutsches Gericht damit befasst hat.Das umsetzen der Tiere auf unserem Grundstück hatten wir bereits beim Schiedsmann 2011angeboten,als es darum ging,das die Nachbarin sich bei uns entschuldigen sollte für die zahlreichen Beleidigungen über den Gartenzaun hinweg.
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10.04.2013 14:30 |
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