Ärger mit den Nachbarn |
Silke (wutzwutz)
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Ich drücke ganz feste
__________________ Der Verstand sagt: Du kannst sie nicht Alle retten,
das Herz flüstert: Wenn es wenigstens Eines ist!
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09.03.2011 11:33 |
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Sabine unregistriert
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Oh man, wenn man Nachbarn hat braucht man keine Feinde. Ich drücke auch ganz feste und bin sehr gespannt wie die Geschichte weiter geht.
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09.03.2011 12:12 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Auch ich werde natürlich ganz feste meine Daumen drücken!!! Ich bin wirklich gespannt wie das ausgeht denn auch ich habe solch einen "netten" Nachbarn
!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an! Albert Schweizer
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09.03.2011 12:35 |
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Migi unregistriert
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Auch wir denken an Montag ganz fest an euch. Und drücken euch 11 Pfoten, 4 Klauen und 8 Daumen .
Wäre echt unfassbar wenn wegen sowas wieder Schweinchen ein Zuhause suchen müssten, aber da glaub ich nach eurer Verhandlung nicht dran. Das geht sicher gut für euch aus!!!!
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09.03.2011 19:34 |
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Eber unregistriert
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erst einmal danke an euch.........der Rechtsverdreher beruft sich auf Tierhaltung im Wohngebiet..........nur leider weis er offensichtlich nicht,das zwar der Nachbar auf ausgewiesenem Wohngebiet wohnt....unser Grundstück aber schon wieder als Mischgebiet ausgewiesen ist,allerdings auch nur als Wohn und Gewerbefläche und nicht Landwirtschaftlich......aber wir verraten ihm ja auch nicht alles ....lol.......und wenn alle Stricke reissen,ziehen die Schweinis ein Grundstück weiter,welches einem Bekannten gehört,und an unser und an das des unliebsamen Nachbars grenzt......und auf jeden Fall als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist.Also egal was der Nachbar veranstaltet....wird er die Schweinis max. von der einen Grenze an die andere verfrachten können.
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09.03.2011 22:19 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Zitat: |
Also egal was der Nachbar veranstaltet....wird er die Schweinis max. von der einen Grenze an die andere verfrachten können. |
das ist doch klasse! Da brauchst du dich ja gar nicht groß aufzuregen und kannst den ganzen Kram einfach aussitzen. Finde ich wirklich toll, das freut mich sehr für euch!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
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09.03.2011 23:10 |
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Eber unregistriert
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neeeeneeenee.........
das Überfallkomando von 4 Beamten ist nun wieder wech........haben keine Entscheidung getroffen.Und siehe da,sogar der Chef vom Örtlichen Ordnungsamt,der auch wegen dem Zaun des Nachbarn von uns informiert wurde,war dabei.Auf die Frage,warum er wegen dem defekten Zaun und der vom Nachbar Rottweiler ausgehenden Gefahr ,nicht tätig wurde und nun wegen der Minis mit auf dem Programm steht,wusste er keine Antwort.
Die Entscheidung steht also noch aus.....wir warten ab.......haben aber das Gefühl das die Minis genehmigt werden.
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14.03.2011 13:07 |
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Silke (wutzwutz)
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Zum auswachsen! Lasst Euch nur nicht irre machen.
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15.03.2011 11:46 |
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Finn-Mama unregistriert
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Mensch ist das schlimm! Ich arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei, ist echt der Hammer wegen was sich Nachbarn alles streiten! Naja wenn das auch gut ausgeht, ich denke nicht, dass die Nachbarn so schnell aufgeben. Ist halt immer mit Stress verbunden das Ganze! Aber was macht man nicht alles für seine Tiere!
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16.03.2011 01:24 |
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Eber unregistriert
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seit Montag haben wir dann auch einen Anwalt genommen.......gestern wurde dann unsere Garage zugemauert nachdem das Tor ausgebaut wurde.......also jeden Tag was neues........Anwalt sagt,"wir lachen wenn es zurück gebaut wird".*bauchwehhabseittagen*Die Nachbarn wohnen zwar schon sehr lange hier,aber sind neben ein lange leerstehendes Gewerbeobjekt gezogen.....müssen also damit rechnen das dort mal wieder betrieb rein kommt.Der angebliche Flächennutzungsplan den uns das Bauordnungsamt des Landkreises vorgegaukelt hat, ist nicht gesetzlich verankert.........er ist so in Planung,aber mehr auch nicht........die gestrige einsicht bei unserem Örtlichen Bauamt hat gezeigt das wir gesetzlich immer noch im Mischgebiet wohnen,wir und auch der Nachbar nebenan........also wendet sich das Blatt schon wieder.
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16.03.2011 08:59 |
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Silke (wutzwutz)
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Garage zugemauert
Ich halts nicht aus!
Die Versuchung ist da sehr groß ausfällig zu werden aber Ruhe bewahren und durchhalten. Du hast mein vollstes Mitgefühl!
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16.03.2011 20:14 |
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Eber unregistriert
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hier noch mal ne Meldung zur Lage der Nation.......lol......das Amt für Immesionsschutz wurde informiert.....hält sich aber aus der Sache raus,da es offensichtlich keine Gestze zur Haltung von Minischweinen gibt.Eine entgültige Entscheidung haben wir aber immer noch nicht,jedoch ließ das Bauordnungsamt am Telefon durchklingen,das den Schweinchen als Hobbyhaltung wohl nichts im Wege steht.Der Nachbar schäumt mitlerweile wohl über vor Wut,weil er sich mitlerweile eingestehen musste,das sein Grundstück immer kleiner wird.Das Bauamt prüft zwischenzeitlich einige bebauungen auf seinem Grundstück auf Rechtmässigkeit.
Heute bekamen wir ein Urteil wegen der Streitigkeiten......."die Nachbarn haben die Kosten des Verfahrens zu 100 % zu tragen"......das sagt wohl alles....*freu*
Also wer anderen eine Grube gräbt.....fällt selbst hinein.....,ist da sehr passend.
Nun wird er noch verklagt auf herausgabe der Garage und rückbau der "zumauerungen".
Unsere Kids freuen sich fürchterlich über den grossen Kletterturm ,der seit einigen Tagen nun 3 meter von der Grenze des Nachbarn,zum langen spielen einlädt.Auf die Idee des Baugenehmigungsfreien Spielturms hat uns erst der Nachbar gebracht.....lol
Seinem Unmut hat er letzte Woche gleich zweimal Luft gemacht,indem er ohne Vorwarnung den Zaun an der Grenze geöffnet hat und unsere Schweinis bald in die Citty geflüchtet wären.........eingebracht hat es dem Nachbarn eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Beleidigungen sowie Bedrohung.....und siehe da,nachdem die Polizei dann an beiden Tagen seine arbeiten am Zaun beendet hat,hat er die arbeiten angekündigt,mit der 4 Wochen Frist.Also hat er gelernt....*TOP*.......nur leider hat er einen Formfehler gemacht,womit wir ihm die arbeiten dann als kleine Gehässigkeit am 02.05. untersagen werden,und er noch einmal 4 Wochen warten muss.
Manch einer wird nun denken.....welch ein Theater..........es sei hier mal gesagt,das es seit Jahren sticheleine von diesen Nachbarn gegeben hat,über die wir als zugezogene grosszügig hinweg geschaut haben........und nun ist der Bogen weit überspannt und wir möchten dem Nachbarn in keinster Form mehr entgegen kommen.Das haben wir in der vergangenheit immer getan,jedoch war keinerlei Einigung möglich.
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05.04.2011 19:54 |
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Sabine unregistriert
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Moin
Na das kann ich gut verstehen. Eine Hand wäscht die andere..sagt man ja so schön. Aber wenn da gar nix zurück kommt, hätte ich die Nase auch irgendwann voll.
Zitat: |
Also wer anderen eine Grube gräbt.....fällt selbst hinein. |
Scheint sich ja zu bewahrheiten.
Hoffentlich ist damit dem Nachbarn mal der Wind aus den Segeln genommen und es kehrt wieder Ruhe ein. Ich wünsche es euch auf jeden Fall.
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05.04.2011 20:58 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Da kann man ja wirklich nur gratulieren
und das tue ich hiermit! Glückwunsch und weiter so
!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an! Albert Schweizer
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05.04.2011 21:06 |
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Silke (wutzwutz)
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Ich habe vollstes Verständnis, daß ihr jetzt im Rahmen des Gesetzes zurückschlagt. Ist doch auch schon nett daß er alles zahlen muß
__________________ Der Verstand sagt: Du kannst sie nicht Alle retten,
das Herz flüstert: Wenn es wenigstens Eines ist!
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05.04.2011 22:24 |
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sparky
Zoodirektorin
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So haben wir unseren "geliebten" Nachbarn auch ruhig gestellt. Er backt jetzt auch ganz kleine Brötchen. Hat uns auch 6 Jahre geärgert.
Ist zwar ein Mordsaufwand und Lauferei und die Zeit die man nutzvoller verbringen könnte. Aber wenn dann Ruhe ist, hat es sich gelohnt.
__________________ liebe Grüße
Petra
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06.04.2011 08:43 |
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Martina und Helena unregistriert
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Hallo,
darf ich nochmal kurz nachfragen, ihr habt den Rechtsanwalt eingeschaltet, gelle? Hattet ihr auch ein Gespräch mit dem Schiedsgericht, denn das besteht mir in etwas mehr als einer Woche zu. Diesen habe ich eingeschaltet, wegen meinem Nachbarn. Dieser ist zwar nicht so extrem wie bei Dir, aber es ist vieles ähnlich.
Ich freue mich für Euch, dass das jetzt gut für euch ausgegangen ist.
Gruß, Martina
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06.04.2011 17:17 |
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Eber unregistriert
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Zitat: |
Original von Martina und Helena
Hallo,
darf ich nochmal kurz nachfragen, ihr habt den Rechtsanwalt eingeschaltet, gelle? Hattet ihr auch ein Gespräch mit dem Schiedsgericht, denn das besteht mir in etwas mehr als einer Woche zu. Diesen habe ich eingeschaltet, wegen meinem Nachbarn. Dieser ist zwar nicht so extrem wie bei Dir, aber es ist vieles ähnlich.
Ich freue mich für Euch, dass das jetzt gut für euch ausgegangen ist.
Gruß, Martina |
jup....den Schiedsmanntermin haben wir schon durch....allerdings auch ohne Ergebnis......du bekommst in dem Fall,das sich keine Lösung findet eine sog. "Erfolglosigkeitsbescheinigung"......damit darfst du dann die Sache vor Gericht ausfechten........viel Erfolg.
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06.04.2011 22:24 |
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Martina und Helena unregistriert
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Vielen Dank für Deine Antwort.
Oh weia, da bin ich mal gespannt, wie mir das Jägernachbarsehepaar
mir an diesem Tage gegenübersitzt.
Hab jetzt schon Bauchschmerzen, wenn ich an diesen Nachmittag denke.
Gruß, Martina
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07.04.2011 11:49 |
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Eber unregistriert
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Zitat: |
Original von Martina und Helena
Vielen Dank für Deine Antwort.
Oh weia, da bin ich mal gespannt, wie mir das Jägernachbarsehepaar
mir an diesem Tage gegenübersitzt.
Hab jetzt schon Bauchschmerzen, wenn ich an diesen Nachmittag denke.
Gruß, Martina |
ach was....da brauchste kein Bauchweh wegen bekommen.
Entweder die Gegenseite zeigt ein entgegenkommen.....oder auch nicht.Zeigen sie sturheit,ist die Sache eventuell schon nach 10 min. zu Ende und du musst dir die Bescheinigung des Nichtzustandekommen einer Einigung ausstellen lassen,damit kannst du dann weiter zu Gericht.Viel Glück
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08.04.2011 14:19 |
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Tashunga
Sklavin meiner Tiere
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Bleib einfach ruhig und schreibe Dir vorher einige Punkte auf, damit Du die sachlich und ruhig vortragen kannst!
Solche Leute bringt man am besten auf die Palme, wenn man selber ruhig bleibt! Ausserdem sind Schiedsmänner ja erfahren in solchen Sachen und versuchen zu vermitteln!
Drücke Dir die Daumen! Schreib, wenn der Termin vorbei ist wie es war!
LG, Kerstin
__________________ Füge Tieren niemals Schmerzen zu denn es fühlt den Schmerz wie Du!
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08.04.2011 14:29 |
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Martina und Helena unregistriert
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Alles klar, danke für eure Unterstützung.
Ich schreibe euch dann, wie es war.
Gruß, Martina
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08.04.2011 15:23 |
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Eber unregistriert
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soooooo...Heute kam dann auf unsere nachfrage hin eine E-mail vom Bauordnungsamt..........das halten von 4 Hängebauchschweinen und zwei Enten ist nicht statthaft.....mehr dazu und die Begründung bekommen wir noch per Post...................Laut Auskunft am Telefon vor kurzem,wurde uns gesagt,das es wohl keine Probleme geben wird.......wir sind nun echt mal gespannt welche Begründung da angegeben ist......der Brief wird wohl morgen im Kasten sein.
Und wie kommen die auf Hängebauchschweine?????
Untersagung der Schweine.....wenn es denn nun ein Wohngebiet sein soll........könnten wir noch irgendwie verstehen......aber der zwei Enten??????Da ist doch irgendwas im Busch.....aber zur Not werden wir nun div. Medien und Presse dazu ziehen........ES REICHT *grummel*
Der Anwalt vom Nachbarn hat dann übrigens auch das Urteil von der Einstweiligen Verfügung angezweifelt und das Gericht schriftlich dazu gerügt.........der will mit dem Kopf durch die Wand.........wie gut,das die zur Zeit in Urlaub sind und hier Ruhe ist.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Eber: 20.04.2011 20:20.
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20.04.2011 20:18 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Hallo Eber,
Zitat: |
.......das halten von 4 Hängebauchschweinen und zwei Enten ist nicht statthaft..... |
Was soll denn das schon wieder heissen? Lässt du uns bitte mal wissen was in dem "Brief" steht, das würde mich wirklich interessieren! Div. Medien und Presse einschalten ist eine sehr gute Idee! Ich bin mal gespannt was dann noch so kommt (wenn es "Druck" gibt
).
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
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21.04.2011 00:08 |
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Eber unregistriert
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soooooo.....Heute kam dann der Brief vom Bauordnungsamt.......2 Seiten.......kann mir jemand sagen ob ich das hier als Dataianhang einsetzen darf,wenn ich alle persönlichen Daten schwärze?????Oder gibt das Ärger?????
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30.04.2011 12:52 |
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Silke (wutzwutz)
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Als Dateianhang würde ich es nicht einstellen. Eine von Dir formulierte Zusammenfassung ist jedoch kein Problem.
Sollten sich da Ansatzpunkte ergeben für einen Widerspruch kannst Du es immer noch gezielt verschicken.
Gruß
Silke
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01.05.2011 11:15 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Ja, fasse einfach alle wichtigen Punkte mit deinen eigenen Worten zusammen, dann kann dir keiner was
... Ich bin ja wirklich mal gespannt was die so schreiben und zu "beanstanden" haben!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
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01.05.2011 11:31 |
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Martina und Helena unregistriert
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Ja, und ich erst, da ich auch auf das Kreisbauamt warte, was die mir zu sagen haben.
Gruß, Martina
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01.05.2011 14:04 |
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Eber unregistriert
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na jut....dann fasse ich mal zusammen
-Vororttermin....festgestellt wurden 4 Hängebauchschweine und zwei Enten........
-man will offensichtlich nicht verstehen,das es keine Hängebauchschweine sondern Minischweine sind.
-geprüft wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit
-nach erfolgter Inaugenscheinnahme erfolgte eine Prüfung der Zulässigkeit unter Beteiligung einiger Ämter innerhalb des Landkreises.
-Zitat*....Die Planungsrechtliche Prüfung hat nun ergeben,dass die Haltung von Hängebauchschweinen und Enten auf Ihrem Grundstück unzulässig ist.
-es folgt eine Beschreibung der Bebauung in unserer Nähe........-aufgeführt wurden nur die Wohngebäude.......jedoch das leerstehende Gerichtsgebäude ,ein leerstehendes grosses Heizhaus mit 20 meter hohem Schornstein usw. wurden nicht aufgeführt.
-Zitat*Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinem Wohngebiet und ist durch eine strassenseitige Wohnbebauung und den dazugehörigen Garagen und Nebengebäuden geprägt.
Hier sind zwar Wohnhäuser......aber kaum ein Nachbar hat eine Garage ,nicht mal ein Carport steht hier in der Strasse.
-dann wird unser Gebäude erwähnt,welches doch gegenüber der meisten kleinen Häuser dreigeschossig ist und darin "ein kleiner Imbiss"genehmigt ist.
Bauantrag haben wir gestellt für ein Bistro mit 100m²,dazu kommt noch die Terasse mit 50 m² und alle Nebenräume,alles in allem also ca 300 m².Mal abgesehen von dem 100m²Saal,der noch nachträglich dazugefügt werden soll.
sooooooooo.....nun kommt die eigentliche Begründung,die ich mal fix abtippe.
Zitat"Eine Tierhaltung orientiert sich immer am jeweiligen Gebietscharakter und den Vorgaben der Baunutzungsverordnung.Problematisch wird die Kleintierhaltung regelmäßig in Wohnbereichen.Hier ist §14 Abs.1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)einschlägig,der eine Kleintiernutzung (Hobbyhaltung)in einer untergeordneten Nebenanlage unter bestimmten Bedingungen gestattet.
Wie bereits festgestellt befindet sich Ihr Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet,in dem Anlagen und Einrichtungen für die Hobby-Kleintierhaltung nur dann untergeordnete Nebenanlagen im Sinne von§14Abs.1 BauNVO sind,wenn diese gegenüber dem Wohnen als Hauptnutzung räumlich und funktional von untergeordneter Bedeutung sind und ihre Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist.
Zur Hobbytierhaltung in diesem Sinne gehört das Halten von einzelnen Hunden,von Brieftauben,Ziervögeln und Kaninchen.
Ställe zur Tierzuchtjeglicher Art und Haltung von Nutztieren wie Schweine,Ziegen,Schafe und anderen Tieren,bei denen vorrangig auf Fleisch-,Milch oder Eierproduktion abgestellt wird,sind unzulässig,denn es handelt sich hier nicht um eine dem Wohnen dienende Tierhaltung.
Bei der hier vorhandenen Tierhaltung handelt es sich nicht um eine Kleintierhaltung,sondern um eine landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Vieh) im Sinne des Tierseuchegesetzes (TierSG)§1Abs.2Nr.3d u. f.
Im Sinne dieses Gesetzes sind unter Nr.3-Vieh- folgende Tiere genannt:3d-Schweine-und 3f-Enten.
Einne Rassezuordnung ist dabei unerheblich und auch die Tatsache,dass diese nie geschlachtet werden.
Im vorliegenden Fall wird somit auf Ihrem Grundstück eine Nutztierhaltung betrieben-wenn auch nur eine kleine-die sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und damit nach §34 Baugb in Verbindung mit §14 BaunVO unzulässig ist.
Auf Grund dieser Rechtslage fordere ich sie hiermit auf,binnen 4 Wochen nach Erhalt meines Schreibens,die 4 Mini-Hängebauchschweine und die 2 Enten von Ihrem Grundstück zu entfernen."Zitat ende*
Und nun seid ihr dran
habe dann grad mal das TierSG §1 Abs.2 gelesen..........das sagt nichts darüber aus,das es sich bei unserer Haltung um eine Landwirtschaftliche Haltung handelt.........sondern nur,welche Tiere dem Tierseuchengesetz unterliegen.
Und wie ich grad ebenfalls in dieser Liste lese......sind dort auch Tauben und Kaninchen aufgeführt,die ja laut Schreiben des Bauordnungsamtes als nicht Landwirtschaftliche haltung gestattet sind.
Wir werden dieses Schreiben wohl mit einigen Hinweisen auf Mangelnde Begründung zurück schicken...........soll die Dame vom Amt erst mal nachlesen und schauen ob sie damit vor dem Oberverwaltungsgericht auftreten möchte oder doch lieber noch mal nachsitzt und erst mal ihre Hausaufgaben macht.
Berichtigt mich bitte wenn ihr nach dem lesen des TierSG die Sache anders seht.......aber für mich hat das nichts mit der Tierhaltung in Wohngebieten zu tun und fällt aus meiner Sicht zu 100% als Begründung aus.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Eber: 02.05.2011 10:24.
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02.05.2011 09:51 |
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sparky
Zoodirektorin
Dabei seit: 09.08.2007
Beiträge: 712
Herkunft: Rheinland-Pfalz Nähe Kaiserslautern
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Volle Kanne mit RA dagegensschießen. Landwirtchaftl. Nutztierhaltung, die haben wohl den A.... offen:
__________________ liebe Grüße
Petra
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02.05.2011 10:13 |
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