Futterverteilung im Garten |
Tanja F.
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Genauso ist es bei meinen auch ratzekahl alles weg was ausgestreut wird.
Zwei kleine Staubsauger.
Gruß Tanja
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09.06.2009 20:47 |
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Sabine unregistriert
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Moin
So, mit Hilfe von Brigitta kann ich jetzt auch Quellen nennen..ich habs nämlich zum verrecken nicht mehr gefunden.
Zitat:
Am einfachsten ergibt sich das Verfütterungsverbot aus der Positivliste - was da nicht drinsteht, darf nicht verfüttert werden, fertig. Dann steht das ganze normal irgendwo im FMG, dann bei der BSE-Bekämpfung und in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 + diversen FolgeVOen.
Darin: Artikel 7 Verfütterungsverbot
▼M30 (1) Die Verfütterung von tierischen Proteinen an Wiederkäuer ist verboten. (2) Das Verbot nach Absatz 1 wird auf andere Tiere als Wiederkäuer ausgedehnt und bezüglich der Fütterung dieser Tiere mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs beschränkt, und zwar gemäß Anhang IV.
Gut zu Wissen ist auch immer
http://bundesrecht.juris.de/tiernebv/index.html
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10.06.2009 18:38 |
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Amy
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auch mir ist heute noch etwas in die hände gefallen.
merkblatt, ressort gesundheitlicher verbraucherschutz, veterinär-und lebensmittelüberwachung
auszug: es besteht aufgrund europäischer schweinepest ein striktes verfütterungsverbot von speiseabfällen aus dem eigenen haushalt, auch für gekochtes futter.
und für die einzelschweinhalter: wer schweine hält, hat sicherzustellen das`: einzeln gehaltene schweine sichtkontakt zu anderen dort gehaltenen schweinen haben können.
__________________ "Nach manchen Gesprächen mit Menschen hat man den Wunsch, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzulächeln und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen."
Maxim Gorki
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11.06.2009 13:09 |
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Leitbache
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Hallo,
@ Nicole: meine Maus ist jetzt fast 1 ½.
@ Sabine: Der verlinkte Hinweis hier über das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, §1 behandelt lediglich –wie schön zu lesen- tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft… außerdem scheint es mir, daß dieses Gesetz nicht das Verfüttern von tierischen Produkten an Nutztiere regelt, sondern die Beseitigung besagter Nebenprodukte mittels Biogasanlagen etc. in Betrieben, die parallel dazu Nutzvieh halten (räumliche Trennung des Viehs von Biomasse, Kompostanlage, Biogasanlage, verstorbenem Vieh, Desinfektions- und Kontrollvorschriften).
Die EG-VO Nr. 999/2001 behandelt NUR Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen!
In §1 steht ausdrücklich, daß die VO Nutztiere betrifft, die an transmissibler spongiformer Enzephalopathie (zu Deutsch: übertragbares schwammartiges Hirnleiden) erkranken können (nicht in der VO, aber dennoch erkranken können andere Hornträger wie Kudu etc, außerdem Nerze und Katzen, ebenso Affen und Menschen –> Creutzfeld-Jakob).
Es handelt sich hier bei der uns allen bekannten Hirnhauterkrankung BSE. Logisch, daß Rindern kein Rinder- und sonstiges Tiermehl verfüttert werden darf.
Von daher finden § 7 (1) und (2) sowieso keine Anwendung.
@ Tanja: Auf der Website des Kreises Ostholstein, Fachdienst für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, habe ich nichts finden können.
Komischerweise werden bei der Rubrik“ Tierseuchenbekämpfung“ Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde, Hunde, Katzen, Geflügel und Bienen behandelt, ja sind auch Fische aufgelistet, aber keine Schweine.
Ich habe wieder nur das Infoblatt an die Jägerschaft über Fallwild und Aufbrüche gefunden. Weder „Lebensmittelsicherheit“, noch „Schlachttier- und Fleischuntersuchungen“ und „Tierschutz“ haben mir nicht weitergeholfen.
Die Info-Merkblätter und die Adressensammlung bez. Fragen bei MKS, Gifte etc. lassen Schweinehalter im Dunkeln stehen.
Tja, ist denn irgend eine VO auf Eurem Informationsblatt vermerkt oder ein Hinweis, auf welche Quelle sich der Amtstierarzt stützt? Da ich auf deren Homepage rein gar nichts gefunden habe könnte es sich um eine Art „Empfehlung“ handeln… eigentlich kann nur der genaue Wortlaut des Schreibens Klarheit verschaffen, in wieweit sich das als Vorschrift auslegen lässt.
@ Amy: Na, da werde ich ´mal nachschauen. Was bezweckst Du mit Deinem letzten Absatz???
Gruß, Sandra
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11.06.2009 21:15 |
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Amy
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@ leitbache
was soll ich damit bezwecken????????? das leute die hier lesen und in betracht ziehen sich ein schwein zu kaufen, zwei nehmen anstatt eins.
sollte eine info sein, die ebenfalls auf diesem merkblatt steht.
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11.06.2009 21:37 |
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Silke (wutzwutz)
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Hallo Sandra,
also es nützt aber mal so überhaupt nix, wenn Du versuchst die Texte im Wortlaut auseinander zu nehmen. Wenn der AmtVet Wind davon bekommt wie Du fütterst und die Sache anders sieht als Du, ist Dein Schwein tot bevor die Diskussion überhaupt erst in Gang gekommen ist.
Es gibt ausreichend pflanzliche Nahrung die alles beinhalten was Schwein braucht auch Dinge zum zerkauen und rumtragen usw. Weich doch einfach darauf aus. Dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite und Dein Schwein auch.
Gruß
Silke
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11.06.2009 22:19 |
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Sabine unregistriert
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Also irgendwie habe ich das Gefühl hier gegen ne Wand zu reden...geht das nur mir so?
Du bist alt genug Sandra, mach was du willst...aber wundere dich nicht über Konsequenzen.
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12.06.2009 04:22 |
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Nicole unregistriert
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Sandra, woher willst Du denn wissen, ob durch Deine Art zu füttern Deinem Schwein evtl. Krankheiten bzw. Defizite erspart bleiben. Wenn sie erst 1 1/2 Jahre ist, kannst Du das doch überhaupt nicht beurteilen.
Ich weiß nur eins Fleisch füttern ist nicht nur verboten sondern kann dem Tier auch schaden.
Scheinbar liebst Du das Schwein ja, vielleicht solltest Du ihr zu liebe mal Deine Fütterung überdenken. Meinst Du nicht das so viele erfahrene Leute doch wissen von was sie sprechen.
Nein Sabine, das geht nicht nur Dir so.
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12.06.2009 06:59 |
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Tanja F.
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Nee Sabine es geht nicht nur dir so als ob du gegen eine Wand redest.
Ich habe mein Schreiben auch auf dem Tisch liegen und es wird auch nicht ernstgenommen nur weil es nicht auf der Website steht leider habe ich keinen Scanner sonst würde ich es hier reinsetzen.
Ich habe das Schreiben schon am 01.10.2008 bekommen.
Wenn sie weiter so füttert muß sie ebend die Konsequenzen ziehen.
Gruß Tanja
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12.06.2009 16:58 |
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Silke (wutzwutz)
Terrorsau Bändigerin
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Das Trauerspiel ist, das Schwein wird die Konsequenzen tragen müssen!
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12.06.2009 19:24 |
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Leitbache
Gourmet-Bachen-Halter
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So, ich ´mal wieder.
@ Amy: Ich habe das Schreiben im Internet gefunden, das Du meintest. Allerdings nur für Sachsen-Anhalt. Und ist das „gekochte Fleisch“ im Satzzusammenhang als Ergänzung zu den „Speiseresten“ zu verstehen (daß also auch abgekochte Reste und Abfälle als Futter verboten sind)? Muß ´mal suchen, ob es so was auch für Rheinland-Pfalz gibt.
„Unser“ Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz erläutert in der Rubrik „Hinweise für Jäger und Landwirte“, näher „Hinweise für Schweinehalter“ lediglich:
• Keine Verfütterung von Speise- und Schlachtabfällen! Keine Verfütterung von Abfällen aus der Jagd!
Noch eine Vorschrift, die hier nicht greift, ist die SchweinehaltungshygieneVO (Abschnitt 1, §1 „Geltungsbereich“ besagt, daß diese Verordnung für alle Betriebe gilt, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten).
@ Wutzwutz, Sabine, Tanja: Ich bin kein Pedant, der alle möglichen Vorschriften auf`s Kleinste zerpflückt und „bestehendes Recht“ nicht anerkennen will… wenn es denn irgendwo geschrieben stünde.
Es geht einfach darum, daß mir hier jeder irgendwelche sinnfreien Links über Vorschriften schickt nach dem Motto „Daaaa steht es geschrieben…!“, ohne zu wissen, was eigentlich drin steht!!!
Es wäre besser, sich die Vorschrift samt Erläuterungen/Anhang einmal genau durchzulesen und eventuelle Fachbegriffe zu übersetzen, ehe sofort gedankenlos drauf angesprungen und der Link hier eingestellt wird… erst recht, wenn „man da ´mal ´was von gehört“, aber nie die Nase in den Gesetzestext gesteckt hat. Ein paar Schlagworte genügen da eben meistens nicht.
Genau dieses Verbreiten von falschen Informationen ist es, das mich nervt.
Und ich finde es traurig, daß es einem zum Nachteil gereicht wird, wenn man sich über das „normale“ Maß hinaus mit bestehenden Gesetzestexten auseinandersetzt… ich dachte eigentlich, bei so vielen Schweinehaltern gäbe es wenigstens eine Handvoll Personen, die klar sagen können, wo was geschrieben steht… aber neee, hier nur schwammiges Halbwissen im grauen Dunst von Vorschriften. Das ist ein echtes Armutszeugnis.
@ Nicole: Und selbst im Bundeswildtierschutzgesetz heißt es bei der „Empfehlung für das Halten von Schweinen“ schon in der Präambel, Nr. 9.1 in Satz 1:
„Schweine sind Allesfresser; sie fressen Gras, Wurzeln, Regenwürmer und sonstiges Material pflanzlichen und tierischen Ursprungs.“
Außerdem bedeutet es nicht, daß ich meine Wutz nun mit Fleisch vollstopfe, weil ich nichts über das Verbot gefunden habe!
Ehe nichts Konkretes feststeht ist Fleisch logischerweise tabu… ich telefonier` Anfang nächster Woche ´mal mit unserem zuständigen Landesuntersuchungsamt für Tierseuchen zwecks Klarheit.
Wenn mir die Fütterung meiner Bache egal wäre würde ich so weitermachen wie bisher und mir nicht den Arm abreißen und stundenlang im Internet Gesetze, Vorschriften und Richtlinien durchlesen.
Sandra
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13.06.2009 13:15 |
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Amy
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warum gehst du nicht den einfachen weg ohne uns dummis zu fragen, rufe auf deinem zuständigen vet.amt an. kläre die situation, vielleicht auch die haltung damit man auf der sicheren seite ist, und dann klärst du uns unwissende alle auf.
am besten kurz, knapp und präzise das wir es auch verstehen.
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Maxim Gorki
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14.06.2009 19:37 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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__________________ Liebe Grüße ,
Doris
Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an! Albert Schweizer
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14.06.2009 22:18 |
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funnykisses unregistriert
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Zitat: |
Original von Amy
warum gehst du nicht den einfachen weg ohne uns dummis zu fragen, rufe auf deinem zuständigen vet.amt an. kläre die situation, vielleicht auch die haltung damit man auf der sicheren seite ist, und dann klärst du uns unwissende alle auf.
am besten kurz, knapp und präzise das wir es auch verstehen. |
genau. Dann sind wir auf der ganz sicheren Seite
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14.06.2009 22:27 |
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Leitbache
Gourmet-Bachen-Halter
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Sooo, damit das elende Warten auf eine erlösende Antwort nun ein Ende hat:
ich habe bei unserem Amt für Veterinär-, Landwirtschaft- und Gesundheitswesen angerufen und einen ziemlich übel gelaunten Menschen an der Strippe gehabt.
Nach kurzer Schilderung hoffte unsereins Normalsterblicher, endlich DIE rettende Info zu erhalten, doch Pustekuchen: der Mann am Telefon sagte, er hätte dieses Thema schon so oft durchgekaut und reagierte auch dementsprechend gereizt.
Fazit des Telefonates: für Schweinehalter sind folgende Gesetze wichtig:
-SchweinepestVO (Verweis auf die „Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest“)
-Richtlinie zum Halten von Schweinen im Freien (Verweis auf das „Informationsblatt des Bundesveterinäramtes „Haltung von Nutztieren im Freien““)
-TierschutzG
-SchweinehaltungshygieneVO
Ich kurz am Grübeln, Moment, da steht doch eigentlich nicht das Gesuchte drin, und *ta-da!* so ist es!
Der Mensch erklärte zwar, es sei nicht erlaubt, Schweinen Fleisch zu verfüttern… auf Nachfrage mußte er aber widerwillig zugeben, daß das skurriler Weise nirgendwo geschrieben steht!!! Klasse, oder?
Er meinte aber, man könne das aus den o.gen. Gesetzen zwischen den Zeilen irgendwie herauslesen (hä?). (Was soll er als „wissende“ Amtsperson auch sonst machen als ein Verbot auszusprechen???)
Tatsächlich und nach mehrmaligem Durchforsten der Vorschriften handelt es sich bei dem Fütterungsverbot NUR um Abfälle. Für den Menschen genußtaugliches, „Schweine-artfremdes“ Fleisch (wie etwa Rind, Geflügel, Lamm, Hirsch, Hase, Reh u.ä.) ist nirgendwo genannt und somit auch nicht (explizit) verboten.
Es handelt sich bei unserem kleinen „Problem“ also wieder ´mal um eine rechtliche Grauzone!
Jedenfalls war der Mann am Telefon arg angepißt als er erfuhr, daß es sich bei dem „Objekt“ um ein Wildschwein handelte. Er meinte aufbrausend, so ein Ding lasse man am besten dort, wo es herumlief, und entweder sollte es der zuständige Jäger schießen oder der Fuchs würde es holen… jedenfalls sollte man so ein Tier niemals der Natur entnehmen, das gebe nur Ärger und Arbeit… schließlich müsse das Tier ja entwurmt und untersucht und geimpft (BITTE? Impfen? Gegen ESP?) werden und außerdem bestünde ja noch das Problem der Unterbringung bei einer fremdem Rotte.
Kein Wunder, daß mit Amtsveterinären nicht gut Kirschenessen ist. Da habe ich auch das letzte Mal angerufen… anscheinend ist der Mensch ein Schweinehasser oder allergisch gegen diese Borstentiere.
Gruß, Sandra
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26.06.2009 03:34 |
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Silke (wutzwutz)
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Hallo Sandra,
das ist genau das was ich Dir schonmal geschrieben hatte. Was nützt Dir der Text im Gesetz? Wenn der AmtsVet es so liest und das tut er wie Du jetzt selbst erfahren hast dann hast Du verloren. Also such Dir ne Alternative zum füttern.
Gruß
Silke
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26.06.2009 10:06 |
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Leitbache
Gourmet-Bachen-Halter
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Hallo Silke,
was sollte denn die „Vet.-Amtsperson“ sonst sagen als daß das „Verbot“ aus den o.gen. Vorschriften „herauszulesen“ ist? Der Mann ist auch nur ein Mensch und kein Gott.
Ich habe ausbildungsbedingt über 3 Jahre lang Gesetzestexte und Vorschriften studiert und bis zum Erbrechen beigebracht bekommen, Sie kritisch zu hinterfragen, richtig auszulegen und in Übungssachverhalten anzuwenden.
Und auch hier haben wir mit dem Dozenten festgestellt, daß es in gewissen Bereichen eben Gesetzeslücken gibt, die trotz näherer Betrachtung eine Grauzonen bleiben und sich weder durch ein „Für“, noch ein „Wider“ fest definieren lassen. Das ist eine Sache der Auslegung jedes einzelnen.
Tja, und hier haben wir so ein Paradebeispiel.
Ein Gesetzestext übrigens ist einfach eine rechtliche Grundlage, mit der man –im „Ernstfall“- auf der sicheren Seite ist. Und hier gibt es keine.
Ich weiß auch, daß der gute Mann am Telefon am längeren Hebel sitzt… Ziel dieser ganzen Recherche war es lediglich, sich schlau zu machen.
Ich hatte eigentlich gehofft, daß es auch andere Neugierige gibt, die mitsuchen… tja, traurigerweise waren Interesse und Unterstützung mehr als gering.
Euch allen ist es doch bestimmt auch schon ´mal so gegangen, daß Ihr irgendwo ´n Lied gehört habt und dann uuuuunbedingt wissen wolltet, wer das geschrieben hat oder wie der Text geht.
Einfach nur um des Wissens Willen und nicht, um das Lied zu kopieren und selbst zu vermarkten.
Gruß, Sandra
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27.06.2009 15:56 |
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Rega
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Eigentlich find ich es etwas unsinnig nach Gesetzen zu suchen für etwas das auch so einleuchtend und sinnvoll ist. Gibt viele verbotene Dinge von denen ich nicht weiß in welchem Gesetz sie stehen aber wobei mir reicht daß jeder weiß daß es so ist...
Aber ich kann auch verstehen, daß du aus Prinzip gern das Gesetz deutlich finden möchtest und dabei Feedback bei den Schweinefreunden suchst. Manchmal fresse ich mich auch in die einen oder anderen Gesetzeslücken rein und will es dann einfach nur noch wissen. Darum hab ich mir die Texte auch noch mal genauer angeschaut.
Woran du dich stösst ist meiner Ansicht nach eine zugegeben etwas unklare Begriffsbestimmung: Die Definition von "(Speise)Abfälle". Bei der Interpretation von Gesetzen holt man, wie du aus deinem Studium sicher weißt, meist erst deren Entstehung herbei. Dieser Begriff in den Gesetzestexten stammt mit Sicherheit aus der Logik der Verfasser, daß alle menschlichen Speisen, die an Schweine verfüttert werden, automatisch Abfall sind. Andernfalls würden die Menschen es ja selbst essen...
Anders formuliert: Egal wie gut die Qualität ist, wenn du etwas an dein Schwein verfütterst, hast du es in der allgemeinen Meinung, gemäß der Tradition, damit als Abfall deklariert.
Dementsprechend wird dir jeder Richter den Kern deiner Argumentation, also den Unterschied von Abfällen und menschlichen Speisen, in der Luft zerreissen.
z.B. den § 24a der Viehverkehrsverordnung finde ich auf diesem Hintergrund ziemlich eindeutig. Zumal die dabei genannten Ausnahmen auch noch die Begründung liefern.
Im Endeffekt zählt sowieso nicht die eigene, sondern nur die Auslegung der zuständigen Behörden. Es gibt Gesetzesfehler gegen die es zu kämpfen lohnt, aber diese gehört meiner Ansicht nach nicht dazu.
Facit bleibt, Gesetzesauslegungen hin oder her, womit du aber wie ich es gelesen hab auch einverstanden warst: Man sollte doch alles vermeiden, was das eigene Tier gefährden kann.
Denn damit gibt es sie dann doch, die sichere Seite im Ernstfall.
__________________ A ship in a harbour is safe, but that's not what ships are built for
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08.07.2009 18:59 |
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Leitbache
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Hallo Rega,
soweit ich weiß bezieht sich der § 24a der ViehverkehrsVO nur auf die Anforderungen an die Verwertung von
„Küchen- und Speiseabfälle… bla … nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte... bla, die für
die Vergärung in Biogasanlagen oder zur Kompostierung
auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Klauentierhaltung bestimmt sind, müssen vor dem Verbringen in den Betrieb einer Behandlung nach Anhang VI… bla … der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 unterzogen werden.“
Besagte Abfälle werden also demnach gar nicht an das Vieh verfüttert, sondern müssen nur aus Hygienegründen (damit keine mögliche Ansteckungsgefahr besteht, wenn der Bauer die Abfälle in die Kompostierung karrt und anschließend ´n Rundgang durch den Wutzenstall macht) gesondert behandelt werden.
Nee, nicht alles, was automatisch an für unsereins Essbarem an Schweine verfüttert wird, ist automatisch Abfall; ich habe hier ´mal die Begriffserklärung (Verweis in §4 der SchweinepestVO auf die „Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest):
Art.2: Begriffsdefinition: q) "Küchenabfälle": „Abfälle von Nahrungsmitteln für den menschlichen Verzehr aus Restaurants, Catering-Einrichtungen oder Küchen einschließlich Großküchen und der Küche im Haushalt des Landwirts oder von Personen, die Schweine versorgen.“
Verständlicherweise bestehen sehr viele Speisen aus Schweinefleisch (Schnitzel, Braten, Wurst etc.), und aufgrund dessen ist es auch verboten, Küchenabfälle (da art-eigenes Fleisch) an Schweine zu verfüttern.
Es geht bei dem ganzen Fleisch-Fütterungs-Verbot nur darum, daß Schweinen (wie auch Rindern) keine „Artgenossen“ (egal, ob als Tiermehl, Wiener Schnitzel-Rest, Hundefutter, gekocht oder gehackt,…) verfüttert werden.
Da es aber unmöglich ist zu kontrollieren, welches Schnitzel in dem riesigen Abfall-Sammelbehälter nun vom Kalb oder Schwein ist, bzw. ob im Tiermehl nur z.B. Rind- und kein Schweinefleisch verarbeitet wurde (welcher Laie kann das schon?) hat man ganz einfach alles an Küchenabfällen verboten, bzw. wird allgemein gehandhabt, daß Fleisch-füttern unerlaubt ist, da nicht klar definiert werden kann, welche Art „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ sich in diesem oder jenen Produkt befindet.
Viele Grüße, Sandra
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09.07.2009 23:27 |
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