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Zum Ende der Seite springen Schweinepest: Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet im Kreis Borken
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Sabine
unregistriert
Schweinepest: Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet im Kreis Borken Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Schweinepest: Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet im Kreis Borken (23.04.2006)

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Borken. Die tierärztlichen Untersuchungen, die vor einer Aufhebung des
wegen der Schweinepest eingerichteten Beobachtungsgebietes nötig sind,
haben im Kreis Borken am heutigen Samstag, 22. April, in den
Morgenstunden begonnen. 20 Teams mit amtlichen Tierärzten aus
verschiedenen Kreisen in Nordrhein-Westfalen sowie praktischen
Tierärzten aus dem Kreis Borken haben zunächst begonnen, Blutproben
bei Sauen in Zuchtbetrieben zu entnehmen. Während diese Proben im
Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld analysiert werden,
führen die vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken
eingesetzten Teams die klinische Untersuchung der Mastbestände im
Beobachtungsgebiet durch.

Insgesamt sind im Kreis Borken 98 Zucht- und Kombibetriebe von den
Beprobungen sowie 234 Bestände mit Mastschweinen von den klinischen
Untersuchungen betroffen. Die Veterinäre rechnen allein mit rund 3.700
Blutproben aus dem Kreis Borken. Deren abschließende Auswertung wird
in der zweiten Hälfte der kommenden Woche erwartet. "Wir gehen davon
aus, dass das Beobachtungsgebiet nach Vorliegen aller Ergebnisse, wenn
diese keine Hinweise auf weitere Schweinepesterkrankungen ergeben,
aufgehoben werden kann", erklärt Dr. Albert Groeneveld, Leiter des
Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken. Dann würden
dort die Regelungen gültig werden, die - mit Ausnahme des Sperrbezirks
-im übrigen Kreisgebiet gelten. Mit den Aufhebungsuntersuchungen im
Sperrbezirk könnte dann voraussichtlich Anfang Mai begonnen werden.
24.04.2006 07:10
Heiki
unregistriert
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Hallo Sabine.

Ich hab ja in den letzten Wochen fast täglich Post vom Vet. amt bekommen. Und ich blick da mitttlerweile nicht mehr so 100% durch.

Darf ich die Schweine jetzt wieder transportieren??
Das Wetter ist so schön und ich würde sie jetzt gerne bei meinen Eltern auf die Riesenwiese bringen!!!
Dafür müsste ich die Beiden allerdings ca. 5 km transportieren...???!!!

Was meinst du??

L.G
24.04.2006 09:47
Sabine
unregistriert
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Moin Heike

Kann ich gut verstehen.
Aber geh auf Nummer sicher und ruf einfach deinen Amtsvet an, der wird dir sagen ob und unter welchen Vorraussetzungen es möglich ist. Zwinker!
24.04.2006 18:08
Sabine
unregistriert
Schweinepest - Beobachtungsgebiet wird aufgehoben Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Schweinepest - Beobachtungsgebiet wird aufgehoben (28.04.2006)

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Borken (aho) - Die bei den Aufhebungsuntersuchungen im
"Schweinepest-Beobachtungsgebiet" genommenen Blutproben sind jetzt
komplett ausgewertet und haben keinen Hinweis auf weitere Fälle von
Schweinepest ergeben. Somit kann das Beobachtungsgebiet nun wie
geplant aufgehoben werden. Das teilt der Landkreis Borken mit. Die im
Kreis Borken betroffenen 332 Betriebe erhalten am heutigen
Freitagnachmittag, 28. April, über Boten des Landwirtschaftlichen
Kreisverbandes Borken die entsprechenden Einzelverfügungen. Diese
gelten ab Empfang des entsprechenden Schreibens.

Mit Eingang dieser Verfügung auf dem Hof werden diese Betriebe den
Betrieben im übrigen Kreisgebiet gleichgestellt. Das heißt konkret:
Sie dürfen dann Nutzschweine innerhalb des Gebietes der
Regierungsbezirke Arnsberg, Münster, Düsseldorf nach Anzeige beim
Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken umstallen.
Voraussetzung ist eine klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt
innerhalb von 48 Stunden vor dem Transport der Tiere.

Außerdem dürfen sie nach Anzeige beim Fachbereich Tiere und
Lebensmittel des Kreises Borken Schlachtschweine auf direktem Wege in
Schlachtstätten innerhalb Nordrhein-Westfalens bringen. Voraussetzung
ist auch hier eine klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt
maximal 48 Stunden vorher. Transporte von Schlachtschweinen in
außerhalb Nordrhein-Westfalens gelegene Schlachthöfe müssen vom
Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung genehmigt
werden.

Der Schweinepest-Sperrbezirk auf Raesfelder und Borkener Gebiet hat
weiterhin Bestand. Hier beginnen die Aufhebungsuntersuchungen am 2.
Mai.
29.04.2006 04:52
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