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Zum Ende der Seite springen Hausschlachtung
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pilvi5000
unregistriert
Hausschlachtung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo schweine freunde großes Grinsen

wenn man ein schwein für den eigengebrauch zuhause schlachten will was muss ich tun? also ich meine wem muss ich das melden und solche sachen würde mich über antworten freuen

mfg silvio
03.08.2005 21:10
Ute
unregistriert
Hausschlachtung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
willst Du Dein Schwein zuhause schlachten oder beim Metzger?
Falls Du beim Metzger schlachtest, nimmst Du die Meldekarte von der Hi-
Tierdatenbank mit, die Schlachtung meldet dann der Metzger. Du must bei der Tierdatenbank das Schwein als Abgang melden.
Falls Du zuhause schlachten willst, meldest Du bei der Datenbank eine Hausschlachtung.
Alle anderen, z.B. das Veterinäramt und die Tierseuchenkasse, bekommen meines Wissens automatisch von dort Bescheid (bei Rindern ist es jedenfalls so.)
Ich hoffe, ich habe Dir geholfen.
viele Grüße
Ute
03.08.2005 21:40
Sabine
unregistriert
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Moin Silvio

Das hab ich gefunden:

Wenn du zuhause schlachten willst:

Die Schlachtung erfolgt außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, in der Regel am Hof des Tierbesitzers und das Fleisch wird ausschließlich in dessen Haushalt verwendet.
Eine Abgabe an andere ist nicht gestattet !

Anforderungen

Vor der Schlachtung wird eine Untersuchung durch die amtlichen Tierärzte (Schlachttieruntersuchung = Lebendbeschau) durchgeführt oder der amtliche Tierarzt erteilt eine Befreiung von der Untersuchung.

Nach der Schlachtung wird eine weitere Untersuchung durch die amtlichen Tierärzte (Fleischuntersuchung = Fleischbeschau) durchgeführt.

Ausnahmen:
Bei Kaninchen und Geflügel darf die Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterbleiben, wenn der Schlachtende keine bedenklichen Merkmale am Tierkörper entdeckt.

Nach der Schlachtung wird das sogenannte Spezifizierte Risikomaterial (SRM) über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt .

Der Schlachtende muss die nötige Sachkunde besitzen und die Tiere vor der Schlachtung betäuben.
04.08.2005 01:48
pilvi5000
unregistriert
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vielen dank sabine das hat mir weitergeholfen

mfg silvio
04.08.2005 14:12
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