Der Bestandsbuch-Thread |
Jörg
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Die Erarbeitung unserer Broschüre rund um die gesetzlichen Bestimmungen zur Schweinehaltung liegt quasi in den letzten Zügen. Neben der Frage der Ohrmarkenpflicht, gibt es noch zahlreiche andere Bestimmungen, die dem ein oder anderen Minischweinehalter nicht geläufig sein dürften. Eines davon ist die Verpflichtung zum Führen eines sogenannten Bestandsbuches, in dem neben der Eintragungen zur Herkunft der Tiere u.v.m. auch die tierärztliche Betreuung dokumentiert werden muss. Uns erscheint diese Frage auch wieder "umfragebedürftig". Auch hier gilt, wie im Ohrmarkenthread, dass nur registrierte Mitglieder abstimmen dürfen. Eine namentliche Nennung bei der Umfrage erfolgt nicht (anonymisiert). Wortmeldungen und Meinungen könnt Ihr unter Eurem Usernamen oder aber auch ausgeloggt als Gast abgeben.
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20.06.2004 10:39 |
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Sabine unregistriert
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Moin
Zu meiner Schande muss ich aber sagen, dass ich das Bestandsbuch (bzw. lose Blatt-Sammlung) erst führe, seit ich mich mit dem Gnadenhof und der daraus resultierenden Gesetzgebung auseinandergesetzt habe.
Vorher habe ich das nicht gewusst. Hat mich auch niemand drauf aufmerksam gemacht.
Ich weiss, ich weiss, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Tja, man lernt nie aus.
Sabine
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21.06.2004 01:19 |
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