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Zum Ende der Seite springen Schweinefreunde-News 25.08.2020: Heimtierstatus für unsere Schweine!
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Jörg Jörg ist männlich
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Schweinefreunde-News 25.08.2020: Heimtierstatus für unsere Schweine! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Viele Menschen in unserem Land können sich ein Leben ohne ein Heimtier nicht vorstellen. Sie sind unsere Schützlinge und unsere Gefährten. Wir lieben und sorgen uns um sie. Die Tiere spenden uns Trost und Lebensinhalt. Auch wenn es Heimtierhalter gibt, die ihre Tiere nicht nach diesen Vorstellungen halten, so sind Heimtiere für viele Menschen unverzichtbar und sie gehören im besten Sinne zur Familie.
Ein unvorstellbarer Horror für Heimtierhalter ist es, das eigene Tier durch Unfall oder Willkür zu verlieren. Den Familienhund wegen dem Nachbarn abgeben müssen? Ein Albtraum! Die Katze von einem widerlichen Zeitgenossen vergiftet sehen? Horror! Und das deutsche Tierschutzgesetz bietet hier auch eine „Schutzklausel“, die letzteres unter Strafe stellt. Auch kann man vor Gericht das Halten von Heimtieren durchsetzen.
Es gibt gar ein europäisches Abkommen zum Schutz von Heimtieren, welches auch Deutschland unterzeichnet hat. Hier wird der Begriff des Heimtieres exakt definiert:

„Der Ausdruck Heimtier bezeichnet ein Tier, das der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefährten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist.“

Was hat das nun mit Schweinen zu tun? Ganz einfach: wir Schweinefreunde lieben Schweine! Wir halten sie zu unserer eigenen Freude und als Gefährten im positiven Sinne. Sie sind für uns Heimtiere „durch und durch“.
Dennoch kennt das deutsche Recht das Schwein nur in einer Form: als landwirtschaftliches Nutztier. Jeder, der Schweine hält muss daher eine Meldung bei der Tierseuchenkasse und beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Man wird auch als Heimschweinhalter letztlich als „Betrieb“ eingestuft und erhält eine Betriebsnummer.

Für einen Hunde- oder Katzenhalter mag dies bizarr anmuten und für uns Schweinefreunde tut es dies auch. Wir alle werden unsere Tiere niemals schlachten oder essen lassen. Sie werden nicht gemästet und wir züchten selbstredend auch nicht. Dennoch werden unsere Tiere von den meisten Behörden nach den Kriterien der Nutztierhaltung eingestuft. Mit äußerst fragwürdigen Argumenten und teilweise horrenden Auflagen wird versucht, die Heimschweinhaltung in diesem Land zu torpedieren.

Auch Gesetze zum Tierseuchenfall werden unnachgiebig auf Heimschweine angewandt. Was im schlimmsten Fall bedeutet, dass der Amtsveterinär die Tötung der Schweine verfügen kann und notfalls mit Polizeigewalt durchsetzen wird. Ein absoluter Albtraum, den jeder Schweinefreund im Hinterkopf hat, wenn es wieder Meldungen rund um die afrikanische oder europäische Schweinepest gibt.

Als Verein Schweinefreunde e.V. versuchen wir derzeit, im Dialog mit den zuständigen Behörden einen gesonderten Status für die von uns gehaltenen Heimschweine auszuarbeiten. Unser Schreiben an das Bundesministerim für Ernährung und Landwirtschaft ist jedoch noch nicht beantwortet worden. Wir haken dort aber nun nochmals nach und werden nicht locker lassen. Langfristig setzen wir auf Eure Unterstüzung bei diesem Thema. Es geht im wahrsten Sinne um Leben und Tod unserer Lieblinge.

Hier der Wortlaut unseres Schreibens:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir seit nunmehr 17 Jahren im Tier- und Schweineschutz tätig. In unserer täglichen Arbeit werden wir dabei oft von Minischweinbesitzern und Hobbyschweinhaltern um Rat rund um die Haltung ihrer Heimtiere gebeten.
Neben den Fragen der artgerechten Haltung von Schweinen, ist die rechtliche Einordnung der Haltung von Schweinen als Heimtiere ein großes Thema.
In den vergangenen Jahren ist gerade die Minischweinhaltung immer beliebter geworden. Ein Trend, der zunächst in den USA seinen Ursprung hatte und inzwischen in vielen europäischen Ländern ebenso Lebensrealität ist.
Schweine sind hoch intelligent, reinlich, sehr sozial und anhänglich. Wie Hunde und Katzen sind sie als Heimtiere echte Familienmitglieder und keinesfalls Nutztiere.
Bis heute jedoch sind die Verordnungen rund um das Thema Schweinehaltung explizit auf landwirtschaftliche Betriebe ausgerichtet. Bei der Verabschiedung und dem Erlaß der Verordnungen wurde eine Heimschweinhaltung nicht thematisiert.
Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Amtsveterinären kommt, die dennoch darauf bestehen, dass auch Heimschweinhalter diese Verordnungen einzuhalten haben.

In der Anwendung von Verordnungen für die Nutztierhaltung auf Halter von Heimtieren sehen wir eine Ungleichbehandlung der Tierhalter, die keinerlei Absicht haben, ihre Tiere als Nutztiere zu halten, der Nahrungskette zuzuführen oder gar zu vermarkten.
Wir vertreten für die von unseren Mitgliedern gehaltenen Schweine insgesamt die Ansicht, dass sie als Heimtiere im Sinne des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren gelten. Darin heißt es im Artikel 1:

"Der Ausdruck Heimtier bezeichnet ein Tier, das der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefährten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist."

Eine Einordnung der Heimschwein-Halter als Betriebe im Sinne der "Viehverkehrsverordnung" oder der "Schweinehaltungshygieneverordnung" ist für uns daher keinesfalls nachvollziehbar und Bedarf dringend der Korrektur.
Als oberste Bundesbehörde sind Sie unter anderem für die Einhaltung und den Erlass dieser Rechtsvorschriften verantwortlich. Wir möchten Sie daher mit diesem Schreiben bitten, die Frage der Haltung von Schweinen als Heimtiere im Hinblick auf die derzeit vorliegende Gesetzes- und Verordnungslage hausintern zu überprüfen.
Insbesondere bitten wir Sie in Ihrer Stellungnahme eine Aussage zu treffen, inwieweit Verordnungen, die bereits dem Namen nach unpassend sind (Viehverkehrsverordnung) sowie deren Geltungsbereich schon heute nicht auf Heimschweinhaltung anwendbar ist (Schweinehaltungshygieneverordnung), überhaupt durch lokale Veterinärämter zur rechtlichen Einordnung einer Heimschweinhaltung herangezogen werden dürfen.

Unserer Ansicht nach muss die Haltung von Minischweinen und Schweinen als Heimtiere als eigene Haltungsform angesehen werden und bedarf entsprechender eigenständiger Regelungen.
Hierbei ist sicherzustellen, dass eine definitive Abgrenzung zwischen Nutztier- und Heimtierhaltung erfolgt. Eine Kennzeichnung der Tiere z.B. mit Mikrochip und entsprechender Registrierung anhand der HI-Tier Datenbank als Heimtiere statt bisher als Nutztiere ist ebenso anzustreben, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden.
Für weitere Nachfragen zu diesem Themenbereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Im Sinne der bei uns organisierten Heimtierhalter würden wir uns über eine ausführliche Antwort Ihrerseits freuen, um im gemeinsamen Dialog eine Lösung dieser Problematik zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Jörg Kipka
2. Vorsitzender
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26.08.2020 14:34 Jörg ist offline E-Mail an Jörg senden Beiträge von Jörg suchen Nehmen Sie Jörg in Ihre Freundesliste auf
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RE: Schweinefreunde-News 25.08.2020: Heimtierstatus für unsere Schweine! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Jörg,

wäre es für Dich und die Sache OK (copyright SF) den Artikel an die Fraktion der SPD im bayerischen Landtag weiterzugeben? Und auch den Artikel, an das Willy Brandt Haus in Berlin zu Händen MdL Ulricke Bahr aus Augsburg?

LG

Alex

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Alex
28.08.2020 00:23 Miss-Rosie ist offline Beiträge von Miss-Rosie suchen Nehmen Sie Miss-Rosie in Ihre Freundesliste auf
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Guten Morgen Alex,

das ist natürlich vollkommen in Ordnung. Wir haben ohnehin beabsichtigt, bei den Parteien im Bundestag vorstellig zu werden, wenn sich das Ministerium nicht rührt. Wenn Du schon vorab bei Deinen Parteigenossen das Thema anbringen möchtest, haben wir nix dagegen.

Schöner wäre es natürlich, wenn die veranwortlichen "Fachleute" (also das Ministerium) uns tatsächlich mal informieren würden, wie sie die Sache einschätzen. Aber sie haben ja jetzt eine zweite Chance. Das zweite Schreiben ist inzwischen unterwegs ;-)

Lieber Gruss,
Jörg
28.08.2020 09:46 Jörg ist offline E-Mail an Jörg senden Beiträge von Jörg suchen Nehmen Sie Jörg in Ihre Freundesliste auf
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Dein Schreiben wurde von mir weitergeleitet, werde Dir das unter Deiner emal persöblich weiterleiteni. an Deine email heute Abend oder morgen mittag weiterleiten

LF

Alex

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Gruß aus Augsburg

Alex
29.08.2020 00:20 Miss-Rosie ist offline Beiträge von Miss-Rosie suchen Nehmen Sie Miss-Rosie in Ihre Freundesliste auf
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