peggy unregistriert
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Tierseuchengesetz: Tierbestände bis zum 31. Dezember melden. |
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Oberberg. So manche gesetzliche Bestimmung ist nur schwer nachzuvollziehen. Zum Teil sind die gesetzlichen Vorschriften, 30, 40 oder 50 Jahre alt und entsprechen längst nicht mehr den Realitäten. Es gibt aber auch gesetzliche Verpflichtungen, die haben nach wie vor ihre Berechtigung.
Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung von Tierhaltern, deren Tierbestände durch Seuchen gefährdet werden können, die Zahl der Tiere in gewissen Abständen zu melden. Das ist durchaus sinnvoll. Ist beispielsweise die Zahl der Schweine in NRW bekannt, dann lassen sich Maßnahmen vorbereiten, wenn beispielsweise die gefürchtete Schweinepest ausbricht. Es ist ja auch selbst für große Mastbetriebe nicht zuviel verlangt, den Tierbestand durchzuzählen und dem Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW in Münster zu melden. So verlangt es das Gesetz. Bis zum 31. Dezember müssen die Tierbestände (Stichtag 3. Dezember) der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Wer dem nicht nachkommt, riskiert bei Ausbruch einer Seuche seinen Entschädigungsanspruch.
Was ist denn mit den Bienen? äDie meisten Tierhalter, die Tiere zu kommerziellen Zwecken halten, dürfte ihre Tierbestände schon in das vorgefertigte Formular eingetragen haben. Nur die Besitzer einer Tierart dürften noch immer zählen. Für Besitzer von Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel dürfte die Gesetzesvorschrift kein Problem darstellen. Aber auch Bienenzüchter müssen ihren Tierbestand melden...
Von Karsten Mittelstädt
(Quelle: Remscheider Generalanzeiger 18.12.2002)
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18.12.2002 21:48 |
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