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Geschrieben von Jörg am 21.04.2004 um 10:11:

  Gesetzes- und Verordnungsübersicht Schweinehaltung

In diesem Übersichtsthread möchten wir all die Verordnungen und Gesetze aufführen, die für die Schweinehaltung relevant sind bzw. sein können. Wir werden in nächster Zeit versuchen zu konkretisieren, welche Reglementierungen auch für die "Heimschweinhaltung" herangezogen werden/werden können und Euch darüber informieren. Zur Diskussion über die Verordnungs- / Gesetzeslage benutzt bitte diesen Thread. Dort könnt Ihr auch Fragen stellen, die Euch unter den Nägeln brennen.



Geschrieben von Jörg am 21.04.2004 um 10:15:

Achtung Schweinehaltungshygieneverordnung

Hier die Schweinehaltungshygieneverordnung als Download (PDF):

https://www.gesetze-im-internet.de/schhalthygv/SchHaltHygV.pdf

Edit 05.05.2020:

Die Anwendung für die private Heimschweinhaltung ist m.E. ausgeschlossen. Abschnitt 1 definiert den Geltungsbereich wie folgt:

Zitat:
§ 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.


Fallen wir sicherlich nicht drunter als Heimschweinhalter. Anders sieht das natürlich für Züchter aus...



Geschrieben von Jörg am 21.04.2004 um 10:21:

Achtung Viehverkehrsverordnung

Hier die Viehverkehrsverordnung als Download (PDF).

https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/ViehVerkV.pdf



Geschrieben von Jörg am 21.04.2004 um 10:22:

Achtung Tierseuchengesetz

Das Tierseuchengesetz als Download (PDF). Auf diesem Gesetz basieren einige Verordnungen.

https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/TierGesG.pdf



Geschrieben von Jörg am 21.04.2004 um 10:24:

Achtung Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

Hier die Tierschutztransportverordnung als Download (PDF)

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrv_2009/TierSchTrV.pdf

Diese Verordnung basiert auf folgender EU Richtlinie:

EU Richtlinie zu Tiertransporten

glücklichweise definiert sie als Anwendungsbereich lediglich die Transporte mit wirtschaftlichem Hintergrund. In Artikel 1 Abs. 5 wird festgehalten:

Zitat:
(5) Diese Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.


Eine Geltung für Heimtierhalter ist daher m.E. ausgeschlossen.



Geschrieben von Jörg am 21.04.2004 um 10:26:

Achtung Schweinepestverordnung

Hier die Schweinepestverordnung als Download (PDF).

https://www.gesetze-im-internet.de/schwpestv_1988/SchwPestV_1988.pdf



Geschrieben von Jörg am 26.04.2004 um 15:08:

  Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Hier noch die aktuelle Version der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese ist allerdings (imho) nur für Schweinehalter relevant, die Schweine aufgrund der Selbstversorgung halten. Für "Heimschweinhalter" könnte sie eher irrelevant sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/TierSchNutztV.pdf



Geschrieben von Jörg am 26.04.2004 um 15:15:

  RE: Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Zum Schluss noch die Schweinehaltungsverordnung, die aber zur Zeit neu geregelt wird. Diesmal nur als Link, da ein PDF nirgends aufzutreiben war:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl188s0673.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl188s0673.pdf%27%5D__1591777804019



Geschrieben von Jörg am 13.12.2004 um 16:01:

  Bestandsbuch / Bestandsregister

Wir möchten an dieser Stelle nochmals ganz ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Schweinehalter, also auch Minischweinhalter, verpflichtet ist, ein Bestandsbuch bzw. Register zu führen. In diesem müssen alle relevanten Eintragungen z.B. über die Behandlung der Tiere dokumentiert werden (auch Wurmkuren müssen eingetragen werden!). Das Bestandsbuch ist nach der Beendigung der Schweinehaltung noch 6 Jahre lang aufzubewahren.

Die folgenden beiden Dateien können als Vorlage benutzt werden. Die zweite Datei enthält zudem einige weitere Erklärungen.



Geschrieben von Jörg am 13.12.2004 um 16:02:

 

Bestandsbuch als PDF Datei (mit Erläuterungen)



Geschrieben von Sabine am 13.12.2004 um 18:36:

 

Moin

Ich möchte noch ergänzend sagen:
in das Bestandsregister gehören die Tiere. Ausdrucken, eintragen, abheften. Zwinker!

In das Bestandsbuch gehören die Medikamentenbehandlungen. Auch die Wurmkuren. Unterschreiben könnt ihr in dem Fall selbst. Zwinker!

Noch ein kleiner Tipp. Wenn ihr keine Züchter seid, dann immer Masttier eintragen, dann kommt man vielleicht um die leidige Blutentnahme drumherum. Zwinker!



Geschrieben von Thomas am 13.12.2004 um 22:11:

Daumen hoch! Fand der Kreisvet. in Ordnung

Liebe Schweinefreunde,
ich hatte erst Bammel, dass die Schweine dann in der Amtsmühle sind, aber nachdem ich hier wie immer bestens beraten wurde,kann ich nur sagen, dass es ein gutes Gefühl ist, wenn einem niemand irgendwann Auflagen machen kann, weil man vorher geschludert hat.
Ausserdem können nur so eventuell auftretende Seuchen in den Griff bekommen werden.

Schlimmer als die korrekte Anmeldung wäre die Sorge, was passiert , wenn man von anderen ins Visiergenommen wird und als Verursacher dasteht.
Das kann die Existenz bedrohen.

Übrigens liebe Sabine, hat der Amtsvet im Kreis Herford sogar eingestanden, dass es intern berücksichtigt wird, wenn man "nur" Hobbyhaltung betreibt.
Ihm war egal, ob Mast- oder Zuchtschwein.

Fakt ist natürlich ohnehin, dass im schlechtesten Fall dann keine Unterschiede gemacht werden.
Mein eigener Tierarzt hatte abweichend von Deinem Rat gesagt, dass ein Mastschwein nicht alle Medikamente bekommen darf, die aus tierärztlicher Sicht sinnvoll sind.

Ich hoffe nur, dass niemand durch solche Dinge beunruhigt wird. Im Zweifel hätte ich mich aber an Deinen Rat gehalten, denn nicht immer liegen die Tierärzte richtig, weil viele sich nicht unbedingt ständig mit unseren Kumpels befassen.
Es ist interessant, dass einige Tierärzte wenigstens zugeben, dass hier in den Foren sehr viel Wissen vermittelt wird.

Ich wünsche mir sehr, dass wir alle Halter dahinbekommen, dass vom Grundsatz her keine illegale Haltung, auch wenn sie noch so artgerecht durchgeführt wird,aus irgendwelchen Gründen bevorzugt wird.

Viele Grüße, Thomas


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