Geschrieben von Peter am 31.08.2016 um 14:42:
Afrikanische Schweinepest: BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung
Moin zusammen.
Wenn das Thema insgesamt auch in letzter Zeit ein wenig in den Hintergrund gerückt ist, gibt es noch lange keine Entwarnung zur ASP (Afrikanischen Schweinepest).
"Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Seuche zu verhindern (...)"
"Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland brächte neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind. (...) Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrötchens ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß entsorgt (d.h. für Wildschweine nicht zugänglich) werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z.B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung , oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, auch Jagdreisende, und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten. (...)"
Vollständiger Text und weitere Infos unter:
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html;jsessionid=FF210296EAE25F2D558FA5E982D6F8DB.2_cid288
"Welche vorbeugenden Maßnahmen können gegen die Verbreitung des ASP-Virus ergriffen werden?
Leider steht gegen diese verheerende Tierseuche kein Impfstoff zur Verfügung! ASP ist unheilbar! Daher können
ausschließlich hygienische Maßnahmen und Populationsregulation zur Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden.
Was können Landwirte tun, um ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen?
Landwirte sollten
die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (hier insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrte Todesfälle in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem!
"
Hygienische Maßnahmen?? In der Folge heißt das Keulung des Bestandes, auch vorsorglich.
Wie so oft (auch wieder in letzter Zeit) geschrieben: Unterlasst "Spaziergänge" mit den Schweinen - sie sind nicht erlaubt und außerdem brandgefährlich (nicht nur für Eure Schweine, sondern auch für alle anderen).
Geschrieben von Meerlimama am 20.09.2017 um 12:18:
Eicheln?
Hallo Leute, ich hab da mal ne ganz dumme Frage: Wie ist das mit gesammelten Eicheln u.ä. für die Rüssels?
Das heißt doch diese Leckerbissen fallen auch flach
weil da ja schon ein Wildschwein dran gewesen sein kann. Ich kenne zwar kein Schwein das Eicheln anrüsselt und dann liegen lässt - aber man weiß ja nie. Wie sehen das die Experten hier?
Liebe Grüße