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Geschrieben von Meerlimama am 29.01.2016 um 18:09:

  Doppelte Einzäunung

Das Veterinäramt hat sich angekündigt und ich muss die Einzäunung nochmal auf Herz und Nieren checken Ungläubig! .
Wie weit müssen denn die beiden Zäune von einander entfernt sein? Einfach so, dass kein Schweinchen an den anderen Zaun hinreicht? Oder gibt es da eine vorgeschriebene Distanz Kopfkratz! ? Bin schon gespannt auf eure fachkundigen Antworten.

LG



Geschrieben von Peter am 29.01.2016 um 19:59:

  RE: Doppelte Einzäunung

Abstand und Beschaffenheit der doppelten Einzäunung hängen (leider) von dem für Dich zuständigen Vet.-Amt ab.
Manche fordern tatsächlich einen Mindestabstand zwischen innerer und äußerer Einzäunung von annähernd zwei Metern (!) und geben sich mit Stromband (s. Pferdekoppeleinzäunung) NICHT zufrieden, sondern fordern verankerten Wildschutzdraht.
Bin gespannt auf die Forderungen Deines Vet.-Amts...



Geschrieben von Meerlimama am 29.01.2016 um 21:51:

  RE: Doppelte Einzäunung

...na suuuper!!! Das VET ist wirklich immer für eine Überraschung gut.

Vielen lieben Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort Prima! .



Geschrieben von Meerlimama am 12.02.2016 um 10:00:

  RE: Doppelte Einzäunung

So, jetzt bin ich schlauer! Das Veterinäramt fordert 2 Meter Abstand zwischen den Zäunen, wobei der äußere mindestens 1,5 Meter hoch sein soll. Zudem muss bei Schweinen in Auslaufhaltung jedes Jahr Blut genommen werden Schluchz!! . Ach so, das Veterinäramt kommt auch jedes Jahr vorbei Motz!!! .



Geschrieben von Peter am 12.02.2016 um 18:46:

  RE: Doppelte Einzäunung

Hmpf, dann sind die Herrschaften tatsächlich an die Obergrenze der Forderungen gegangen.
Es ist rechtens und daher nicht zu monieren.

Ich wünschte mir so sehr, dass möglichst viele Forennutzer, die unsere Informationen gern einmal als völlig aus der Luft gegriffen abtun, dies lesen würden, um zu verstehen, dass wir eben keinen Unsinn verbreiten, wenn wir auf die "Macht" der Vet.-Ämter (und der anderen Behörden) hinweisen, sobald es um deren Rolle in der Nutztierhaltung geht.

Wirst Du die Vorgaben/Auflagen erfüllen können?



Geschrieben von Arielle am 13.02.2016 um 09:29:

 

Vor allem finde ich es erschreckend wie groß die Unterschiede bezüglich Auflagen und Umsetzung sind Mauer!!!!



Geschrieben von Meerlimama am 13.02.2016 um 16:34:

  RE: Doppelte Einzäunung

Peter - Um deine Frage: "Wirst Du die Vorgaben/Auflagen erfüllen können?" zu beantworten...

Die Tierärztin hat mich nochmal angerufen nachdem sie sich mit einem Kollegen besprochen hatte und ich muss nichts Besonderes ändern. Ich darf meine doppelte Einzäunung so lassen wie ich´s hab weil es nur Auslaufhaltung gibt, wenn jemand von uns dabei ist und über Nacht ist eh kein Schwein Oink im Garten. Ich muss nur mein Schild "Wertvoller Schweinebestand betreten verboten" um den Zusatz "Füttern verboten" erweitern. Da bin ich nochmal mit ´nem blauen Auge davongekommen :krank: :yesss:



Geschrieben von Silke (wutzwutz) am 13.02.2016 um 20:13:

 

Puh das ist gut! Da sag ich nur Schwein gehabt Oink



Geschrieben von Peter am 14.02.2016 um 08:21:

 

Okay, recht entgegenkommend von denen.
Verschonen sie Dich (Deine Steckdosen) auch bezgl. Screening (Blutentnahme)?



Geschrieben von Meerlimama am 14.02.2016 um 11:16:

 

Ne, leider nicht. Aber ich kann es bei der anstehenden Klauenpflege mitmachen lassen. Dabei muss "schwein" sowieso ausgeschaltet werden. Dann wird entwurmt, Blut gezapft und Klauen geschnitten - quasi eine Generalüberholung.


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