Ärger mit den Nachbarn |
Nicole unregistriert
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Sag mal, Du hast doch in Deinem ersten Beitrag was von einem "Geflügelhalter" auf der anderen Straßenseite geschrieben. Was ist denn mit dem? Der dürfte das ja dann auch nicht, oder? Du hattest auch von 5 Minischweinen geschrieben, jetzt aber nur von vieren. Hast Du eins abgegeben?
Klar ist das in unseren Augen keine landwirtschaftliche Haltung. Allerdings ist ein Schwein leider ein Schwein und das Gesetz nicht wirklich auf unserer Seite. Zumindest was die Haltung von Schweinen als Haustiere angeht. Deshalb denke ich, so schlimm ich das finde, dass man da wenig ausrichten kann.
Aber was wird jetzt aus Euren Tieren? Vier Wochen, das ist doch ein Witz.
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02.05.2011 11:49 |
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Eber unregistriert
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02.05.2011 12:07 |
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Nicole unregistriert
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Oh nein, dass tut mir leid. Meinst Du die Nachbarin hat etwas damit zu tun?
Gut das Ihr euch nicht einschüchtern lasst. Sonst hätte die echt schon gewonnen. Auch das Ihr diesen Notfallplan habt ist super.
Das mit dem anderen Geflügelhalter ist klar blöd. Man will ja auch andere nicht mit rein ziehen. Ach es ist echt zum
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02.05.2011 14:24 |
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Silke (wutzwutz)
Terrorsau Bändigerin
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Förmlich Wiederspruch einlegen, damit stoppt erst mal die Frist und dann nen Anwalt nehmen. So kommen die nicht durch.
__________________ Der Verstand sagt: Du kannst sie nicht Alle retten,
das Herz flüstert: Wenn es wenigstens Eines ist!
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02.05.2011 19:46 |
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Migi unregistriert
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Das ist einfach nur krank sich an 4(5) Minischweinen so aufzuhalten. Als ob es nichts wichtigeres gäbe was Ämter tun können. mir tut das total leid für euch. Umso mehr freuts mich dass sie Ämter es nicht schaffen euch die Schweine "zu nehmen" und ihr sie, wenn auch durch Aufwand, behalten könnt.
Ich hoffe dass die Ämter(und euer fieser Nachbar) nicht durchkommen und ihr am Ende als Sieger da steht.
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02.05.2011 20:57 |
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Eber unregistriert
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tjaaaaa.....nun haben wir vor über 2 Wochen einen Einspruch gegen das Schreiben erhoben......aber nichts passiert.......mal abwarten was die sich nun einfallen lassen......eigentlich sollte es ja ein leichtes sein,uns das Ding noch mal mit Rechtskraft zuzustellen.
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19.05.2011 18:03 |
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Janosch unregistriert
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Na wärste besser mal in Wuppertal geblieben, ich hab nicht solchen Stress
und wohn auch ländlich
Liebe Grüße aus Wuppertal, zieh es durch und lass Dich nicht unterkriegen
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19.05.2011 22:35 |
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Eber unregistriert
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die Schweinis erfreuen sich bester Gesundheit.........bisher keinerlei Meldung vom Amt.....nicht einmal eine Antwort auf unser Schreiben.Der Nachbar ist mitlerweile mächtig im Zugzwang und räumt sogar ein,das sein Zaun doch falsch stehen könnte.Als dank warf man uns dann letzte Woche Nachts drei Hühnereier mit Farbe aufgefüllt an unsere frische Fassade.So reagieren nur Menschen,die mit sich sehr unzufrieden sind und die ihren Willen nicht bekommen.Euch allen eine sonnige Woche.
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06.06.2011 10:27 |
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Tashunga
Sklavin meiner Tiere
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Zitat: |
Original von Eber
So reagieren nur Menschen,die mit sich sehr unzufrieden sind ... |
Oder die sie - milde ausgedrückt - nicht mehr alle auf der Reihe haben.
__________________ Füge Tieren niemals Schmerzen zu denn es fühlt den Schmerz wie Du!
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06.06.2011 11:21 |
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Martina und Helena unregistriert
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Das denke ich auch. Das ist ja krank!
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06.06.2011 22:57 |
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Eber unregistriert
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Heute schlich dann das Bauordnungsamt hier um das Grundstück und hat Fotos geschossen..........mal schauen was am Montag dann für Post kommt.......die hatten nicht mal den Arsch in der Hose hier anzuklingeln.Denke mal,das die sehen wollten,ob die minis abgeschafft sind...........aber laufen alle noch hier rum und denken gar nicht daran ihr zuhause zu verlassen......lol.........zumal ja bis heute keine Rechtsverbindliche Aufforderung dazu kam.
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24.06.2011 22:05 |
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Tashunga
Sklavin meiner Tiere
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Hallo!
Was ist denn eigentlich aus Deiner Sache geworden???
LG, Kerstin
__________________ Füge Tieren niemals Schmerzen zu denn es fühlt den Schmerz wie Du!
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27.07.2011 23:17 |
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Eber unregistriert
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Das Bauordnungsamt hat sich also nun doch wieder gemeldet.Hier nun mal die Kurzfassung des neusten Schreibens.
"Die von ihnen vorgenommene Tierhaltung ist nicht zulässig.Sie befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet.Die Schafe auf dem Nachbargrundstück sind erlaubt,da es sich um Aussenbereich handelt.Die Hühner und Tauben im Wohngebiet auf der anderen Strassenseite sind ebenfalls erlaubt,da es sich um eine Hobbyhaltung handelt.Der Hund (der anscheissenden Nachbarn) kann sie Nachts nicht durch langes Gebell stören,da ihnen in ihrem Haus bisher keine Genehmigung zum Wohnen erteilt wurde.Eine Hundehaltung nebenan ist ebenfalls als Hobbyhaltung zu sehen,da diese dem wohnen zugeordnet ist.
Schaffen sie ihre Tiere bis zum 15.09. ab damit wir uns das verfassen eines kostenpflichtigen Nutzungsuntersagung sparen können."
Na da bin ich aber mal auf die enttäuschten Gesichter gespannt,wenn nach dem 15.09 die Tiere hier immer noch rum laufen.So langsam macht mich das richtig sauer.Es geht ja nicht nur um die Schweine und Enten,sondern auch um die Hunde beider Parteien......also der vom Nachbarn (Rotweiler) und unsere American Stafford Hündin.Wir wurden beim Örtlichen Ordnungsamt angezeigt weil wir einen "sogenannten Kampfhund" halten.Dieser lebt schon seit drei Jahren hier mit uns auf dem Grundstück.Mitlerweile haben wir den geforderten Wesenstest nachgereicht,den sie mit Note 1+absolviert hat.
Der Rotweiler der Nachbarn wird zu 90% im Zwinger gehalten,der fast an unser Schweinegehege angrenzt,also an der Grundstücksgrenze liegt.
Der Rotweiler zeigt ein hohes Maß an agressivität wenn er denn mal draussen im Garten seiner Halter laufen darf.Er springt senkrecht in den Zaun und will alles andere als Spielen.Unsere Kinder haben regelrecht Angst ihren Spielplatz zu nutzen,der auch an dieser Grenze liegt.Dazu bekommen wir vom Ordnungsamt nur unverständliche Antworten.Aus unserer Sicht liest sich das Hundegesetz aber anders.......auch wenn der Rotweiler in Sachsen Anhalt als einziges Bundesland nicht in der Rasseliste steht.
Da wir aber wegen dem defektem Zaun des Nachbarn vor Gericht stehen,werden wir also nun die Herren vom Ordnungsamt und die Damen des Bauordnungsamtes des Landkreises zur nächsten Verhandlung als Zeugen vorladen lassen........diese sind alle hier zur Ortsbesichtigung bei uns gewesen und haben den Hund von Nachbarn von unserem Grundstück auch als agressiv und angriffslustig gesehen.
Zu der Hühnerhaltung des anderen Nachbarn die als Hobbyhaltung bezeichnet wird...........er verkauft auch Eier seiner Hobbyhaltung........also ist ein nutzen da.Das versteh wer will..........
Das wohnen in unserem dafür angeschaffetn Haus müssen wir uns also genehmigen lassen?????
Ok......es ist eine ehemalige Gewerbefläche.......mit vorgefundener Hausmeisterwohnung.....und auch diese wird zur Zeit bewohnt.Einen Bauantrag zur Nutzungsänderung ,für Gastronomie, für das Erdgeschoss haben wir eingereicht und eine Genehmigung erhalten.
Also darf uns das lange Gebelle des Rottis nicht stören,weil wir uns hier Nachts nicht aufhalten dürfen?????Also was dummeres ist denen wohl nicht eingefallen.Selbst wenn unsere Bedienungen oder ähnliches hier im Hause nach ihrem Dienst oder während ihrer Pausen ein Nickerchen machen,dürfte es dem Bauordnungsamt recht egal sein.Oder kennt jemand ein Gesetz das untersagt auf seinem Gewerbegrundstück zu schlafen????;-P
Wir ziehen mittlerweile durchaus in Betracht,den ein oder anderen Fernsehsender zu informieren und damit an die Öffentlichkeit zu gehen.
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08.08.2011 09:30 |
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Doris
Trüffel´s Mama
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Zitat: |
Wir ziehen mittlerweile durchaus in Betracht,den ein oder anderen Fernsehsender zu informieren und damit an die Öffentlichkeit zu gehen. |
Das ist eine sehr gute Idee! Würde ich an eurer Stelle auch tun!!!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an! Albert Schweizer
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08.08.2011 10:13 |
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Jeannus
grad ohne Schwein
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Sowas ist nicht nur ein bischen ärgerlich.....- ich hoffe, Ihr findet einen vernünftigen Kompromiß.
Wir hatten so etwas ähnliches in "Kleinformat" mit unserem Gartenpächter. Der hielt dort Hühner. Das gab dann auch Ärger - und nicht mal mit den direkten Gartennachbarn, sondern mit einem neidischen Gartenbesitzer mehrere Gärten weiter. (übrigens keine Kleingärtneranlage...) Das ging so weit, daß sich sogar der Oberbürgermeister eingemischt hat.... - na ja, der Pächter mußte dann den Hahn abschaffen, da der beim sich Erholen der anderen stört.....
Leider aber ist es so, daß man nicht so einfach in einem Gewerbegebiet/ Industriegebiet wohnen darf! Ein Verkauf und kleine Nutzungsänderung des Gebäudes können die vormals bestehende "Genehmigung" erlöschen lassen.
Deshalb wohnen in einem Industriegebiet auch NUR Hausmeister (zumindest offiziell) oder Firmeneigentümer bzw. Betriebsleiter o.ä. Wie das bei Euch genau ist, müßt Ihr Euren Rechtsanwalt fragen.
Komisch finde ich es aber schon, daß angeblich nur eurer Grundstück zu einem Gewerbegebiet gehört - eure Nachbarn, die "einfach nur so" da wohnen nicht?
Wie gesagt - das müßte doch der Rechtsanwalt prüfen.
Viel Glück.
__________________ Fred + Barni
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08.08.2011 10:43 |
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Eber unregistriert
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Zitat: |
Original von Jeannus
Sowas ist nicht nur ein bischen ärgerlich.....- ich hoffe, Ihr findet einen vernünftigen Kompromiß.
Wir hatten so etwas ähnliches in "Kleinformat" mit unserem Gartenpächter. Der hielt dort Hühner. Das gab dann auch Ärger - und nicht mal mit den direkten Gartennachbarn, sondern mit einem neidischen Gartenbesitzer mehrere Gärten weiter. (übrigens keine Kleingärtneranlage...) Das ging so weit, daß sich sogar der Oberbürgermeister eingemischt hat.... - na ja, der Pächter mußte dann den Hahn abschaffen, da der beim sich Erholen der anderen stört.....
Leider aber ist es so, daß man nicht so einfach in einem Gewerbegebiet/ Industriegebiet wohnen darf! Ein Verkauf und kleine Nutzungsänderung des Gebäudes können die vormals bestehende "Genehmigung" erlöschen lassen.
Deshalb wohnen in einem Industriegebiet auch NUR Hausmeister (zumindest offiziell) oder Firmeneigentümer bzw. Betriebsleiter o.ä. Wie das bei Euch genau ist, müßt Ihr Euren Rechtsanwalt fragen.
Komisch finde ich es aber schon, daß angeblich nur eurer Grundstück zu einem Gewerbegebiet gehört - eure Nachbarn, die "einfach nur so" da wohnen nicht?
Wie gesagt - das müßte doch der Rechtsanwalt prüfen.
Viel Glück. |
wir wohnen auf unserem Grundstück....welches wir laut Gutachten als " Industriegebäude und Industriegrundstück" gekauft haben.Dies wird aber nun vom Bauordnungsamt als Wohngebäude deklariert,nur wohnen dürfen wir nicht darin,weil sie sonst keine Begründung für das von uns zu duldende Nächtliche Hundegebell des Nachbarhundes haben.Genau an unser Grundstück beginnt zur "Bösen Nachbarseite" die Wohnbebauung........zur anderen Seite ist es Grünland bzw. Gewerbereservegebiet.Und der Nachbar hat aus unserer Sicht damit Rechnen müssen,das in eine ehemalige Fabrik (laut Bauantrag zum bau unseres Hauses) auch irgendwan wieder in Betrieb hätte gehen können......auch nach 10 Jahren leerstand.Der Frust der Nachbarn besteht wohl eher darin,das a. wir das Haus ersteigert haben auf der Zwangsversteigerung b. sie nach über 10 Jahren leerstand nun doch wieder bewegung und auch spielende Kinder neben an haben c. sie ihren Gartenmüll Bauabfälle und andere Abfälle nun ordnungsgemäß für teures Geld entsorgen müssen und es nicht mehr einfach auf dem Nachbargrundstück loswerden können.........und wir reden nicht von einem Eimer voll........sondern über ca. 100m³ erdaushub ihres Swimmingpools und etliche m ³ Bauschutt und ähnlichem.........Die anderen Nachbarn haben das über Jahre beobachtet und uns zugetragen ,aber uns gehörte ja das Grundstück ja noch nicht zum Zeitpunkt der ablagerung.
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08.08.2011 12:20 |
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Eber unregistriert
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damit das nicht ein eingeschlafener Thread wird hier mal ein paar Infos.....zum Stand der Nation ;-)
den Schweinis geht es nach wie vor supi.Sie sind immer noch in ihrem Gehege an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn,der mitlerweile vor Wut kocht,weil er nun zweimal einen Rechtsstreit vor Gericht verloren hat und alle Kosten tragen muß.Als kleines Dankeschön haben wir dann Nachts eingeworfene Scheiben und Farbeier an der Fassade.Aber wie sang Queen schon vor Jahren....."Show must go on".Irgendwann wird auch er Ruhe geben......da geben wir die Hoffnung nicht auf ;-)
Vom Bauamt kam übrigens bisher gar nichts mehr.....keine Rechtsverbindliche Aufforderung oder ähnliches......wir werden daher dem Bauamt nun mitteilen,das wir auf der Landwirtschaftlichen Fläche nebenan nun in höhe des Swimmingpools der Nachbarn eine Stallanlege für die Schweinis....ca. 10 Ziegen und ca. 30 Geflügel als Streichelzoo für die Örtlichen Kiddis errichten möchten.Auf die Antwort freuen wir uns schon und werden dann hier wieder berichten.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Eber: 09.11.2011 21:14.
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09.11.2011 21:14 |
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Sabine unregistriert
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Uhhh, jetzt willst du deinen Nachbarn aber wirklich ärgern, was?
Hoffentlich geht das gut. Was bin ich froh das ich keine direkten Nachbarn habe...da geht ne Menge Energie bei drauf.
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09.11.2011 21:57 |
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Eber unregistriert
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ärgern
er hat es nicht anders gewollt....und das Bauamt sagt ja selbst,das nebenan auf der Landwirtschaftlichen Fläche die Tierhaltung erlaubt ist.......und Ziegenböcke riechen ausserdem gut
die Kids werden sich freuen und haben eine schöne Aufgabe....der grosse Kletterturm an der Grenze ist auch bei den Kiddis und deren Freunden sehr beliebt.Und wer will sich schon über spielende Kinder beschweren
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09.11.2011 22:13 |
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sparky
Zoodirektorin
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Finde ich Klasse. Und spielende Kinder dürfen nach dem neuen Immisionsgesetz ganz frei ihre Persönlichkeit entfalten.
Das war ja mein Leidwesen. Mein Nachbar hat 6 davon, plus Freunde. Meine Tiere waren sehr in ihrer Ruhe gestört.
Aber ich habe ihn auch geschafft. Er zieht weg. Hoffe, daß was besseres nachkommt.
__________________ liebe Grüße
Petra
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10.11.2011 08:49 |
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Jeannus
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Oh ja, ich bin auch froh, hier keinerlei Nachbarn zu haben!
Wenn ich wieder nach Deutschland zurückziehe, dann bin ich erst mal in einem kleineren Dorf - auch mit Abstand zu Nachbarn und später in einem Dorf wo ich die Nachbarn schon länger kenne - und die sind alle in Ordnung!
Na ja, dann viel Spaß mit Eurem Vorhaben. Passt aber auf, daß der dann nicht eure Viecher vergiftet! Vor so etwas hätte ich am meisten Angst.
__________________ Fred + Barni
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10.11.2011 09:12 |
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Tashunga
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Das ist ja klasse!
Aber ich würde an Deiner Stelle mal ein paar Kameras installieren, die auch aufnehmen! (Schon wegen der eingeschlagenen Fenster und den Farbdingern)
Wenn Du ihn damit erwischt, wird´s echt teuer! So nen neuer Fassadenanstrich ist doch auch mal wieder schön, oder?
Und falls irgendwann mal etwas mit den Tieren passieren sollte (was ich natürlich nicht hoffe) kannst Du im Fall daß er es war auch beweisen!
LG, Kerstin
(Himmel, was kann ich doch ne Hexe sein
)
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10.11.2011 12:17 |
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Eber unregistriert
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*grummel...grummel*
Heute haben wir dann doch eine Ordnungsverfügung bekommen.......
bis zum 15.01.2012 sind die Tiere vom Grundstück zu entfernen.........auch die zwei Enten.......Begründung:es handelt sich um Nutztierhaltung und diese ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.Es wurden 500 Euro Ordnungsgeld angedroht und die Verfügung kostet 155 Euro.
Dies alles würde ich beherzigen wollen,wenn wir hier nicht Ländlich wohnen würden.
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08.12.2011 16:14 |
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Tashunga
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Rechtsanwalt nehmen!
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08.12.2011 18:27 |
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Doris
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Sag´ mal Eber, bist du der Michael Sch.? Habe da nämlich auf facebook das gleiche Problem gelesen... Hab´ dir mal ´ne Freundschaftsanfrage geschickt
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Ich glaube nicht das da ein Rechtsanwalt sooo viel erreichen kann aber versuchen würde ich es auch!
__________________ Liebe Grüße ,
Doris
Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an! Albert Schweizer
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08.12.2011 18:38 |
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Eber unregistriert
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hehe.....das kann durchaus sein......aber hab keine Freundschaftsanfrage.......unser Rechtsanwalt will bis zum Oberverwaltungsgericht gehen.......ein Termin dort kann bis zu 6 Jahren dauern........also alles jaaaaaaanz Easy
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08.12.2011 18:46 |
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sparky
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Hallo,
schön, daß Du das so easy nimmst. Ich ginge schon rum wie ein HB Männlein aus lauter Angst daß meine Tiere wegen so einem A... weg müßten. Aber allgemeines Wohngebiet ist so ne Sache.
Oberverwaltungsgericht oder Oberlandesgericht finde ich gut, weil es tats. soooooo lange dauert. Wie alt sind Deine Schweine? Oder vllt der Nachbar?
Vielleicht kannst Du ein Grundsatzurteil raushauen, das würde eine weitere bahnbrechende Neuerung in der Schweinehaltung bewirken
__________________ liebe Grüße
Petra
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08.12.2011 19:25 |
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Eber unregistriert
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Die Schweinis sind nun etwas über 1 jahr alt.......Der Nachbar hat noch ein paar Jahre......glaubsch zumindest
Grundsatzurteil ......hmmmmm..........eher ist es so,daß das Bauordnungsamt etwas grundlegendes verkennt........laut Gemeindebauamt sind wir ein Mischgebiet mit angrenzendem Landwirtschaftlichen und Gewerblichen bis hin zum Industriegebiet.Also wird es eher so sein,das vor Gericht die Frage geklärt werden wird,ob unsere ehemalige Kartoffelflockenfabrik nun wirklich zum allgemeinen Wohngebiet zählt,oder aber die Grenze zwischen unserem "dummen" Nachbarn und unserem Grundstück nun auch die Grenze zwischen allgemeinem Wohngebiet und dem Mischgebiet ist.
Denn schliesslich hat er bei Kauf seines Hauses gewusst,das er neben eine lange leerstehende Industriebrache zieht........und musste also damit rechnen,das hier irgendwann wieder leben ins Gebäude bzw. auf das Grundstück kommt.Und da es nunmal ehemaliges Industriegebäude ist.......kann er also nicht "nur" von ruhigen Nachbarn ausgehen.Es ist auch nicht so als wären wir laut oder würden eine ordentliche Nachbarschaft mit Füssen treten.Es hätte eben auch jemand anderes kaufen können und ein lautes Gewerbe hier aufs Grundstück bringen können........und 4 Schweinis und 2 Enten sind nun mal echt erträglich.........keiner unserer umliegenden Nachbarn hat bis vor kurzem überhaupt bemerkt,das wir hier Minischweine und Enten halten.
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08.12.2011 19:53 |
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Eber unregistriert
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Hier mal ein kurzer Lagebericht......
Die Ordnungsverfügung ist weder zurück genommen,noch vollstreckt worden.
Auf unseren Wiederspruch hat das zuständige Amt nicht einmal reagiert.
Den Schweinis geht es Super und der Nachbar bekommt pünktlich vor Weihnachten noch die Klage wegen herrausgabe des einen Gebäudes und versetzung seines Zaunes.
Also alles schick.
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05.10.2012 16:46 |
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