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peggy
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...ZDS kritisiert pauschale Verbringungsverbote
(ZDS/age) - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dem Bundesrat mit Datum vom 8. April 2003 einen Entwurf zur Novellierung der Schweinepest-Verordnung vorgelegt, der einer Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/89/EG vom 23.10.2001 dient. Dieser Änderungsentwurf soll am 5. Mai im Agrarausschuß des Bundesrates diskutiert werden. Er unterscheidet sich erheblich von dem bereits Ende 2001 vorgelegten Vorschlag zur Novellierung der nationalen Schweinepest Verordnung, entspricht jedoch im Wesentlichen einer 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes. Nach Überzeugung des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sind allerdings bei den Bestimmungen zur Verbringung von Schweinen im "gefährdeten Bezirk" offensichtlich Anpassungfehler aufgetreten, die dringend einer Korrektur bedürfen. Generell sollen Schweine nicht mehr ohne behördliche Genehmigung aus einem oder in einen Betrieb verbracht werden dürfen, der innerhalb eines gefährdeten Bezirks liegt.
Die bisherige Unterscheidung zwischen Zucht- und Nutzschweinen soll aufgegeben werden. Lediglich für Transporte zur Mast und zur Schlachtung soll die zuständige Behörde eine Ausnahme von dem Verbringungsverbot machen können. Das würde bedeuten, dass gesunde Zuchtschweine nicht mehr in ein solches Gebiet verbracht werden dürften. Auf diese Weise ergäbe sich de facto für unbestimmte Zeit ein Verbot der Remontierung des Sauenbestandes in einem gefährdeten Bezirk, kritisiert der ZDS, der dadurch die Existenz der betroffenen Zuchtbetriebe bedroht sieht. Die beabsichtigten Auflagen für die gefährdeten Gebiete sind nach Einschätzung des ZDS zu einem erheblichen Teil weder fachlich noch wirtschaftlich zu rechtfertigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Aufrechterhaltung gefährdeter Bezirke über Monate, wenn nicht über Jahre erstrecken kann. Der Entwurf muß in diesem Abschnitt daher dringend korrigiert werden.
Ausnahmen vom Verbringungsverbot aus einem gefährdeten Bezirk soll die Behörde dem Entwurf zufolge dann zulassen können, wenn zuvor 30 Tage keine Schweine neu aufgestallt worden sind. Der ZDS hält dies ebenfalls für zu weitgehend und verlangt, dass die Einstallung von Schweinen aus gesunden Betrieben von außerhalb des gefährdeten Bezirks sehr wohl möglich sein müsse. Schließlich gehe es zu weit, sämtliche kranken und verendeten Tieren innerhalb eines gefährdeten Bezirks serologisch oder virologisch auf Schweinepest untersuchen zu lassen. Hier reiche es aus, diese Verpflichtung wie in der EU-Richtlinie auf solche Tiere zu beschränken, die Symptome der klassischen Schweinepest aufweisen, betont der Zentralverband.

(Quelle: animal health)
04.05.2003 07:42
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