Brüssel plant neue Tiertransportzeiten |
Sabine unregistriert
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Brüssel plant neue Tiertransportzeiten |
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Die Europäische Kommission unternimmt einen neuen Anlauf zur Verschärfung der Vorschriften für Tiertransporte. Im Zentrum eines Vorschlags, der zurzeit zwischen den Abteilungen der Brüsseler Behörde hin- und hergereicht wird, steht die besondere Berücksichtigung von Schlachttieren, deren maximale Transportzeit auf neun Stunden begrenzt wird. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn sich im Umkreis von 550 km zum Abfahrtsort nicht mehr als zwei Schlachthöfe befinden. Für Tiere, die nicht zur Schlachtung unterwegs sind, wird die mögliche Reisezeit auf dem ersten Teilabschnitt auf 20 Stunden beschränkt. Spätestens dann müssen die Tiere jedoch - wie bereits 1997 beschlossen - an einem Kontrollpunkt ausgeladen, gefüttert und getränkt werden und für mindestens neun Stunden ruhen; auch hier sind Ausnahmen zulässig.
Für den Transport auf See werden keine Zeitgrenzen vorgeschrieben, aber eine analoge Ruhezeit von neun Stunden vor dem Beladen oder nach dem Entladen des Schiffes. Die Obergrenzen der Reisezeit dürfen nach den Plänen der Kommission um jeweils bis zu zwei Stunden überschritten werden, falls der Zielpunkt der Reise dann erreicht werden kann und dies im Interesse der Tiere ist.
Neu geregelt werden für Nicht-Schlachttransporte ferner die Besatzdichten. Die Kommission unterscheidet dabei nicht mehr nach dem Transport auf Straße, Schiene oder Seeweg, sondern nach Kurz- und Langstreckentransporten. Festgesetzt wird das minimale Raumangebot pro Tier für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Geflügel abhängig vom Gewicht. Die Angaben starten beispielsweise bei Langstreckentransporten von Rindern mit 0,439 qm für ein 50 kg schweres Kalb und reichen bis zu 2,250 qm für ein 800-kg-Tier. Für Schweine erstrecken sich die entsprechenden Werte von 0,204 qm für das 20-kg-Tier bis zu 1,047 qm für ein 230 kg schweres Exemplar. Die Anforderungen für Kurzstreckentransporte liegen jeweils darunter. Nicht ausdrücklich angegebene Werte dürfen ausgehend von den Vorgaben berechnet werden.
INFO
Die geltenden Regelungen sehen bislang keine Unterscheidung vor, ob die Transporte zu Schlachtzwecken erfolgen oder nicht. Bislang gibt es auch keine absoluten EU-Obergrenzen für die Dauer von Tiertransporten, sondern lediglich Zeitbeschränkungen für Teilstrecken. Beispielsweise dürfen Schweine bei ständigem Zugang zu Trinkwasser 24 Stun-den ohne Pause befördert werden. Ebenfalls 24 Stunden gelten für Pferde, die alle acht Stunden getränkt werden müs-sen. Rinder, Schafe und Ziegen dürfen 14 Stunden am Stück transportiert werden; dann fällt eine Stunde Ruhezeit mit Tränke an, danach bis zu weitere 14 Stunden Fahrt. Die beschriebenen Reisen können nach einer Unterbrechung von jeweils 24 Stunden beliebig oft fortgesetzt werden.
06.04.2009 Quelle: Top Agrar
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07.04.2009 07:52 |
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