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Zum Ende der Seite springen Das gute alte liebe Veterinäramt
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_Stormx_
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Das gute alte liebe Veterinäramt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen


Dieses wunderbare Highlight wollte ich euch auf keinen Fall vorenthalten und habe deshalb entschlossen es hier einfach mal kundzutun. Sabine ist bereits mit im Boot und erlebt diesen wunderbaren Behördengang nahezu live mit. Hierzu erstmal einen ganz herzlichen Dank.

Aber nun mal von vorne:
Mein Mann und ich haben uns vor kurzem ein Waldgrundstück zugelegt. Dieses Grundstück hat eine stolze Größe von 6000m². Da dieses Grundstück wunderbarerweise außerhalb unserer Ortschaft Weiler bei Bingen liegt, ist eine Einzäunung nur einem landwirtschaftlichen Betrieb erlaubt. Um dort einen "landwirtschaftliche Nutzung" zu betreiben, haben wir uns überlegt, dass wir einer Schweinsfamilie aus dem Tierschutz ein neues zu Hause bieten wollen und dort unterbringen. So hat die Schweinsfamilie etwas davon und wir können unser Grundstück einzäunen. Irgendwann Sonntags habe ich dann "Tiere suchen ein Zuhause" im Internet geschaut und dort wurde für 5 weibliche Hängebauchschweine im Alter von 3 bis 5 Jahren ein neues zu Hause gesucht. Gleich am nächten Morgen habe ich bei der Arche Kierspe angerufen und mitgeteilt, dass wir alle 5 gerne bei uns aufnehmen würden, allerdings müsste ich mal mit unserem zutändigen Veterinäramtsarzt sprechen. Da war mir noch nicht bewusst, mit was für einem Typ Mensch wir es da zu tun haben werden.
Also rief ich dort frohen Mutes an, und fragte den lieben Herrn Dr. Wacker welche Unterlagen, Anforderungen etc. er erfüllt haben möchte, damit ich die Tiere zu uns holen könnte.
Das Telefonat verlief sehr einseitig. Ich war fassungslos. Ich hatte ihn lediglich gebeten mir seine Anforderungen mit zu teilen. Zu hören bekam ich folgendes:

"Ich werde nicht zu sehen, wie sie mit ihrer Hobby-Veranstaltung existenzabhängigen Bauern ihr Leben ruinieren",
"Ich werde Ihnen solche Auflagen machen, und sie werden sehen, dass sie diese niemals erfüllen können. Kaufen Sie sich ne Ziege oder ein Schaf und gut ist"
"Sollten Sie die Tiere ohne meine vorherige Erlaubnis zu sich holen, garantiere ich Ihnen, dass sie ihr leben nicht mehr froh werden"

Und das sind nur so die Kernaussagen. Ich brauchte ca. ne halbe Stunde um mich zu sammeln. In mir stieg Wut Hass und Zorn. Also dachte ich mir, so kann funktioniert das aber hier nicht und habe Sabine angerufen und um Rat gefragt.

Wir haben gemeinsam die erste Version eines Antrages für die Haltung ausgearbeitet und an Herrn Dr. Wacker geschickt.

Fassung 1 des Antrages:

Sehr geehrter Herr Dr. Wacker,

hiermit stellen wir einen Antrag auf kombinierte Haltung von Schweinen in Weiler bei Bingen. Die Schweine werden nachts in einer, für die Schweine artgerechten, jedoch abschließbaren Unterkunft untergebracht und haben tagsüber Freilauf auf einem für Sie eingezäunten Gelände. Bitte teilen Sie mir Ihre Wünsche bezüglich der Einzäunung mit, damit wir diese einhalten können.


Darauf erhielt ich folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Steinberger,

wie schon telefonisch vorab besprochen, benötigen wir zur Bearbeitung ihres Antrags eine genaue Darstellung wo, wer welche Tierart halten will, eine detaillierte Beschreibung der Haltungsform und der vorhandenen bzw. geplanten Einrichtungen, vorzugsweise mit Skizzen und Lagedarstellungen. Wir benötigen des weiteren einen Nachweis über die erforderliche Sachkunde zur Tierhaltung der verantwortlichen Personen, eine Beschreibung der seuchenhygienischen Maßnahmen, hier Desinfektionseinrichtungen, Beschilderung, Aufstallungsmöglichkeiten bei Verschärfung der Seuchenlage usw.

Bezüglich der Einzäunung erwarten wir mindestens eine doppelte Einzäunung der Weideflächen. Die Einfriedung ist so anzulegen, dass weder Schweine aus der Freilandhaltung entweichen noch hier gehaltene Tiere in Kontakt mit anderen Schweinen oder Wildschweinen gelangen können. Der Zaun ist auch wichtig um evtl. die Ferkel auf der Fläche zu halten und die Einschleppung von Krankheiten durch Wildtiere zu verhindern. Hierzu kann ein Doppelzaun mit einem Mindestabstand von 2 Metern verwendet werden. Der Außenbegrenzungszaun muss gewährleisten, dass auch kleines Wild nicht hindurchgelangen kann und muss zuverlässig gegen unterwühlen gesichert sein. Empfehlenswert ist ein 1,6 m hoher und 30 cm tief eingegrabener wilddichter Maschendraht- oder Knotengeflechtzaun wie er z.B. in der Forstwirtschaft Verwendung findet. Der Innenzaun sollte aus einem zwei- bis dreireihigen Elektrozaun bestehen. Die Alttiere lernen diesen sehr schnell zu respektieren. Um auch die Ferkel am Ausbrechen zu hindern, kann eine zusätzliche Stromlitze in Bodennähe geführt werden.Zur Vermeidung von Spannungsabfällen müssen die Elektrozäune regelmäßig von Bewuchs und umgewühlter Erde befreit werden. Ein zusätzlicher Unterwühlschutz kann den Aufwand für die Betreuung der Zäune verringern. Umwühlen stellt jedoch in der Regel bei weiträumigen Haltungen kein größeres Problem dar.

Anbei nochmals Informationsmaterial, welches aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Markus Wacker
Amtstierarzt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Abt. Veterinärwesen und Landwirtschaft
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 00
Fax: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 99
E-Mail: wacker.markus@mainz-bingen.de


Na ja so weit so gut. Da er eine überarbeitete Fassung des Antrages wollte, habe ich mich also wieder hingesetzt und das Vorhaben näher versucht zu erläutern.
Fassung 2:

Sehr geehrter Herr Dr. Wacker,
anbei erhalten Sie eine überarbeitete Version des Antrages auf kombinierte Haltung von 5 Hängebauchschweinen.

Sehr geehrter Herr Dr. Wacker,

anbei erhalten Sie eine nähere Erläuterung zum gestellten Antrag auf kombinierte Haltung von Schweinen.

In der Gemarkung Weiler sollen auf dem Grundstück Flur 23/77 und 23/78 Hängebauchschweine in kombinierter Haltung untergebracht werden.

Der gesamte Haltungsbereich wird doppelt eingezäunt. Der Außenzaun ist ein eingegrabener Knotengeflechtzaun in Höhe von 1,60m (in der Zeichnung: rot). Der Innenbereich des Grundstücks wird mit einem zweireihigen Elektrozaun versehen (in der Zeichnung: grün). Zudem wird das Grundstück mit der notwendigen Beschilderung: „Schweinebestand – unbefugtes Füttern und Betreten verboten“ sowohl am Fahrweg als auch am Kriesweg gekennzeichnet.

Auf dem Grundstück wird ein Stall errichtet. Der Stall besteht aus dem Werkstoff Holz. Tagsüber können die Tiere den Stall als Rückzugsmöglichkeit nutzen. Über Nacht werden die Tiere im Stall untergebracht. In einem Nebenraum wird das notwendige Einstreu gelagert.

Das Grundstück soll von einer Familieneinheit, bestehend aus fünf weiblichen Hängebauchschweinen, bewohnt werden. Das Alter der Tiere liegt zwischen 3 und 5 Jahre.

Am Tage wird den Tieren ein Auslauf ins Freie gewährt und ermöglicht den Tieren zusätzlich Bewegung und mehr Anteilnahme an der Umgebung. Die Tiere können sich Klimareizen wie Sonne- und UV-Strahlen aussetzen, haben jedoch wie bereits oben erwähnt auch die Möglichkeit sich im Stall aufzuhalten. Im Auslauf ist eine niedrigere Staub-, Keim- und Schadstoffbelastung als im Stall vorhanden und eine optimale Sauerstoffzufuhr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica & Stefan Steinberger

Als Anlage hatte ich noch einen Grundstücksplan vom Katasteramt hinzugefügt.

Es verging eine ganze Weile in der sich der gute Doc. Wacker nicht mehr gemeldet hatte. In der Zwischenzeit haben wir "unsere" Schweinis besucht. Wie gesagt diese Tiere stehen in Kierspe und wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Wir hatten mit dem jetzigen Besitzer einen Termin vereinbart und sind die knapp 230km gefahren um uns die Tiere mal anzusehen und um dann zu wissen ob wir mit 1 oder 2 Anhänger fahren müssen. Wäre ja doof müsste ein Teil früher oder später geholt werden.

Dort fanden wir 5 super süße, handzahm und lieb Schweine, die allerdings meiner Ansicht nach in erschreckenden Lebensverhältnisse untergebracht sind.

Die fünf stehen bis zum Bauch im Schlamm und haben keine Möglichkeit auf „normalen Boden“. Gemistet oder ähnliches wird auch nie – so lautet selbst die Aussage des jetzigen Besitzers.

Der Stall besteht aus Paletten. Selbst wenn es regnet, haben sie hier keinen richtigen Unterstand, der sie vor der Witterung schützen würde. Der gesamte Lebensraum beträgt ca. 20 m² und ist somit nicht mal größer als mein Wohnzimmer. Nicht mal einen Futterbehälter haben sie. Sie bekommen ihr Futter auf den matschigen Boden geschmissen, wo sie vorher ihr Geschäft erledigt haben. Der Wasserbehälter, ist irgendeine verdreckte, in der Mitte auseinander geschnittene Tonne. Statt dass die mal gereinigt wird, wird das „frische“ Wasser einfach auf die Dreckbrühe draufgekippt.

Zudem hatte ich den jetzigen Besitzer gefragt ob der die Tiere entwurmt und impft. Er meinte er hätte nichts dergleichen getan.

Ich hatte insgeheim gehofft Dr. Wacker würde schnell Antworten und uns mitteilen er wäre so zufrieden. Aber ich wusste ich würde mich erneut sehr ärgern müssen. Wir erhielten gestern Post von Herrn Dr. Wacker.

Seine Antwort:
Antrag auf kombinierte Haltung von Schweinen

Sehr geehrte Frau Steinberger,

wir haben Ihren Antrag erhalten, verweisen jedoch auf den bisher geführten Schriftverkehr und unsere Telefonate.

Es fehlen im vorliegenden Antrag wesentliche Element, die wir Ihnen zuvor bereits erläutert und mit umfassendem Informationsmaterial und Quellenangaben unterfütter haben ( Irgendwie doof ) und die wir für die Antragsbearbeitung zwingend benötigen. Beispielhaft sei hier erwähnt:
  1. Geschlossener Stall, wenn die Aufstallung aus tierseuchenrechtlichen Gründen notwendig wird: Unter "geschlossenen Ställen" ist zu verstehen, dass Stall und Futterlager gegen das Eindringen von Haustieren, kleinerem Wild und v.a. Wildschweine gesichert ist und dass das Eindringen von Vögeln in Stall und Futterlager durch das Anbringen von Vogelgittern oder -netzen vor Lüftungsklappen, offenen Stallseiten, Zuluftöffnungen in Außentüren und weitgehend verhindert wird.
  2. 2
    Der gute bauliche Zustand ist insbesondere daran zu bemessen, inwieweit -Tore, Türe und sonstige Zugänge den Zutritt unbefugter Personen und das Eindringen von Tieren wirksam unterbinden. -Wände und Liegeflächen trocken sind, -feste und und flüssige Abgänge hygenisch unbedenklich entsorgt und -Oberflächen von Fußböden, Wänden und Einrichtungen der Stallung nass gereinigt und desinfiziert werden können.
  3. 3
    Bereithaltung von Einrichtungen für eine eventuelle erforderliche Absonderung kranker Schweine auf tierärztliche Anweisung
  4. 4
    Erarbeitung eines Schadnagerbekämpfungsplanes Freak-LOL! durch den Betriebsinhaber. Dabei ist die Häufigkeit der Bekämpfung von der Befallsstärke abhängig zu machen. Gefordert werden sollte mindestens, dass
    a) eine Kontrolle der Annahme und des Verbrauchs von Köder und Präparate sowie die Kontrolle der Köderkisten vierteljährlich erfolgt und b) bei starker Besiedlung durch Schadnager und Einwanderung von außen die Bekämpfung bereits an der Betirebseinfriedung beginnt. Über die Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung sind Nachweise zu führen. Diese sind mindestens drei Jahre aufzubewahren.
  5. 5
    Eine ständige klinische Überwachung beinhaltet eine tägliche klinische Kontrolle durch den Tierhalter. Die setzt eine entsprechende Sachkunde voraus. Bei Verschärfung der Seuchenlage muss ggf. eine wöchentliche klinische Überwachung durch den betreuenden Tierarzt angeordnet werden. Als Nachweis der tierärztlichen Bestandsbetreuung wird eine schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen dem Tierhalter und seinem Tierarzt empfohlen.
  6. 6
    An den Ein- und Ausgängen der Stallung sind funktionstüchtige Einrichtungen zur Schuhdesinfektion (Desinfektionswannen oder -matten) sowie andere in der Wirkung vergleichbare Einrichtungen z.B. Sprühdesinfektion) vorzuenthalten. Bereithaltung von Vorrichtungen zur Desinfektion müssen so bewirtschaftet werden, dass ein Einfrieren der Desinfektionslösung in Frostperioden, z.B. durch Zugabe vin Viehsalz, verhindert werden kann. Zur "ordnungsgemäßen" Reinigung und "wirksamen" Desinfektion wird auf Abschnitt IV und V der Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Mittel und Verfahren für die Durchführung des Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen verwiesen. Zur Desinfektion sind DVG-geprüfte Desinfektionsmittel zu verwenden.
  7. 7
    Alle Räume müssen über ausreichende Beleuchtung verfügen, die im Stall bereich eine gründliche Inaugenscheinnahme der Schweine ermöglicht.
  8. 8
    Geeignetes zu desinfizierendes Behältnis zur vorübergehenden Aufbewahrung verendeter Schweine und Konfiskat bereitgestellt auf befestigtem, desinfizierbarem Untergrund. Ein befestigter Platz ist desinfizierbar, wenn das Desinfektionsmittel an der Oberfläche oder in der obersten Schicht der Befestigung ausreichend lange wirken kann. Ein geschotterter Untergrund zählt nicht als befestigt.

    Wir können Ihren Antrag erst bearbeiten, wenn mindestens o.g. Aspekte im Antrag nachvollziehbar und detailliert beschrieben, erklärt und ggf. nachgewiesen sind.

    Wir bitten um Verständnis, aber wir müssen vor Einstief in die Antragsbearbeitung von Ihnen erwarten, dass Sie sich mit den Notwendigkeiten, Bedingungen und Voraussetzungen intensiv auseinander setzen und einen bearbeitungsfähigen Antrag vorzulegen. Die notwendigen Informationen haben wir Ihnen bereits zur Kenntnis gegeben.

    Wir weisen nochmal darauf hin, dass die Haltung vor Erteilung der Genehmigung nicht zulässig ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Markus Wacker

    Ich werd immer fassungsloser ...... aber mal sehen wie sich das weiter entwickelt. Ich hallt euch auf jeden Fall auf dem Laufenden

    Eure Jessica



Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von _Stormx_: 27.09.2007 11:58.

27.09.2007 11:15
4pfotengrancanaria
unregistriert
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Super, dir geht es ähnlich wie uns...
nur wir haben eine Finka gekauft in einer Landwirtschaftlich genutzen Zone mit Tierhaltung (Kühe, Schweine, Hühner, Ziegen, Schafe, Hunde, ...) jedenfalls haben wir diese Finka für unsere Hunde und uins gekauft. Doch nun darf ich auf 20.000m2 keine 20 Hunde halten auch nicht wenn es gerettete Tiere sind die nach Deutschland fliegen.(habe vor 4 Jahren meinen Tierschutzverein hier gegründet!!!)
Die Tiere sind alle gechipt, geimpft und registriert. Doch man will mir meine Hunde wegnehmen??? Warum auch immer.
Die Schweine und die Ente sind gemeldet beim Agrarinstitut und hier genehmigt. Doch Hunde und Katzen sind hier Ungeziefer... Mauer!!!! Außer die JAgdhunde!!!
Wohlgemerkt, die Finka liegt wie bei euch am Ortsrand, hier ist es sauber und man riecht nix oder hat auch keine lärmbelästigung, dass haben mir sogar fast alle Nachbarn - außer der der die Anzeigen gegen mich dauernd macht - mit ihrer Unterschrift bestätigt und nun habe ich troz alledem nur Probleme. Hatte aber vorher eine Genehmigung von der Gemeinde!!!

noch viel Glück bei euch
27.09.2007 12:04
Liese Liese ist weiblich
von der kleinen Farm


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Mir hat es......,
das "P" in die Augen getrieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Down Down Down
Gut, dass ich vorher keinen gefragt habe!!!-- Ist in einer ländlichen Gegend vielleicht auch nicht nötig. Ich habe meine Schweine angemeldet und das war es!!! (Gott sei Dank)
Den Sinn dieses AV verstehe ich nicht!!!! Wie gesagt, der wird von uns bezahlt und soll für uns da sein, um artgerechte Haltung zu überwachen!!!! Peitsche!! Peitsche!!
eure Anneliese von der kleinen Farm

__________________
Anneliese von der kleinen Farm

Um klar zu sehen, genügt ein Wechsel der Blickrichtung.
27.09.2007 13:20 Liese ist offline Beiträge von Liese suchen Nehmen Sie Liese in Ihre Freundesliste auf
SHierling
unregistriert
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Ist doch gar kein Wunder - der merkt doch schon an eurem Schreiben, das keiner von euch auch nur einen einzigen Blick in die gängigen Vorschriften geworfen hat.

WTF soll denn eine "Kombinierte Haltung" sein?

Fachlich und rechtlich existieren "Auslaufhaltung" - was das ist ist festgelegt, nämlich Stall (nach bestimmten Auflagen) und Auslauf (auch nach bestimmten Auflagen),
dann gibt es "Freilandhaltung", auch dafür gibt es Auflagen
und "Stallhaltung", wo eben auch Licht, Fensterfläche, Temperatur, Luftdurchsatz Fläche je Tier und der ganze Kram vorgeschrieben sind.

Jeder, der sich die Mühe macht, sich die SchweinehaltungsVO auch nur mal ANZUGUCKEN, und dann einfach das zu erfüllen, was da drin steht, bekommt das auch genehmigt.

Wenn ihr aber mit eurem Schrieb da unbedingt darauf besteht, daß der Amtsvet sich nach euern Spielzeugvokabeln richten soll, der KANN gar nicht anders als Zicken machen. eine "Kombinierte Haltung" kann und DARF der nicht genehmigen, weil es die rechtlich gesehen gar nicht gibt.

Ihr habt ja nicht mal die allergängigsten Voraussetzungen erwähnt, eben Fensterfläche je m² Stallboden, Temperatur, Luftraten. Da wird andauernd gequakt, das die Armen Armen Tiere es gut haben sollen, und dann ist selber nicht mal das allermindeste erfüllt: das WISSEN, wie das geht und was verlangt wird. Ob euch das nun paßt oder nicht, es ist das selbe wie mit dem Alleinfutter, das als einziges geschützt ist, und eben kein "Fertigfutter" oder "Komplettfutter", man muß schon hingucken, was da steht.

Meint ihr, der Amtsvet macht sich da zum Affen, und liest euch die Gesetze auch noch einzeln vor oder schreibt sie euch ab? Der hat besseres zu tun.

Grüße
Brigitta
27.09.2007 13:44
zottel
unregistriert
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Ohmann, war ja klar, dass sowas kommt!!!!
Aber, hätte der Amtsvet selbst Ahnung, hätte er sie darauf aufmerksam gemacht, was in dem Anschrieb zu stehen hat ...punkt....aus.....fertig. Was wäre denn da so schlimm dran gewesen? Doiiing!
Dafür aber ein ewiges Hin-und Hergeschreibe! Freak-LOL!
Also, ich muss ja sagen, ich hab mich bei dem Beitrag nicht mehr gekriegt vor Lachen......das ist soooo typisch!!
Aber klar...wir halten uns an die Vorschriften (wenn es denn welche gibt!)
Kurz und gut, Brigitta: Hier hatten sie es mit einem MENSCHEN zu tun, der einfach nur mal kurz am Telefon erwähnen könnte, was er dringend schriftlich braucht. Sie hätten es hingeschickt und die kleinen Schweinchen kämen aus ihrem "Dreckloch" raus. Warum alles so kompliziert?????? Anscheinend hat Amtsvet zuviel Zeit oder ne nette Sekretärin, der er gern diktiert Flöööt
Reine Schikane und Wichtigtuerei :rolleyes:
Davon gibt es genug Beispiele! Dass Amtsvet in der Regel selten auf seiten des Tierschutzes stehen sollte bekannt sein (es gibt Ausnahmen Lobpreisung!

Ich drück euch auf jeden Fall die Daumen, dass es - den Schweinchen und euren Nerven zuliebe - schnell über die Bühne geht!
(auch wenn sie erstmal kein Fenster in Größe x mal y haben)

LG
Marion

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von zottel: 27.09.2007 15:38.

27.09.2007 15:36
_Stormx_
unregistriert
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ich hatte ja extra angerufen um zu erfahren ob es dafür ein Formzettel gibt oder ähnliches. Das hat er verneint, ich müsste das formlos machen. Das hab ich dann getan. Und mal nebenbei bemerkt ich hab mich lediglich erkundigen wollen, was genau er von mir braucht, was ich zu beachten habe. Seine Antworten per Telefon waren das Letzte. Ich hätte genauso gut mit irgendjemand reden können. Das Ergebnis wäre identisch gewesen.
27.09.2007 15:49
zottel
unregistriert
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Glaub ich dir!
Aber ich kenne ähnliches! Das Beste ist wirklich mit "denen" nicht in Kontakt treten zu müssen (naja, das hilft dir jetzt auch nicht weiter)
Lass dich auf dieses alberne Geplänkel und Muskelspielen nicht ein. Schau dir halt die Gesetze durch, kopier es dir raus, schick das Ganze nochmal weg. Wenn du die Tiere jetzt holst, bekommst du Ärger, weil er euch wohl auf dem Kicker hat und ja nicht als "Verlierer" dastehen kann. Also...Augen zu und durch (und zwischendurch etwas Nervennahrung!)
Ziemlich realitätsfremd das Kerlchen......
Drück die Daumen!

LG
Marion
27.09.2007 16:01
_Stormx_
unregistriert
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na ja du bist ja hier aus der Gegend :-) Worms ist ja praktisch um die Ecke.
Na ja hab mir das schon durchgelesen was er mir geschickt hat, allerdings war das alles für Zuchtbetriebe und Massentierhaltung. Ich weiß schon dass ich bestimmte Bedingungen und Auflagen zu erfüllen habe, aber ich weiß eben auch dass ich weder Zucht- noch Mastbetrieb werden will.
Arbeite gerade an der nächsten Fassung des Antrages und vllt wirds dann besser - geb mir Mühe.
27.09.2007 16:13
SHierling
unregistriert
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Zitat:
ich hatte ja extra angerufen um zu erfahren ob es dafür ein Formzettel gibt oder ähnliches. Das hat er verneint, ich müsste das formlos machen. Das hab ich dann getan. Und mal nebenbei bemerkt ich hab mich lediglich erkundigen wollen, was genau er von mir braucht, was ich zu beachten habe.

Ja, eben genau das hat ihn ja vermutlich so genervt - meine Güte, ein Amtsvet ist doch nicht dazu da, Dir Deine Tierhaltung zu erklären, der ist dazu da, zu gucken, ob Du die richtig machst!

Rufst Du auch beim Verkehrsamt an, um zu wissen, wie Du Dein Auto parken sollst???

Seuchenschutz, Haltungsansprüche und so weiter muß gefälligst jeder Halter SELBER WISSEN, steht nun mal so im Tierschutzgesetz. Und gerade Vokabeln wie "kombinierte Haltung" sagen halt jedem Fachkundigen SOFORT: Achtung - hier hat jemand nur "Mein Minischwein und ich" gelesen - wenn überhaupt - und sich um die gängigen gesetzlichen Regelungen einen Dreck gekümmert.

Auch aus einem formlosen Antrag muß doch ersichtlich sein, daß der Halter sich auskennt - wie soll der sonst genehmigt werden?
Das ist doch babyleicht - Du nimmst Dir die entsprechenden VOen, guckst da rein was vorgeschrieben ist, und schreibst in Deinen Antrag was Du hast.
Das muß dann pi mal Daumen übereinstimmen, nicht zu viel und nicht zu wenig. (Bei zu viel Platz oder zu hoher Luftrate ist der Stall zu kalt z.B., und bei zu wenig Auslauf bekommst Du Probleme mit der Nitratbelastung des Grundwassers etc etc), bei den Temperaturen qwürde ich ein bißchen aufschlagen, weils ja Minis sind, Beschäftigung (Ketten Bälle etc) nicht vergessen, ist vorgeschrieben, Raufutter ist vorgeschrieben, dann "jederzeit Zugang zu frischem Wasser", also nicht irgendwo n Eimer hinstellen der im Winter einfriert, meine Güte IHR seid doch die "Tierschützer" die das alles gewollt haben, dann wird man doch wohl erwarten können, daß das mal als erstes bei euren eigenen Schweinen eingehalten wird.

Brigitta
27.09.2007 16:49
Sabine
unregistriert
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Moin Rottels

Vielen Dank für die Tipps Brigitta, werden wir umsetzten. Auch wenn der Ton wieder mal freundlicher sein könnte. Zwinker!

Ich finde die Art und Weise genau richtig von Jessica. Deshalb haben wir es auch so gemacht.. irgendwann muss der Dialog ja anfangen. Und das nicht jeder Amtsvet ein Erbsenzähler ist wissen wir ja nun auch. Also warum was liefern was der gar nicht fordert? Zwinker!

Zitat:
meine Güte, ein Amtsvet ist doch nicht dazu da, Dir Deine Tierhaltung zu erklären,

Doch, das sehe ich sehr wohl so. Der hat nicht nur überwachende Funktion..auch beratende.

Zitat:
Zusammengefasst beinhaltet der Tierschutz durch die Amtstierärztinnen und -tierärzte:
Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch Überwachung und Beaufsichtigung von Nutztierhaltungen und Heimtierhaltungen
Verhütung von Tierleiden durch Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Kontrolle von Tiertransporten
Aufklärung über artgerechte Tierhaltung

Es handelt sich um einen Auszug aus der hp www.amtstierärzte.de, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V., Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst. Zwinker!
27.09.2007 18:26
Shonsu
unregistriert
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Hallo Jessica,

ich wünsche Dir viel Glück bei dem Vorhaben. Vor allem wirst Du einiges an Nerven brauchen.
Lass Dich nicht unterkriegen. Prima!

Übrigens: Ich hoffe die Schweinderl haben Ohrmarken. Falls nicht, kann Dir der Veterinär noch ordentlich Steine in den Weg legen.

Tschüß
Thomas Winke-Winke!
27.09.2007 18:35
_Stormx_
unregistriert
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mmm ich kann dir nicht mal sagen, ob die Ohrmarken haben. Das einzige was ich von dem Besitzer weiß ist, dass sie wohl gemeldet sein sollen. Er hat sie weder impfen noch entwurmen lassen.

Der Rest bleibt abzuwarten.
27.09.2007 18:45
Nicole
unregistriert
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Hallo,

Verwaltungsdschungel Deutschland. Auch wenn es genau festgelegte Vorschriten gibt, muss man denn immer so kleinlich sein. Ein netter Beamter würde da sicher anders reagieren und sich dadurch doch auch wieder Arbeit ersparen. Hätte er sich mal menschlich verhalten und es einfach (also für Dumme wie uns Zwinker! ) erklärt dann hätte er sich doch auch erspart insgesamt 3 Anträge zu bearbeiten.

Fakt ist doch, dass es da ein paar ganz arme Dinger gibt die es ruck zuck ganz toll haben könnten. Aber die lieben Vorschriften sind halt wichtiger. Mir ist schon klar das diese Auflagen ihren Sinn haben und auch das unsere Schweine leider Gottes vor dem Gesetz nur Nutzvieh sind, aber man kann es auch übertreiben.

Jessica, ich wünsche Euch alles Glück dieser Welt vorallem im Sinne dieser 5 Schweine, dass sich das alles lösen lässt.

Liebe Grüße
Nicole
27.09.2007 18:51
KLASAN
unregistriert
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Hallo`chen,

ich mache gerade eben das gleiche durch. Mal abgesehen das einige Punkte sehr treffend auch für uns gelten tun, da wir, eben nicht wie all die Schwarzzüchter etc., mit unseren lieben Schweinchen so umgehen. Allerdings schreibst Du es ganz richtig: Wir sind keine Zuchtbetriebe und keine Mastbetriebe! Allerfalls eine Hobbyzucht und andersfall eine Art Tierschutzeinrichtung, laut Antragsformular zur Registrierung eines Tierhalters. Eben auch an einen §§§ - hengst gekommen. Aber lese bitte genau besagte VO dir durch. Lege Einspruch gegen die Anwendung der besagten VO ein und reiche dem VA den kleinen Finger, das Du bereit bist bestimmte §§ der VO umzusetzen. Praktisch natürlich auch damit beginnen. Wenn er dann aber kommt eine Vorortschau macht wird er Dir zwar auch noch Auflagen machen, aber Du hast Deinen guten Willen gezeigt.

Hüpf! Winke-Winke! Zwinker! KLASAN
28.09.2007 19:25
_Stormx_
unregistriert
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na ja sagen wir so, noch steht auf unserem Grundstück nichts. Man könnte es an die entsprechenden VO anpassen, bzw. direkt so bauen wies unserem Vet am Besten passt :-)
28.09.2007 19:51
KLASAN
unregistriert
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vieleicht genauso, ähnlich bin ich auch verfahren, aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde, gekoppelt mit einer Sachaufsichtsbeschwerde, liegt schon in der Schublade. Vergesse bitte dabei nicht die Ausweisung mit entsprechenden Schildern ,, Wertvoller Schweinebestand.., und die Einwegschutzbekleidung für den VAt.

Zwinker! Zwinker! Deal
28.09.2007 19:59
_Stormx_
unregistriert
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hab ich schon dran gedacht :-) ist auch in der dritten Fassung des Antrages berücksichtigt :-)
28.09.2007 20:43
sparky sparky ist weiblich
Zoodirektorin


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Hallo Jessica,

Du schriebst doch, daß die Schweinchen von "Tiere suchen ein zuhause"
kommen. Wende dich doch mal an die, können vielleicht mit der Kamera
auch ein wenig behiflich sein. Zwinker!

Die Amtvets. sollten sich mal besser das Loch anschauen in dem sie jetzt sitzen Darum hat sich bist jetzt noch niemand gekümmert, das fällt ja unter Tierschutz und da sind unsere Beamten nicht so schnell, da müssen die Tiere bald am verrecken sein, bis sich endlich was tut. Motz!!! Aber Euch, die den Tieren helfen wollen aus ihrer nicht artgerechten Haltung herauszukommen, Steine in den Weg legen wo sie nur können, anstatt mal an das Tier zu denken.
Aber Schweine machen ja in der Bearbeitung viel mehr Mühe als Schafe und Ziegen, und die wollen sie nicht auf dem Schreibtisch haben.

Aber bleibt dran und gebt nicht auf, es soll richtig ungemütlich für den AV werden.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und laßt Euch nicht kleinkriegen, den armen Schweinchen zuliebe. Denn wer soll schon für sie kämpfen wenn nicht wir Menschen.

__________________
liebe Grüße
Petra Winke-Winke!
28.09.2007 21:47 sparky ist offline E-Mail an sparky senden Beiträge von sparky suchen Nehmen Sie sparky in Ihre Freundesliste auf
funnykisses
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Lass Dich bloß nicht unterkriegen. Er will Dir erstmal zeigen, wer am längeren Hebel sitzt. Falls zwischen Euch eine Art Antipathie steht, hast Du echt schlechte Karten ( anfangs ). Falls es Dir gelingt, alle von ihm angeforderten Auflagen zu erfüllen, wird er sicher oft bei Euch vorbeischauen, ob da nicht doch noch was zu finden ist, womit man dann noch Stress machen kann. Vielleicht kennt er sogar die Nachbarn und stachelt die dann noch an, oder er hetzt alle Bauern auf großes Grinsen
Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen......................... ich drück Dir jedenfalls fest die Daumen. Prima!
28.09.2007 21:52
cyrell
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Das mit den Bauern aufstacheln kann durchaus passieren....davon kann Agent X ein Lied singen.


So von wegen Minischweine würden ja die Schweinepest übertragen....da wundert es dann warum die Mastanlagen mit den hunderten von Tieren iher Gülle überall einbringen dürfen wo die Keime nicht nur auf das spätere Futter und den Boden sondern auch ins Grundwasser, die nahen Fischgewässer etc kommen können und die Masttiere landesweit transportiert werden....

Und da auf den Feldern sind dann Wildtiere unterwegs..also wo stecken die sich eher mit Schweinepest an? Die Wildschweine die mit der Gülle aus Massentierhaltung in Kontakt kommen...

...oder die Masttiere wo x-Auflagen mit Desinfektion etc erfüllt werden müssen ..wie kommen da denn die Minischweine oder gar Wildschweine hin die die aaarmen Mastschweine mit der Pest anstecken?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von cyrell: 29.09.2007 07:59.

29.09.2007 07:58
_Stormx_
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nachdem wir uns nun mit dem dritten Antrag beschäftigt haben, ist zwischenzeitlich aufgekommen, dass wir einen Bauantrag benötigen. Schluchz!!
Da wir im Bekanntenkreis jemanden im Bauausschuss der Gemeinde haben, sind wir dort hingefahren und haben gefragt, wie schnell so ein Bauantrag in der Regel genehmigt wird. Als Antwort erhielten wir:"Da ihr keine Landwirte seid, wird das von dem Bauausschuss eh nicht genehmigt. Es könnte aber dadurch funktionieren, wenn ein Landwirt den Antrag für euch stellt, dass ihr dort eine Baugenehmigung erhaltet. Aber mit den Leuten, die sich zur Zeit im Bauausschuss befinden, dürfte sich das schwierig gestalten".......
Dadurch ist leider im Moment nicht mehr absehbar, wann wir die Schweine uns holen können.
02.10.2007 10:06
Puppyclip
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Lest euch die Bauverordnung eurer Gemeinde bitte selbst ganz genau durch- bei unserer stand zum Beispiel, dass "Tierunterkünfte" nicht baugenehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig sind.
02.10.2007 14:19
_Stormx_
unregistriert
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danke für den Tipp, werden wir umsetzen Prima!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von _Stormx_: 02.10.2007 16:32.

02.10.2007 16:31
oma fritz
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RE: Das gute alte liebe Veterinäramt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Oh man, ich verfolge das hier schon die ganze Zeit. Ich wünsche euch so viel Glück!!!
Auf dass ihr den ollen Betonkopp klein kriegt!!! Motz!!! Motz!!! Motz!!!

Rita
02.10.2007 19:48
HopPeL
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Das ist ja wohl alles mehr als lächerlich.
Aber da kann ich sehen wieviel Glück wir mit unserem Vet hatten.
Der ist ganz nett bei uns vorbeigekommen, hat gesagt was wir machen müssen und gut ist.

Viel Glück euch noch....
02.10.2007 21:36
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