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Zum Ende der Seite springen Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe
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Sabine
unregistriert
Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe (01.09.2007)
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Wetzlar / Kirchhain (aho) - Das Kirchhainer Amtsgericht verurteilte
jetzt einen Landwirt zu 4.500 Euro Geldstrafe und belegte ihn mit
einem zwei Jahre währenden Tierumgangsverbot. Das berichtet jetzt die
Marburger Neue Zeitung. Der 52-jährige Landwirt führt seit Jahrzehnten
einen Vollerwerbsbetrieb ohne dabei aufgefallen zu sein. Die Anklage
warf ihm jetzt wiederholte Tiermisshandlung vor. In einem Fall hatte
er eine Kuh nach dem Abkalben (Geburt) mit Stricken aus dem Stall auf
den Hof unter einen Baum gezerrt und dort unversorgt liegen gelassen.

Nach seiner Ansicht war sie zu schwach zum Aufstehen gewesen. "Ich
habe geglaubt, sie würde sich dort wieder erholen und von alleine
aufstehen", zitiert die Zeitung den Angeklagten vor Gericht.

Nach einem anonymen Anruf hatte der Marburger Amtstierarzt das Tier
auf der lediglich geschotterten Fläche vorgefunden. Vom erbärmlichen
Zustand des Tieres hatte er Fotos gemacht, die als Beweis auf den
Richtertisch kamen und beim Richter Kopfschütteln auslösten. Das Tier
lag mit weit gespreizten Hinterläufen und auf dem Bauch in einer
völlig unnatürlichen Lage, die auch für Laien als solche erkennbar
war. Wie sich später herausstellte, war der Oberschenkelkopf aus dem
Becken ausgekugelt, der Knochen an zwei Stellen gebrochen und die
Muskeln teilweise abgerissen. "Das Tier war zum Zeitpunkt, als ich
den Hof aufgesucht hatte, zu schwach den Kopf zu heben und hat nur
noch leise gestöhnt", beschrieb der Amtstierarzt den Zustand der Kuh.
Er hat sie dann an Ort und Stelle eingeschläfert, um dem Leiden ein
Ende zu machen.

Ein zweites Muttertier lag in ähnlichem Zustand nur wenig entfernt
von der andern Kuh, allerdings auf einer Wiese. Auch diese wurde vom
Amtstierarzt eingeschläfert, so die Zeitung.

Eine anschließende Obduktion beider Tiere ergab schwere äußere und
innere Verletzungen und Anomalien. Neben den Knochenbrüchen wurden im
Körper der Kühe Anzeichen von Fäulnis, eine angeschwollene Leber,
Entzündungen in der Gebärmutter und im Brustbereich gefunden. In der
Gebärmutter einer der Kühe fand der Tierarzt rund zehn Liter einer
übelriechenden Flüssigkeit aus Blut und Eiter, so die Zeitung in
ihrem Bericht über den Prozess.

"Wahrscheinlich waren dies die Reste der nicht ausgeschiedenen
Nachgeburt", erklärte der Veterinär. Nicht durch das Kalben, sondern
durch länger dauernde Entzündungsprozesse sei der innere Zustand der
Tiere bestimmt worden.

Durch eine Unterbringung in einem sogenannten Abkalbstall wären auch
die Verletzungen im Bereich des Beckens, die Knochenbrüche und die
Muskelabrisse vermeidbar gewesen.

Weder habe der Landwirt die Geburten sorgfältig genug überwacht, noch
habe er den Kühen eine tierärztliche Versorgung zukommen lassen,
führte der Amtstierarzt weiter aus. "Ich kann doch nicht Tag und
Nacht im Kuhstall sitzen", bestätigte der Landwirt die Meinung des
Veterinärs nur selten im Stall gewesen zu sein.

Wegen zweifach erwiesenem Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 150
Tagessätzen zu 30 Euro. Dem schloss sich Richter Joachim Filmer an.
Außerdem verhängte er gegen ihn ein zweijähriges Tierumgangsverbot.
Zusätzlich muss der Landwirt die Verfahrenskosten tragen.
01.09.2007 12:40
Liese Liese ist weiblich
von der kleinen Farm


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RE: Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Viel zu wenig, für solche Taten!!!!!
Und wie lange mag das schon so gegeangen sein??????????? zum Kotzen! zum Kotzen! Down Down
Anneliese von der kleinen Farm

__________________
Anneliese von der kleinen Farm

Um klar zu sehen, genügt ein Wechsel der Blickrichtung.
01.09.2007 15:19 Liese ist offline Beiträge von Liese suchen Nehmen Sie Liese in Ihre Freundesliste auf
funnykisses
unregistriert
RE: Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ok, einerseits kam es hier wenigstens zu einer Verurteilung, wenn auch viel zu gering angesetzt meines Erachtens.....................

Was mich hier am meisten stört, ist jedoch die Tatsache, daß NUR ein Haltungsverbot von 2 Jahren ausgesprochen wurde. Das kann ja wohl gar nicht angehen.............. Erschreckend

Was danach passiert ist doch wohl jedem klar??? Mauer!!!!
01.09.2007 20:59
Trudis Mama
unregistriert
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Hallo ihrs^^
Ich schließ mich euch an, das Tierhaltungsverbot von 2 Jahren ist viel zu wenig. Die könten sich dann ja wenigstens mal drum kümmern, dass hinterher immer mal ein Amtsvet vorbeischaut, wenn sich kein komplettes Haltungsverbot einrichten lässt. Aber das Tierschutzgesetz umfasst, wie mir scheint, nur Hunde und Katzen, die "Nutztiere" gehen dabei mal wieder unter... zum Kotzen! Schluchz!!

Gruß

Dany
01.09.2007 21:06
Puppyclip
unregistriert
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Wenn der einen Vollerwerbsbetrieb hat- MUSS der nicht regelmäßig vom Amtsvet. kontrolliert werden??? Konfusion
03.09.2007 12:51
cyrell
unregistriert
RE: Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von funnykisses
Ok, einerseits kam es hier wenigstens zu einer Verurteilung, wenn auch viel zu gering angesetzt meines Erachtens.....................

Was mich hier am meisten stört, ist jedoch die Tatsache, daß NUR ein Haltungsverbot von 2 Jahren ausgesprochen wurde. Das kann ja wohl gar nicht angehen.............. Erschreckend

Was danach passiert ist doch wohl jedem klar??? Mauer!!!!


Man muss doch die deutsche Billigfleischproduktion aufrechterhalten... *Ironie*

Mauer!!!!
29.09.2007 04:58
Tallinas
unregistriert
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Ich möchte garnicht wissen, wie lange das schon so auf diesem Hof geht und wieviele arme Kreaturen soooo dermassen leiden mussten,
das war nur die Spitze des Eisberges. Die Strafe viel zu gering, ein Hohn für die armen Tiere. Es ist zum zum Kotzen!

Nach 2 Jahren wird das Martyrium weiter gehen.

LG
Conny
29.09.2007 19:46
Baumstruktur | Brettstruktur
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