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Zum Ende der Seite springen Schweizermesser am Schweinehals
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peggy
unregistriert
Schweizermesser am Schweinehals Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Im Vollrausch ging ein 26-jähriger Hohenloher zwei Jungschweinen ans Leben. Er verletzte sie so schwer, dass ihr Besitzer die Tiere von ihrem Leid erlösen musste. Gestern stand der Täter in Öhringen vor dem Amtsgericht.

Nur wenig Licht kam in die Geschehnisse jener Nacht Anfang März, an deren Ende zwei drei Monate alte Schweine ihr Leben lassen mussten. Das letzte, woran sich der Angeklagte erinnert, ist die halbe Flasche Schnaps, die er trank, nachdem er zuvor ein Medikament gegen seine Stirnhöhlenvereiterung genommen hat. "Danach war's zappenduster ", sagt der 26-Jährige.

Gemeinsam mit einem Partner hat er sich im Altkreis Öhringen eine Papageienzucht samt Tierhandel aufgebaut. Nicht nur die Vögel, sondern auch Hasen, (giftige) Schlangen und ein Nilkrokodil hält der Angeklagte in der Tierunterkunft. Dazu zwei Rottweiler - der eigentliche Anlass für das nächtliche Treiben.

Nachdem sein (mittlerweile ehemaliger) Partner die großen Hunde nicht wie verabredet gefüttert habe, sei er selbst spät am Samstagabend noch losmarschiert. Weil das vorhandene Futter nicht ausreicht, schlachtet der gelernte Metzger kurzerhand einen Hasen und verfüttert ihn an die Rottweiler.

Danach tut der Cocktail aus Medikament und Schnaps seine Wirkung. Weiterer Alkohol kommt hinzu. Wo er was getrunken hat, weiß der Vater von zwei Kindern nicht mehr zu sagen. Bei einer früheren Vernehmung hat er einen "Frauenhintern im weißen Stringtanga" erwähnt. Der Angeklagte selbst schließt daraus, dass er bei einer Party gelandet ist.

Die nächste Spur findet sich am Sonntagmorgen gegen 6.30 Uhr. Eine Bäuerin entdeckt den 26-Jährigen vor ihrem Stall liegend, die Tür ist weit geöffnet. Als der Bauer den Stall betritt, sieht er ein schwer verletztes Jungschwein: Der Schädel ist von einem Bolzenschussgerät durchbohrt, dazu kommen mehrere Schnitte am Hals. Der Bauer erlöst das Tier von seinem Leiden.

Das zweite Schwein liegt ruhig in einer Ecke. Stunden später entdeckt der Landwirt, dass es ebenfalls mehrere tiefe Schnittwunden am Hals hat. Er muss auch dieses Tier töten. Den Tatverdächtigen holt die Polizei eineinhalb Stunden später aus dem Bett. Eine Hand ist blutverschmiert, auch am Taschenmesser klebt Blut.

Den Bolzenschussapparat finden die Beamten nicht. Ob der 26-Jährige die Ferkel an seine Rottweiler verfüttern wollte, bleibt ungeklärt. Klar wird jedoch, dass er nicht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung, sondern lediglich wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt werden kann.

Hinzu kommt eine zweite Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes: Auf einen anonymen Hinweis hin fand die Polizei im April in der Wohnung des 26-Jährigen eine scharfe Handfeuerwaffe samt Munition. Woher die Waffe stammt, bleibt ungeklärt.

Doch allein ihr Besitz ohne Waffenschein ist bereits strafwürdig. Richter Alexander Lobmüller ging angesichts eines langen Vorstrafenregisters (unter anderem schwerer Diebstahl und räuberische Erpressung) über den Antrag der Staatsanwältin hinaus und verhängte ein Jahr Freiheitsstrafe.

Er setzte sie jedoch, wie von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gefordert, zur Bewährung aus. Die Versicherung des Angeklagten, er habe "jetzt einen Weg gefunden", seine privaten und geschäftlichen Verhältnisse in geordnete Bahnen zu lenken, erschienen glaubwürdig.

Von Peter Hohl

(Quelle:Heilbronner Stimme 11.12.2002)

11.12.2002 08:03
Jörg Jörg ist männlich
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Hi Peggy,
also diese Meldung erinnert mich ganz schlimm an eine Meldung, die wir hier vor einem Jahr hatten. Damals haben 2 Männer im Vollrausch 1 Schwein schlachten wollen und haben es mehrere Stunden lang gequält.
Auch damals kamen wir zu dem bedauerlichen Ergebnis, dass die Herrschaften nicht zurechnungsfähig waren und deswegen nicht verurteilt werden konnten.

Ich finde das (Andreas möge mir verzeihen) eine Schande. Dieser dolle Vater von 2 Kindern und gelernte Metzger gehört meiner Meinung nach für eine lange Zeit in einen sozialen Dienst....und zwar nicht in ein Altenheim sondern in ein Tierheim oder ähnliches. Wer sowas grausames Tieren antut, der hat dafür eine gewisse Tendenz...keine Frage. Unschuldsvermutung hin oder her: ich denke, dass der Herr mit einem ganz leichten blauen Auge davon kam.

Grummelgrunz
Jörg
11.12.2002 08:17 Jörg ist offline E-Mail an Jörg senden Beiträge von Jörg suchen Nehmen Sie Jörg in Ihre Freundesliste auf
Andreas Neumann
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Mahlzeit!

Zitat:
Original von Jörg
Ich finde das (Andreas möge mir verzeihen) eine Schande. Dieser dolle Vater von 2 Kindern und gelernte Metzger gehört meiner Meinung nach für eine lange Zeit in einen sozialen Dienst....und zwar nicht in ein Altenheim sondern in ein Tierheim oder ähnliches. Wer sowas grausames Tieren antut, der hat dafür eine gewisse Tendenz...keine Frage. Unschuldsvermutung hin oder her: ich denke, dass der Herr mit einem ganz leichten blauen Auge davon kam.


Nun ja, wenn er im Vollrausch war, dann brauchen wir seine Unschuld nicht zu vermuten, dann WAR er unschuldig. Das Strafrecht bestraft nur das *verantwortliche* Versagen vor den Anforderungen der Gesellschaft. Alkohol beeinträchtigt jedoch erwiesenermaßen die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Jedenfalls ab drei Promille ist man dann absolut schuldunfähig, d. h. die Rechtfertigung für das staatliche Strafen entfällt. Daher ist auch die Strafbarkeit nach § 323a StGB (Vollrausch) alles andere als unproblematisch. Davon abgesehen ist dieser Straftatbestand aber auch alles andere als "lasch". Die Höchststrafe sind immerhin satte fünf Jahre Freiheitsstrafe. (Zur Erinnerung: Vorsätzliche Tierquälerei war, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe belegt. Allerdings darf die Strafe für Vollrausch nicht die Strafe übertreffen, die dem Täter bei vollverantwortlichem Handeln gedroht hätte.) Und wenn wir anfangen, "Tendenzen" zu bestrafen, dann sind wir ganz schnell beim Charakterstrafrecht. Ich möchte nicht wissen, zu was ich so alles in der Lage bin, wenn ich 3 Promille BAK habe...

Slainte,
11.12.2002 11:18
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Hallo Andreas !
Sorry...ich habe mich mal wieder von meiner anti-alkoholischen Ader leiten lassen. In diesem Falle ist der Knilch ja auch bestraft worden...nicht so wie die beiden Männer in der anderen Story.
Und natürlich hast Du Recht: Tendenzen zu bestrafen...wo kämen wir da hin. Dann müssten wir ja Uli wegen vorsätzlicher Verbreitung von Einwort-Mails tendenziell auch bestrafen Zwinker! !
Eine Bitte: lauf mir niemals volltrunken über den Weg Bääääh!

Und noch was: gibt es eigentlich eine Statistik darüber, wieviele Delikte straffrei bleiben, weil der betreffende Typ voll besoffen war ?? Nu(h)r mal so nachgefragt Zwinker!

Grüssle
Jörg
11.12.2002 15:01 Jörg ist offline E-Mail an Jörg senden Beiträge von Jörg suchen Nehmen Sie Jörg in Ihre Freundesliste auf
Katussa2000
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Hallo Jörg,

Zitat:
Sorry...ich habe mich mal wieder von meiner anti-alkoholischen Ader leiten lassen


Dafür solltest Du dich nicht entschuldigen.
Ich habe diese Ader auch seit einigen Jahren, obwohl ich mit tausenden Betrunkenen aufgewachsen bin
(meine Mutter hatte eine Kneipe).

Trotzdem finde ich, wenn jemand trinkt, soll er dass tun.
Aber jeder erwachsene Mensch sollte wissen wann es genug ist. Ich kann mit Leuten gar nicht umgehen die bis zum Stillstand der Augen (und des Verstandes) saufen, um dann später zu sagen: OHHH das weiß ich gar nicht mehr, das tut mir jetzt aber leid.

Und dabei ist es egal ob derjenige ein Tier misshandelt, seine Frau und Kinder geschlagen oder einfach im Vollrausch mit dem Auto gefahren ist.

Gruß
Bea
11.12.2002 18:23
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Zitat:
Original von Katussa2000
Und dabei ist es egal ob derjenige ein Tier misshandelt, seine Frau und Kinder geschlagen oder einfach im Vollrausch mit dem Auto gefahren ist.


Ja, das sehe ich genauso. Da ich auch mit Alkoholproblemen in der Family konfrontiert war/bin, habe ich eine ziemliche Abneigung gegen dieses Zeug. Und dafür gilt es für mich persönlich nicht als "Ausrede" für etwaige Dummheiten.

Selbst ein Andreas Neumann würde unter meiner Regentschaft leiden müssen Grins ) ! Neeee...war nur Spass !
11.12.2002 18:52 Jörg ist offline E-Mail an Jörg senden Beiträge von Jörg suchen Nehmen Sie Jörg in Ihre Freundesliste auf
Sanne
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Leider kann ich mich dem Alkohol nicht ganz entsagen, oder sage ich mal lieber will ich auch gar nicht. Sicher ist aber das gewisse Maße wirklich nicht überschritten werden dürfen.
Ich denke sowas wie dieser Kerl da gemacht hat ist Charakter bedingt und sollte psychisch mal unter die Lupe genommen werden. Was wäre denn passiert wenn er einem Menschen die Kehle anritzt in so einenem Rausch?

Und ich denke nicht jeder der so einen Vollrausch hat rennt mit einem Messer rum oder hat irgend eine WAFFE IM SCHRANK.

Das mit der Waffe ( davon mal ab das er keinen Waffenschein hatte) finde ich besonders schlimm wegen der Kinder. Denn wer Kinder im Haus hat darf einfach sowas nicht besitzen.

Gruß Sanne


11.12.2002 19:54
Andreas Neumann
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Mahlzeit!

Zitat:
Original von Jörg
Eine Bitte: lauf mir niemals volltrunken über den Weg Bääääh!


Also nie?

Zitat:

Und noch was: gibt es eigentlich eine Statistik darüber, wieviele Delikte straffrei bleiben, weil der betreffende Typ voll besoffen war ?? Nu(h)r mal so nachgefragt Zwinker!


Ist mir nicht bekannt. Auch in der offiziellen Kriminalstatistik konnte ich nichts dazu finden. Man muss allerdings sagen, dass Schuldunfähigkeit schon einen nicht ganz unerheblichen Grad an Alkoholisierung erfordert... Soooo viele werden das vermutlich nicht schaffen :-)

Slainte,
12.12.2002 16:59
Jörg Jörg ist männlich
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Zitat:
Original von Andreas Neumann
Also nie?


Pööh...Du Tünnes Du großes Grinsen ! Beim Petti-Treffen seinerzeit machtest Du jedenfalls einen nüchternen Eindruck Zwinker! !

Zitat:

Soooo viele werden das vermutlich nicht schaffen :-)



So wie ich Dich zu kennen glaube, hast Du einen solchen Zustand aber sicherlich aus reiner Neugierde Zwinker! schon mal "testweise" erreicht Grins )

Grüsse an die Füsse
Scheffe
12.12.2002 17:29 Jörg ist offline E-Mail an Jörg senden Beiträge von Jörg suchen Nehmen Sie Jörg in Ihre Freundesliste auf
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