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Zum Ende der Seite springen Schweiz: Transitverbot für Klauentiere bleibt
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Sabine
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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Schweiz: Transitverbot für Klauentiere bleibt (18.04.2007)

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(lid) - Das geltende Verbot, Klauentiere auf der Strasse durch die
Schweiz hindurch zu fahren, bleibt zumindest vorderhand bestehen. Aus
Gründen des Tierschutzes hat der Bundesrat das Verbot am 18. April neu
in der Tierschutzverordnung verankert. In den Gesprächen mit der EU
werde sich die Schweiz für eine Beibehaltung des ursprünglich wegen
Tierseuchengefahr erlassenen Verbotes einsetzen, versicherte der
Bundesrat zudem.

Ursprünglich hatte er das Verbot aus der Verordnung über die Ein-,
Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten kippen wollen. In der
Vernehmlassung hatte dies jedoch eine Welle des Protests ausgelöst.
Der Bauernverband, Suisseporcs, der Schweizer Tierschutz und andere
Vereinigungen sind sich einig: Der Tierverkehr sei ein Hauptfaktor bei
der Ausbreitung von Tierseuchen.

Ferner will der Bundesrat den gegenseitigen Abbau von
grenztierärztlichen Kosten anstreben. Dieser Abbau werde möglich, weil
die Schweiz und die EU seit Ende 2006 gleich strenge Tierseuchen- und
Lebensmittelbestimmungen im bilateralen Landwirtschaftsabkommen
vereinbart hätten.

Die Bestimmungen gegenüber Nicht-EU-Ländern, also bei Importen über
Schweizer Flughäfen, werden demgegenüber ab dem 1. Juli 2007 analog
den EU-Bestimmungen teilweise verschärft. So dürfen Reisende aus
Nicht-EU-Ländern ab Juli grundsätzlich keine Lebensmittel wie Fleisch,
Milchprodukte, Honig oder Eier in die Schweiz mitnehmen. Nicht alle
Länder weltweit hätten den gleichen sanitarischen Status, hielt der
Bundesrat dazu fest.--
18.04.2007 19:11
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