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Zum Ende der Seite springen Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße
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Sabine
unregistriert
Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße (13.02.2007)

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Mainz (aho) - Weil ein Mainzer Tierarzt (Beschuldigter) während seines
Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten
verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für
Heilberufe) festgestellt und den Veterinär zu einer Geldbuße von
5.000,-- EURO verurteilt.

Erläuterung: Tierärzte in Rheinland-Pfalz sind ebenso wie Ärzte,
Zahnärzte oder Apotheker Mitglieder in öffentlichen Berufsvertretungen
(Kammern).

Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz ist für
Rheinland-Pfalz insgesamt zuständig. Es entscheidet in der Besetzung
mit einem Verwaltungsrichter (Vorsitzender) und zwei Fachbeisitzern.
Ihm obliegt die Entscheidung über berufsgerichtliche Maßnahmen in
Fällen, in denen ein Kammermitglied seine Berufspflichten schuldhaft
verletzt hat. Eine der möglichen berufsgerichtlichen Maßnahmen ist die
Verhängung einer Geldbuße bis zu 100.000,-- EURO.

Zu dem entschiedenen Fall

Der Beschuldigte war für zwei Tage für den Tierärztlichen
Notfalldienst in Mainz bestellt worden. Wegen eines Notfalls versuchte
der Besitzer eines Kaninchens im Zeitraum von zwei Stunden mehrfach
vergeblich, den Arzt telefonisch zu erreichen. Er begab sich außerdem
zu dessen Praxis und bemühte sich dort eine halbe Stunde lang
erfolglos, sich bemerkbar zu machen, obwohl die Rollläden hochgezogen
und das Klingelschild beleuchtet waren.

Der Beschuldigte hat sich in der Sache nicht geäußert.

Die Richter haben festgestellt, dass der Beschuldigte seine
Berufspflichten verletzt hat, weil er während seines Notdienstes zwei
Stunden lang nicht erreichbar gewesen sei. Kern der
Notfalldienstpflicht sei die ständige Erreichbarkeit des Notfallarztes
für Behandlungen und zur Entgegennahme von Patientenanmeldungen
während der gesamten Dienstzeit. Der zum Notdienst eingeteilte Arzt
müsse sowohl telefonisch erreichbar als auch für unangemeldet in die
Praxis kommende Notfallpatienten Vorsorge treffen. Diese Pflichten
habe der Beschuldigte verletzt, indem er in der besagten Zeit weder
telefonisch noch in seiner Praxis erreichbar gewesen sei. Der
tierärztliche Beruf erleide gerade durch Fehlleistungen im Notfall-
und Bereitschaftsdienst erheblichen Vertrauens- und Ansehensverlust.
Von daher und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der
Beschuldigte schon zweimal wegen Verletzung seiner Berufspflichten zu
Geldbußen verurteilt worden sei, sei eine Geldbuße von 5.000,-- EURO
angemessen, um den Arzt anzuhalten, künftig seine Berufspflichten zu
erfüllen.

Kf 3/06.MZ
13.02.2007 15:26
Liese Liese ist weiblich
von der kleinen Farm


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RE: Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Tja, Sabine,
......da bin doch froh, dass ich einen top Tierarzt habe!!! Den konnte ich immer erreichen! Ist ja auch manchmal total wichtig, wenn ein Tier in Not ist!!!!!!!!!
liebe Grüße aus Kröß
Anneliese

__________________
Anneliese von der kleinen Farm

Um klar zu sehen, genügt ein Wechsel der Blickrichtung.
13.02.2007 19:23 Liese ist offline Beiträge von Liese suchen Nehmen Sie Liese in Ihre Freundesliste auf
Sabine
unregistriert
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Moin Anneliese

Das kann ich dir sagen...ich würde glaub ich Amok laufen wenn du dringend den Tierdoc brauchst und bekommst ihn nicht an die Strippe.
Wie jeder der sein Tier liebt...egal ob Kaninchen, Pferd oder Schwein.

Ich bin vor allem froh das ich hier mehrere kompetente Docs habe...kann ja auch mal einer weiter weg sein. Da werden die Minuten zu Stunden.
13.02.2007 23:38
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