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Zum Ende der Seite springen Auslauf vs. Freiland
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Bubi
unregistriert
Fragezeichen Auslauf vs. Freiland Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo erstmal Lobpreisung! ,

da ich leider mit Hilfe der Suchfunktion nicht fündig geworden bin Kaffee :o)
(wahrscheinlich habe ich sie nur nicht richtig bedient)
eine klitzekleine Frage:

Macht es im Paragraphendschungel und Verordnungsurwald einen Unterschied, ob ich (Groß-) Schweine zum Hobby in reiner Freilandhaltung (darunter verstehe ich ganzjährig und ganztägig draussen) oder "nur" in Auslaufhaltung (darunter verstehe ich zeitweisen Aufenthalt in Ausläufen mit nächtlicher UNterbringung im festen Stall) halte.
Bestehen in diesem Fall auch die strengen Bestimmungen hinsichtlich Zaun (doppelt, 1,5m hoch etc. pp)??

Ich hoffe mich werden geholfen... Flüstern!

besten Dank im Vorraus
Sascha
11.11.2006 15:15
Sabine
unregistriert
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Moin Sascha

Herzlich Willkommen auf unseren "versauten" Seiten, schön das du hergefunden hast. Prima!

Ja, macht einen Unterschied.
Bei "Auslaufhaltung" sind die Ansprüche an den Zaun geringer. Sowohl in Hinsicht der Höhe als auch mit dem "gedoppelten". Zwinker!

Aber bei Normalschweinen würde ich nicht auf Strom verzichten bei der Einzäunung.
Erzähl mal mehr. Lobpreisung!
11.11.2006 15:23
Bubi
unregistriert
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Also es geht ja gar nicht ums verzichten. Mein Denkanstoß war nur je weniger Auflagen, desto weniger Verstoß!! gell?
Wo kann ich denn die genauen Auflagen für die AuslaufHaltung nachlesen, oder noch besser, wer erzählt sie mir? In der SCHEINEHALTUNGSHYGIENEVERODNUNGTRALALAPLEMPLEMMONSTERWORT Mauer!!!!
habe ich nach zugegeben oberflächlichem Durchstöbern nix gefunden.
11.11.2006 15:41
Sabine
unregistriert
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Moin Sascha

Ja, da haste Recht.

Für die Stall- und Auslaufhaltung ist bestimmt, dass sie durch Warnschilder gekennzeichnet werden muss, der Stall in gutem baulichem Zustand sein muss und die Tiere aus ihm nicht entweichen können.
Für Auslaufhaltungen gilt das Entsprechende. Sie müssen so eingefriedet sein, dass die Tiere nicht weglaufen können, zudem muss ein Schild angebracht werden, welches das unbefugte Füttern der Tiere untersagt.SchHaltHygV §3 glaub ich. Schleich


Allerdings müsste dir das dein Amtsvet sagen können, und wenn er es nicht weiss muss er wissen wo er nachschauen muss. Diabolisch!

Meiner hat bei reiner Freilandhaltung (der Normalschweine) auf Zaunhöhe von 1,50 verzichtet, 1m reichte ihm, weil ich mich wie im Knast gefühlt hätte und es bei mir keine Wildschweine gibt. Doppelzaun musste ich aber.

Ich muss aber sagen das es absolut machbar war was das Vetamt forderte. Das hatte ich mir alles schlimmer vorgestellt.
11.11.2006 16:31
Bubi
unregistriert
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Danke für deine Antwort, aber hast ne Idee, wo ich`s ganz genau nachlesen kann?
Wie gesagt in o.g. Verordnung finde ich nur Stallhaltung oder Freiland aber nicht die Kombination.
Ich hatte eigentlich für mich konkret an einen Stall mit festem kleinerem Auslauf, zu dem sie immer Zutritt haben, und -nach Art von Portionsweiden- an zugeteilte Flächen (mit E-Zaun), die die Schweinchen dann tagsüber belaufen können, gedacht. (Satzbau mangelhaft!! :nonoGrins

Jaja sicher kann man den Amtsvet fragen...
Das erinnert mich an die alte Oma, die aufs Polizeipräsidium kommt und sagt: Verzeihung, ich habe meinen Mann erschossen, wieviel Strafe kostet das??
Will sagen: schlafende Hunde.....
12.11.2006 18:18
Sabine
unregistriert
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Moin Sascha

Nee, sorry, da musst du jetzt selber suchen...konkret kann ich dir nicht mehr sagen. Google halt mal unter "Auslaufhaltung von Schweinen".
Oder, wende dich an die Landwirtschaftskamer, die könne dir es sicher auch sagen...wenn du nicht an den Amtsvet willst.

Hört sich doch gut an was du vor hast...ist doch perfekt.
12.11.2006 22:16
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