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Zum Ende der Seite springen Bestimmungen im Anschluss-Beobachtungsgebiet im Raum Winterswijk
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Sabine
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Bestimmungen im Anschluss-Beobachtungsgebiet im Raum Winterswijk Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Schweinepest: Bestimmungen im Anschluss-Beobachtungsgebiet im Raum Winterswijk (15.05.2006)

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Borken (aho) - Um die Weiterverbreitung der Schweinepest zu
verhindern, haben die niederländischen Veterinärbehörden im Raum
Winterswijk ein so genanntes Anschluss-Beobachtungsgebiet
eingerichtet. Unter anderem liegt die Hauptstraße von Südlohn-Oeding
nach Winterswijk in dieser Zone. Bereits am Donnerstag (11.05.2006)
hatte der Kreis Borken darauf hingewiesen, dass in dem
Anschluss-Beobachtungsgebiet von deutschen Restriktionen abweichende
Bestimmungen gelten. Offenkundig fahren nach Mitteilung des
Landkreises Borken dennoch von deutscher Seite über Oeding Unbefugte
in das Gebiet - mit der Folge, dass dort deren Fahrzeuge stillgelegt
werden und Bußgelder in erheblicher Höhe zu zahlen sind.

Der Kreis Borken warnt daher ausdrücklich davor, Transporte von Vieh,
Geflügel, Dung, Tierfuttermitteln usw. durch das
Anschluss-Beobachtungsgebiet durchzuführen oder dort Leerfahrten mit
entsprechenden Transportmitteln vorzunehmen. Die nichtamtliche
deutsche Übersetzung der einschlägigen niederländischen Verordnung
wurde am Freitagmorgen (12.05.2006) im Internetangebot des Kreises
Borken veröffentlicht.

Da am Grenzübergang Oeding die niederländische Hinweistafel auf das
Anschluss-Beobachtungsgebiet Fahrzeugführern offenkundig kaum ins Auge
fällt, wird dort von deutscher Seite ein zusätzliches Warnschild
aufgestellt.
16.05.2006 13:28
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