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Sabine
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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Erleichterungen für Schweinehalter im Kreis Soest gelten ab sofort (21.04.2006)
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(Soest) - Im Vorgriff auf die förmliche Inkraftsetzung der von der EG
beschlossenen Schutzmaßnahmen gegen die Klassische Schweinepest dürfen nach Mitteilung des Ministeriums in Düsseldorf unter folgenden
Bedingungen Zucht- und Nutzschweine ab sofort transportiert werden. In
den absendenden Bestand dürfen in den letzten 45 Tagen vorher keine
Schweine eingestellt worden sein. Der Hoftierarzt muss eine klinische
Untersuchung des Bestandes einschließlich Temperaturmessung nach einem bestimmten Stichprobenschlüssel durchführen. Darauf macht Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes des Kreises Soest, aufmerksam.

Wenn die genannten Bedingungen vorliegen und der Hoftierarzt die
Gesundheit der Tiere bestätigt, erfolgt die Genehmigung des
Transportes durch das Veterinäramt. Die Schweine dürfen allerdings nur
in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster verbracht
werden.

Die Landwirte, die Zucht- oder Nutzschweine verbringen möchten, rufen
am besten ihren Hoftierarzt für die klinische Untersuchung der Tiere
an, der auch über die erforderlichen Formulare verfügt. Beim Vorliegen
aller Voraussetzungen kann das Formular an den Veterinärdienst des
Kreises Soest per Fax unter 02921/302196 übermittelt werden und auch
die Genehmigung des Transportes erfolgt dann per Rückfax an den
Landwirt.
21.04.2006 15:23
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