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Zum Ende der Seite springen Ab 30.03. komplettes Transportverbot für Schweine in NRW
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Sabine
unregistriert
Ab 30.03. komplettes Transportverbot für Schweine in NRW Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Nach EU-Transportverbot spezielles Untersuchungsprogramm zur Schweinepest (29.03.2006)

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Düsseldorf (aho) - Das nordrhein-westfälische
Landwirtschaftsministerium hat als Reaktion auf das von der EU
verhängte und ab morgen für ganz NRW geltende Transportverbot für
Schweine
ein umfangreiches Untersuchungsprogramm gestartet. Innerhalb des Beobachtungsgebietes (10 Kilometer-Radius um den Ausbruchsort) werden die Tiere in den nächsten Tagen in jedem
Schweinehaltungsbetrieb auf Schweinpest untersucht.
Es handelt sich
dabei um 340 Betriebe mit insgesamt etwa 140.000 Tieren, in denen von
jeweils 60 Schweinen Blutproben genommen werden. Außerdem wird jedes
verendete Tier in diesem Bezirk von den Staatlichen Veterinärämtern
auf Schweinpest untersucht. Diese Maßnahmen werden vom NRW-Krisenstab unterstützt.

"Mit dieser intensiven Untersuchungsreihe - die deutlich über die
EU-Vorgaben zur Tierseuchenbekämpfung hinausgeht - wollen wir sicher
gehen, dass die Schweinepest wirklich nur ein lokales Geschehen ist,
und dass ein Transportverbot für das ganze Land nicht notwendig ist,
um die weitere Ausbreitung zu vermeiden", so Landwirtschaftsminister
Eckhard Uhlenberg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen bis
Anfang nächster Woche vorliegen, da am Dienstag auf Fachebene eine
Sitzung aller EU-Länder unter anderem zum Thema Schweinepest
stattfinden wird, von der sich Uhlenberg eine Lockerung der Maßnahmen
erhofft.

Die EU hat gestern für ganz NRW ein generelles Transportverbot für
Schweine verhängt. Einzige Ausnahme: Mastschweine dürfen innerhalb
NRWs transportiert werden, wenn sie auf direktem Weg zum Schlachthof
gebracht werden.
Mit Ausnahmegenehmigung ist zudem in Einzelfällen ein direkter Transport zu Schlachthöfen in anderen Bundesländern möglich.
Für Tiere im Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet in Haltern gilt weiterhin ein komplettes Transportverbot. Auktionen und Märkte in NRW sind durch die EU-Vorgaben zunächst auch nicht möglich.

In drei Betrieben in Haltern werden heute zudem vorsorglich etwa 2.200
Schweine getötet.
Diese Betriebe liegen an derselben Straße wie der
Mastbetrieb, in dem Anfang der Woche Schweinepest nachgewiesen wurde.
Da das Virus theoretisch auch über verschmutze Schuhe bzw. Reifen auf
einen Hof getragen werden kann, werden diese Tiere nun getötet und
untersucht. Ein konkreter Verdacht auf Schweinepest besteht bisher
aber nicht.

Um die Landwirte in der nun seit Anfang März ausgewiesenen Sperrzone
finanziell zu entlasten und um zu verhindern, dass die Tiere dort
unter Bedingungen gehalten werden müssen, die nicht mehr
tierschutzgerecht sind, erhebt das Landwirtschaftsministerium zurzeit
Daten zur Anzahl der Tiere und zu den momentanen Haltungsbedingungen.
Auf dieser Basis wird in der nächsten Woche unter anderem ein Antrag
auf so genannte Marktstützungsmaßnahmen durch das Bundesministerium
und die EU gestellt.
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Das heisst für uns, das ab sofort in NRW keine Schweine mehr vermittelt werden können, bis auf weiteres.....
Bitte unterstützt diese Vorgabe und haltet euch daran...das ist wichtig.
29.03.2006 18:23
Sabine
unregistriert
Kreis Soest: Auch Personenverkehr wegen Schweinepest eingeschränkt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Kreis Soest: Auch Personenverkehr wegen Schweinepest eingeschränkt (07.04.2006)

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Soest (aho) - Das wegen des Schweinepest-Ausbruchs in den Kreisen
Recklinghausen und Borken von der EU für NRW verhängte vollständige
Transport-, Handels- und Schlachtverbot von Schweinen sieht auch eine
starke Einschränkung des Verkehrs von Personen und Fahrzeugen aus dem
Umfeld der Landwirtschaft vor. Darauf weist der Leiter des
Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest, Dr. Wilfried Hopp, hin.

Nordrhein-Westfalen wurde in zwei Gebiete aufgeteilt, zwischen denen
ein Austausch mit Auflagen versehen ist. Die eine Region besteht aus
den Regierungsbezirken Münster, Düsseldorf und Köln, die zweite
umfasst die Regierungsbezirke Arnsberg und Detmold. "Da der Kreis
Soest an den Regierungsbezirk Münster grenzt, hat die Regelung für
unsere Region erhebliche Auswirkungen", betont Dr. Hopp.

So muss sich ein landwirtschaftlicher Lohnunternehmer, der sowohl in
den Kreisen Soest und Warendorf tätig ist, entweder entscheiden, wo er
seinen Geschäften nachgeht, oder Maßnahmen befolgen. Will er zum
Beispiel Gülle ausfahren, kann er nur den Regierungsbezirk wechseln,
wenn er seine Maschinen umfassend desinfiziert und anschließend drei
Tage am Einsatzort stehen lässt. Tierärzte oder andere Personen, die
in Schweine haltenden Betrieben zu tun haben, müssen die Kleidung
wechseln und ebenfalls eine dreitägige Pause einlegen, bevor sie
wieder einen Hof im anderen Regierungsbezirk betreten. "Die gleichen
Vorsichtsmaßnahmen haben übrigen auch Privatpersonen zu befolgen, die
auf Schweine haltenden Höfen zu Hause sind oder sie besuchen", betont
Dr. Hopp.
Zusätzlich müssen Schweinehalter die Behandlung von
Infektionskrankheiten mit Antibiotika in ihren Beständen anzeigen
.
"Es
besteht die Gefahr, dass beim Vorliegen einer fieberhaften
Infektionskrankheit Schweinepest vorliegt, aber nicht erkannt wird",
erläutert Dr. Wilfried Hopp. Daher sei in einem solchen Fall eine
anschließende Untersuchung durch den Hoftierarzt verpflichtend. Dazu
gehörten Fiebermessen sowie die Entnahme und Untersuchung von
Blutproben. Die Kosten dafür übernähmen die Tierseuchenkasse und das
Land.

Die Schweinepest-Schutzverordnung ist am Freitag, 7. April, 0 Uhr, in
Kraft getreten. Erst ab Ostersamstag, 15. April, dürfen
Schlachtschweine aus NRW wieder in Schlachthöfe in NRW gebracht
werden. Für Zuchttiere (Ferkel und Sauen) gilt das vollständige
Transport-, Handels- und Schlachtverbot zunächst 14 Tage.
Die
Schlachthöfe in Nordhrein-Westfalen dürfen zurzeit außerdem auch keine
Schweine aus anderen EU-Mitgliedsstaaten annehmen. Schweine aus
anderen Bundesländern können nur unmittelbar auf festgelegten
Korridoren zu Schlachthöfen in NRW gebracht werden. Die EU will die
Maßnahmen nicht, wie ursprünglich geplant, erst in 14 Tagen, sondern
bereits am kommenden Dienstag, 11. April, auf den Prüfstand stellen
und bewerten, ob sie weiterhin angemessen sind.
07.04.2006 13:28
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