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Zum Ende der Seite springen Schwyzer Bezirksamt schützt nicht tiergerechte Schweinemast
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Jörg Jörg ist männlich
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Schwyzer Bezirksamt schützt nicht tiergerechte Schweinemast Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

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Zürich/Schwyz (ots) - Verkehrte Welt: Im Stall eines
Schweinemästers im Kanton Schwyz vegetierten rund 3'000 Tiere vor
sich hin. Eine Strafanzeige von VIER PFOTEN gegen den Schweinemäster
wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes wurde vom zuständigen
Bezirksamt nach 20 Monaten dennoch eingestellt. Weiterhin hängig ist
dagegen eine Strafanzeige des Schweinemästers gegen VIER PFOTEN.

Ein besonders krasser Fall - ein industrieller Schweinemastbetrieb
im Kanton Schwyz. Dort vegetierten insgesamt 3'000 Schweine in engen,
dunklen Stallabteilen auf nacktem Betonboden ohne Einstreu vor sich
hin. Die Tiere hatten keine artgemässe Beschäftigung, waren gestresst
und verdreckt, viele in einem miserablen Gesundheitszusstand. Tote
Tiere wurden einfach liegengelassen, die hygienischen Zustände waren
katastrophal und entsprachen nicht einmal minimalen Standards. Zudem
wurden Medikamente und Futterzusätze in grossen Mengen eingesetzt.

VIER PFOTEN war in den Besitz von Videoaufnahmen gelangt, die
diese Missstände dokumentieren. Daraufhin erstattete VIER PFOTEN
gegen die Verantwortlichen Strafanzeige beim zuständigen Bezirksamt
wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, Lebensmittelgesetz und
Landwirtschaftsgesetz.

Gestützt auf diese Strafanzeige wurde im April 2002 durch die
Kantonspolizei Schwyz zusammen mit einem Tierarzt beim Schweinemäster
eine Hausdurchsuchung und Betriebskontrolle durchgeführt. Dabei sind
gemäss Bezirksamt Mängel festgestellt worden, welche jedoch keine
Sofortmassnahmen erfordert hätten. Dem Anschuldigten wurde aufgelegt,
die Luftqualität und die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern,
Beleuchtungsmängel zu beheben und für saubere Tiere und eine korrekte
Führung des Behandlungsjournals zu sorgen!

Mit anderen Worten: Praktisch alle von VIER PFOTEN bemängelten
Missstände wurden durch Polizei und Tierarzt bestätigt! Dennoch wurde
jetzt vom Bezirksamt das Verfahren gegen den fehlbaren Schweinemäster
unter fadenscheinigen Begründungen sang- und klanglos eingestellt.

VIER PFOTEN hat nun bei einem anerkannten Rechtsexperten ein
Gutachten in Auftrag gegeben, welches die juristisch zweifelhafte
Begründung der Einstellungsverfügung unter die Lupe nimmt. VIER
PFOTEN fordert die zuständigen Amtsstellen zudem auf, durch eine
rigorose Kontrolle sicher zu stellen, dass die beanstandeten Mängel
durch den Schweinemäster dauerhaft behoben werden.

Nicht eingestellt wurde bis heute eine Strafanzeige des
Schweinemästers gegen "die verantwortlichen Personen der Organisation
VIER PFOTEN" wegen angeblichen Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie
der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
Und dies obwohl VIER PFOTEN klargestellt hat, dass ihr die
Informationen und Aufnahmen durch Unbekannte zugespielt wurden und
VIER PFOTEN keine illegalen Handlungen begangen hat.

Offenbar wird beim zuständigen Bezirksamt gerne mit zweierlei
Ellen gemessen: Hier der Schutz eines fehlbaren Schweinemästers, dort
ein forsches Vorgehen gegen eine Tierschutzorganisation, die
unliebsame Missstände auch im Kanton Schwyz aufdeckt. VIER PFOTEN
bleibt an diesem Fall dran!
07.12.2003 08:55 Jörg ist offline E-Mail an Jörg senden Beiträge von Jörg suchen Nehmen Sie Jörg in Ihre Freundesliste auf
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