Peter
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Herzogtum Lauenburg - Haltungsvorschriften Schweine |
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Es gibt soooo viele (seriöse) Quellen im Internet und - welch Zufall - in wesentlichen Passagen sind die Aussagen allerorten inhaltlich nahezu identisch:
"Schweine sind generell gemäß der Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu halten. Diese gilt für gewerbsmäßige Schweinehalter genauso wie für jeden Hobbyhalter, der zwei Minischweine im Garten hält.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist unter der Seite „Landwirtschaftliche Nutztiere“ einzusehen.
Spezielle Hinweise für Halter von Minischweinen:
Auch wenn Sie Ihre Minischweine nur hobbymäßig halten möchten, müssen Sie sich an strenge Auflagen halten...."
Quelle und vollständiger Text:
http://www.herzogtum-lauenburg.de/index....at=&kuo=1&sub=0
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