Peter
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Brauchen wir ein bundesweites Verbandsklagerecht für den Tierschutz? |
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Artikel 20a des Grundgesetzes:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Also braucht es Fürsprecher wie Tierschutzvereine und -organisationen, die an ihrer Stelle die Stimme erheben, Mißstände anprangern und beseitigen.
In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile ein entsprechendes Klagerecht für Verbände und Vereine:
- Baden-Württemberg (seit 2015)
- Bremen (seit 2007)
- Hamburg (seit 2013)
- Nordrhein-Westfalen (seit 2013)
- Rheinland-Pfalz (seit 2014)
- Saarland (seit 2013)
- Schleswig-Holstein (seit 2014)
Doch reicht das aus? Was ist mit den Bundesländern, in denen es bislang kein Verbandsklagerecht gibt??
"Wir sind zu wenige, um etwas zu ändern" - Stimmt das wirklich?
Für den, der mag, hier ein paar Infos anderer Organisationen (kleine Auswahl), die sich für ein bundesweites Verbandsklagerecht einsetzen:
http://albert-schweitzer-stiftung.de/the...bandsklagerecht
https://www.tierrechte.de/themen/tierschutz-verbandsklage
http://www.ariwa.org/aktivitaeten/aufged...andhaltung.html
http://www.erna-graff-stiftung.de/tierschutzrecht/
Lasst uns darüber diskutieren.
"Falls Du glaubst, dass Du zu klein bist, um etwas zu bewirken,dann versuche einmal zu schlafen, wenn ein Moskito im Zimmer ist." Tendzin Gyatsho, 14. Dalai Lama
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