Tierquälerei ist eine Straftat |
Peter
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19.07.2014 11:21 |
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Miss-Rosie
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Guter Artikel, aber Herr Admin Schwarte, hatte ich net, auch vom MDR, gestern was aehnliches gepostet!
__________________ Gruß aus Augsburg
Alex
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19.07.2014 11:30 |
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Sabine unregistriert
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Moinsen
Topp!
Wobei da ja auch nur mal wieder das Tierschutzgesetz zitiert wird..aber man kanns ja nicht oft genug sagen.
Allerdings dieser Satz:
Zitat: |
Gegen den Grund "Unkenntnis" kann die Polizei nichts unternehmen. |
stört mich gewaltig.
Doch, ich finde da kann man was gegen unternehmen. "Mangelnde Sachkenntnis" steht nun mal auch im Gesetz.
Auch wenn das Tier nun keine Sache mehr ist, es wird oft noch wie eine Sache behandelt...und das muss sich dringend ändern.
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19.07.2014 11:30 |
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Miss-Rosie
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Korrekt Sabine und deswegen, nicht nur, aber auch, gibt es Vereine wie unseren, und viele Andere, um eines Tages diese Misstaende zu beseitigen, leider nur nach dem Motto, steter Tropfen hoelt den Stein!
__________________ Gruß aus Augsburg
Alex
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19.07.2014 11:34 |
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Peter
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Zitat: |
Original von Miss-Rosie
Guter Artikel, aber Herr Admin Schwarte, hatte ich net, auch vom MDR, gestern was aehnliches gepostet! |
Doch, doch, dem war so. Und fatalerweise habe ich nicht nur Deinen Beitrag sonder sogar ein bißchen mehr gelesen und bin den Links gefolgt. Dabei stieß ich auf genau den Beitrag oben, den ich - für sich genommen - sehr lesenswert fand.
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19.07.2014 11:37 |
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Peter
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Zitat: |
Original von Miss-Rosie
nach dem Motto, steter Tropfen hoelt den Stein! |
Dass dieser bayerische Ire aber auch immer ans Trinken denken muss, tse tse tse. :-p
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19.07.2014 11:39 |
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Miss-Rosie
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Peter, hast Du vollkommen Recht, guter Artikel, danke fuers Einstellen!
__________________ Gruß aus Augsburg
Alex
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19.07.2014 11:40 |
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Miss-Rosie
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Ahem Peter, ist noch vor zwoelf Mittag hier, nach zwoelf denke ich dran, haha!
__________________ Gruß aus Augsburg
Alex
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19.07.2014 11:43 |
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Anita
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" Es gibt keinen "Führerschein" zum Halten von Haustieren "
Ich habe schon vor vielen Jahren den Hundeführerschein gemacht. Abendkurs (4 Abende) mit abschließender Prüfung. Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern welcher Verband dahinter stand. Geleitet wurde der Kurs von einem Tierarzt.
Es gibt heute so viele Medien, man kann sich informieren. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - so sollte man hier auch verfahren.
__________________ LG Anita
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19.07.2014 13:08 |
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Franziska
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Der Artikel ist zwar an sich ganz gut, das kann man nicht oft genug wiederholen. Ein Verstoss gegen das Tierschutz-Gesetz ist kein "Kavaliers-Delikt", sondern eine Straftat, die angezeigt werden sollte... meist geschieht aber nichts.
Auch gegen Unkenntnis kann man vorgehen, wenn es klar erwiesen ist, dass die Mindestanforderungen an die Haltung nicht erfüllt werden.
Im heutigen Informations-Zeitalter mit Internet kann man sich nicht mehr damit herausreden, man habe "es nicht gewusst."
Haarsträubend falsch ist leider das Video beim Thema Meerschweinchen... ich ärgere mich immer wieder darüber, dass sich Tierheime in erster Linie um Hunde und Katzen kümmern, von Meerschweinchen aber keinen blassen Schimmer haben. Irgendwie zwar zu verstehen, weil sie vermutlich auf 90 Katzen oder Hunde bestenfalls mal zwischendurch ein paar Meerschweinchen vermitteln, aber trotzdem könnte sich auch ein Tierheim darum bemühen, sich über art- und sachgerechte Haltung zu informieren, wovon im Video nichts zu sehen war.
Im Gegenteil, das Video zeigt sämtliche klassischen Fehler bei Meerschweinchen-Haltung:
Käfig-Haltung --> total falsch! Was soll ein Schweinchen denn bloss tun in solch einem Knast? Vom Häuschen zwei Schritte zum Heuhaufen laufen und wieder zurück.
Einzelhaltung --> sie sagen zwar, dass das falsch sei, zählen dann aber auf, dass man "Pärchen" halten solle, entweder zwei Böcke, zwei Mädels oder sogar, staun, staun, sieh an, "auch bei Meerschweinchen könne man durchaus einen Bock kastrieren" und dann Kastrat mit Mädel halten.
Himmelherrgottnochmal, wo leben die Guten denn? Im letzten Jahrhundert?
Da muss man sich nicht wundern, wenn unerfahrene, desinformierte Leute sich halt im Tierheim 2 Meerschweinchen holen und in einem winzigen Käfig aufbewahren. Schliesslich tun "die im Tierheim" ja auch nichts anderes.
Mann, da kann ich nur noch fassungslos den Kopf schütteln über soviel Ignoranz von "Fach-Personen."
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19.07.2014 13:19 |
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Franziska
Mitglied
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Zitat: |
Original von Anita
" Es gibt keinen "Führerschein" zum Halten von Haustieren "
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In der Schweiz ist ein Sachkunde-Nachweis in Theorie und Praxis obligatorisch für alle Hundehalter! Das wird überprüft mittels der Hunde-Steuer, ohne SKN kein Hund!
Ersthundehalter müssen zuerst eine Theorie-Prüfung ablegen und anschliessend einen Lehrgang in Hunde-Haltung, - Psychologie, - Erziehung, etc. absolvieren.
Wenn jemand einen zweiten Hund holt, darf man eine verkürzte Variante durchlaufen.
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19.07.2014 13:22 |
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