Schlachthofbetreiber müssen bei Tierschutz-Verstößen kaum mit Strafe rechnen |
Peter
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20.09.2012 09:01 |
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Sabine unregistriert
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Moin Peter
Ja, die Berichterstattung darüber habe ich auch verfolgt.
Über alles und jedes gibts Statistiken, und darüber nicht?
Personeller Aufwand? Der steht ja wohl in keinem Verhältnis zu den Geldern, die dadurch eingenommen werden könnten..mal ganz abgesehen von den Arbeitsplätzen, die mit diesem Geld geschaffen werden könnten.
Denen ist noch nicht klar das das eine sehr gute Einnahmequelle wäre, mit dem "Nebeneffekt" des Tierschutzes...der dabei ja nicht im Vordergrund zu stehen scheint. :rot:
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20.09.2012 09:46 |
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Peter
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Themenstarter
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Moin Sabine,
wenn ich an die ganzen unsäglichen Schilderungen, Berichte und Horrorgeschichten denke, werde ich wirklich richtig böse.
Dem Gesetz nach kann eine Ordnungsstrafe, aber ist es für die anwesenden Amts-Tierärzte nicht ein zwingendes MUSS (!!!) hinzusehen und zu intervenieren? Sollte dies in irgendwelchen Verordnungen o.ä. niedergeschrieben sein und nicht eingehalten werden, wäre ein rechtliches, disziplinarisches und konsequentes Vorgehen gegen diese "Weggucker" m.E. ein Muss! Im öffentlichen Recht gäbe es dafür die formlose Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen den Einzelnen bei persönlichen Verfehlungen in dieser Hinsicht) und/oder die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten oder die übergeordnete Behörde.
Es aber einfach wieder und wieder so hinzunehmen, dass auf das Übelste gequält wird, ohne dass endlich einmal massiv und konsequent dagegen vorgegangen, macht mich rasend.
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20.09.2012 10:13 |
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