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Zum Ende der Seite springen Bewegung im Jagdrecht?
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Daan V.
unregistriert
Bewegung im Jagdrecht? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gibt es ein Jagdrecht?

Die Antwort müsste da eher „nein“ lauten.

Es gibt nämlich großes Jagdunrecht.

Die Zeiten, dass ein Grundbesitzer ab 75 Hektar Fläche entscheiden muss, ob er sie selber bejagt, oder bejagen lässt sollte endlich der Vergangenheit angehören.

Kleinere Flächen fallen unter einer Genossenschaft und sind damit auch Freiwild für Jäger.

Es mutet sehr altmodisch und ungerecht an, wenn ein Grundbesitzer aus Überzeugung das Jagen auf seinem Boden nicht möchte, aber dies nicht durchsetzen kann.

Es ist eine Unverschämtheit, die womöglich aus dem feudalen Zeitalter stammt.

Um so mehr ist es zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof die Eigentumsrechte stärken will.

Gruß, Daan
26.07.2012 20:14
Schlormel
unregistriert
RE: Bewegung im Jagdrecht? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Da reagiert auch schon einer:

http://www.nw-news.de/lokale_news/bielef...ksichtslos.html



Gut Prima! !!!
26.07.2012 21:53
Peter Peter ist männlich


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RE: Bewegung im Jagdrecht? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Daan V.
Um so mehr ist es zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof die Eigentumsrechte stärken will.

Gruß, Daan


So langsam die Mühlen der Justiz mahlen, wird es wahrscheinlich noch einige Zeit dauern, bis sich hier wirklich etwas getan hat.

Die Organisationen und Verbände der Jäger haben jedoch dieses Urteil zur Kenntnis genommen und sich damit auseinander gesetzt.

So gibt es z.B. "Handlungsempfehlungen" des "Deutschen Jagdschutz Verbandes" (welcher Wortwitz), wie denn Revierinhaber und Jagdgenossenschaften mit entsprechenden Anträgen umzugehen haben: EGMR Handlungsempfehlungen des DJV

Im Kern wird darauf abgestellt, daß es sich bei dem Urteil um eine "Einzelfallentscheidung" handele, aus der kein allgemeingültiger Anspruch abgeleitet werden könne.

Die meisten von uns, die über entsprechende Flächen verfügen, werden solche ohnehin den Auflagen der VetÄmter entsprechend gesichert (wilddicht eingezäunt) haben. Hier wäre es natürlich ein schon jetzt möglicher Schritt, diese zu befriedeten Flächen erklären zu lassen (auf denen ist nach dem jeweiligen Landesjagdrecht das Erzwingen der Jagdausübung i.d.R. nicht statthaft bzw. untersagt). In etlichen Regionen könnte dies für die Jagdgenossenschaften ärgerliche Folgen haben: Vielfach ist es so, dass es die Zwangsmitgliedschaft der Grundeigentümer in der jeweiligen Jagdgenossenschaft nur gibt, damit die gesetzlich vorgegebenen Mindestgrößen der Flächen für eigenständige Jagden zusammenkommen - schert ein Grundstückseigentümer (der in ihr gar nicht Mitglied sein will, weil er bspw. die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt) nun aus dieser Zwangsgemeinschaft aus, könnten die Voraussetzungen für die Ausübung der Jagd in diesem Bereich insgesamt nicht mehr gegeben sein. Bäääääh!

Für welche Unruhe das Urteil in Jägerkreisen dann doch gesorgt hat, läßt sich exemplarisch wunderbar in einem Magazin namens "Halali" (wie passend) der convergence verlagsgesellschaft mbH & CO. KG nachlesen: Beitrag zum Urteil.

Dennoch besteht Grund zur Hoffnung, dass das JagdUNRECHT (ja, Daan, da hast Du so etwas von Recht!) in nächster Zeit der EGM-Vorgabe Rechnung tragen muss. Dann ist hoffentlich endlich Schluss mit den vor Jagdgei.... geifernden Schießwütigen, die unter dem Deckmäntelchen der "Hege und Pflege" herumballern und "für Ordnung sorgen" (natürlich ist dies eine pauschalisierende Aussage, der nicht alle Jäger entsprechen, aber ein Gros verhält sich eben so.)

Peter
27.07.2012 07:36 Peter ist offline Beiträge von Peter suchen Nehmen Sie Peter in Ihre Freundesliste auf
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