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Zum Ende der Seite springen Absage an die QS-GmbH: Bundeseinheitliche Erfassung der Antibiotikaverbräuche in der Nutztierhaltung
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Sabine
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Absage an die QS-GmbH: Bundeseinheitliche Erfassung der Antibiotikaverbräuche in der Nutztierhaltung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Absage an die QS-GmbH: Bundeseinheitliche Erfassung der Antibiotikaverbräuche in der Nutztierhaltung

Konstanz/Hannover (aho) – Die Agrarministerkonferenz (AMK) setzt sich für eine bundesweit einheitliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren ein. Einen entsprechenden Beschluss hat die AMK heute in Konstanz gefasst. Hierüber informiert aktuell das Agrarministerium in Hannover. Kernbestandteil dieses Beschlusses ist der Appell an die Bundesregierung, durch eine Verordnungsermächtigung im Arzneimittelgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank zu schaffen und eine solche Verordnung zügig auf den Weg zu bringen.
Parallel dazu beschlossen die Agrarminister und -senatoren der Länder, bereits jetzt Details zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes und zur Ausgestaltung dieser Datenbank auszuarbeiten. Hiermit ist die „Arbeitsgruppe Tierarzneimittel” der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beauftragt worden. Diese Arbeitsgruppe soll nach dem Wunsch der AMK zudem schnellstmöglich ein Detailkonzept für betriebsbezogene Antibiotikaminimierungsstrategien erstellen. Die Arbeitsgruppe Tierarzneimittel soll hierbei mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium kooperieren.

Die Entscheidung für ein bundeseinheitliches System erteilt einer privatrechtlich bei der QS-GmbH betriebenen Datenbank offensichtlich eine Absage. Fachleute hatten im Vorfeld vor hohen vergeblichen Investitionen bei der QS-GmbH gewarnt und kritisiert, dass das wirtschaftseigene QS-System bei weitem nicht alle Halter von lebensmittelliefernden Tieren erfasst. So sind in Niedersachsen 1.351 Geflügelbetriebe bei der QS-GmbH gelistet. Nach Informationen des Agrarministeriums sind in Niedersachsen aber 4.873 Legehennenhalter, 1.040 Masthühnerhalter und 389 Putenhalter in der Produktion. In Rheinland-Pfalz sind nur zwei Geflügelhalter im QS-System. Im Saarland null. Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Fische werden garnicht erfasst.

Zudem sollen nach bisherigem Kenntnisstand in der bundeseinheitlichen Datenbank auch Einrichtungen wie Tierheime mit ihren Antibiotikaverbäuchen erfasst werden.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass Bund und Länder die bereits seit zehn Jahren zur Verfügung gestellten Daten zum Antibiotika-Einsatz nun endlich fachgerecht im Sinne einer Verbesserung der Tiergesundheit auswerten wollen. „Schlichtweg falsch ist allerdings der vermittelte Eindruck, dass diese Daten bisher nicht erhoben worden sind und deshalb der Tierarzneimitteleinsatz intransparent ist,“ kritisierte bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz in einem Statement. Das Gegenteil ist der Fall: Bereits seit über zehn Jahren dokumentieren Tierärzte und Landwirte, wann und welche Tierarzneimittel warum eingesetzt werden. Den Überwachungsbehörden stehen also heute schon alle Daten über den Einsatz von Antibiotika zur Verfügung, doch werden sie nicht risikoorientiert ausgewertet! Der bpt bezweifelt deshalb, dass sich dieser Zustand durch das Etablieren einer zentralen Datenbank ändern wird.
AHO Redaktion Grosstiere
27. April 2012
30.04.2012 16:14
Sabine
unregistriert
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AHO Redaktion Grosstiere 27. April 2012

Neue Antibiotika-Datenbank nur ein Element eines umfangreichen Antibiotika-Maßnahmenpakets


Berlin (aho) – Die neue Datenbank zur Erfassung der Antibiotikaverbäuche bei Tieren in der Landwirtschaft ist Teil eines umfangreichen Antibiotika-Maßnahmenpakets, das im Rahmen der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch vor der Sommerpause von Bundesministerin Aigner ins Kabinett eingebracht werden soll. Wie das Agrarministerium heute in Berlin mitteilte, zielt die geplante Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen im AMG im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern.

Vorgesehen sind neben der Datenbank zum Beispiel folgende Maßnahmen (Auszug):

-Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika eingesetzt werden, sollen künftig nicht nur stärker überwacht werden – die zuständigen Behörden sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen für übermäßigen Antibiotika-Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygiene-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden können. Betroffene Tierhalter sollen verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.

-Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden.

-Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten.
03.05.2012 18:45
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