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Zum Ende der Seite springen Schweinepest: Fünf Tiere vorsorglich getötet
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peggy
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Schweinepest: Fünf Tiere vorsorglich getötet Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

CARLSBERG: Kleiner Bestand betroffen - Heute Gewissheit - Einschränkungen im Leiningerland

In einem Schweinehaltungsbetrieb in Carlsberg scheint die Schweinepest aufgetreten zu sein. Wie die Kreisverwaltung Bad Dürkheim gestern mitteilte, ist am 15. Februar der Verdacht auf die Europäische Schweinepest bei einem Hausschwein amtlich festgestellt worden.

Weil die Seuche hoch ansteckend ist, wurden die fünf Schweine des kleinen Bestandes umgehend getötet. Zwei Schweine seien Virusträger gewesen. Die Blutproben der Tiere sind nach Koblenz zum Landesuntersuchungsamt geschickt worden. Mit dem endgültigen Ergebnis rechnet die Kreisverwaltung heute Mittag. Vermutlich ist das Virus durch Wildschweine übertragen worden.

Um den befallenen Betrieb ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt worden, betroffen sind Landwirte in Altleiningen, Carlsberg, Hettenleidelheim, Wattenheim und Neuleiningen. Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass der Kleinbetrieb Kontakt zu anderen Schweinebeständen hatte.

Zudem werde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, teilte der Kreis ergänzend mit. Es erstreckt sich auf die Orte Altleiningen, Bad Dürkheim, Battenberg, Bockenheim, Carlsberg, Dackenheim, den Südwestteil Grünstadts, Herxheim am Berg, Hettenleidelheim, Kallstadt, Kindenheim, Kirchheim, Mertesheim, Neuleiningen, Tiefenthal, Wattenheim und Weisenheim am Berg.

Für diese Gebiete gelten nun besondere Vorschriften. Unter anderem muss das Halten von Schweinen unverzüglich der Kreisverwaltung Bad Dürkheim gemeldet werden (Amtstierarzt Dr. Christian Cegla, Telefon 06322/916-116). Sollte sich der Verdacht auf Schweinepest erhärten, schauen sich Tierärzte das Borstenvieh im Beobachtungsgebiet genau an, achten auf typische Anzeichen der Krankheit.

Bei der akuten Form bricht die Krankheit zwei bis sechs Tage nach der Ansteckung aus. Die Tiere bekommen Fieber bis 41 Gad Celsius, erscheinen benommen, haben verklebte Augen, fressen nicht, bekommen erst Verstopfung und dann Durchfall. Auch legen sich die Tiere in Haufen aufeinander, machen unnatürliche Bewegungen, bekommen Lähmungen und Krämpfe, es treten Hautblutungen, blau-rote Verfärbungen der Haut und Herz-Kreislaufschwäche auf.

Bei der zweiten, der chronischen Form gibt es keine typischen Krankheitserscheinungen. Oft zeigt sie sich durch chronische Hautentzündungen, Unfruchtbarkeit und die Geburt toter oder kranker Ferkel.

Im Sperrbezirk dürfen in den ersten 21 Tage weder Schweine den Hof verlassen, noch auf den Hof gebracht werden. Im Beobachtungsgebiet gilt diese Beschränkung sieben Tage lang. Danach ist ein Transport nur mit Genehmigung des Veterinäramtes möglich. Weiter dürfen keine anderen landwirtschaftlichen Nutztiere von oder zu diesen Höfen transportiert werden.

In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung Bad Dürkheim darauf hin, dass von dem Virus der europäischen Schweinepest keine Gefährdung für den Menschen ausgeht, und dass die Anordnungen dem Schutz anderer Schweinebestände dienten.

Die Schweinepest hatte im Herbst Schlagzeilen gemacht, als ausgehend von einem Zuchtbetrieb in Kerzenheim im Donnersbergkreis in 15 Beständen insgesamt 1886 Schweine gekeult worden waren. Damit die Beschränkungen wieder aufgehoben werden konnten, wurden auf 242 Höfen 4579 Blutproben genommen.

(Quelle: Rheinpfalz Online)

20.02.2003 06:29
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