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Zum Ende der Seite springen Schlachthofbetreiber müssen bei Tierschutz-Verstößen kaum mit Strafe rechnen
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Peter Peter ist männlich


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Daumen runter! Schlachthofbetreiber müssen bei Tierschutz-Verstößen kaum mit Strafe rechnen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

http://www.business-on.de/weser-ems/ndr-bericht-schlachthofbetreiber-muesse
n-bei-tierschutz-verstoesse-kaum-mit-strafe-rechnen-_id26536.html


Verstöße gegen die Tierschutzschlachtverordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

z.B. § 13 Abs. 1 TierSChlV: Betäuben, Schlachten und Töten
"(1) Tiere sind so zu betäuben, daß sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden."
20.09.2012 09:01 Peter ist offline Beiträge von Peter suchen Nehmen Sie Peter in Ihre Freundesliste auf
Sabine
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Moin Peter

Ja, die Berichterstattung darüber habe ich auch verfolgt.
Über alles und jedes gibts Statistiken, und darüber nicht? Irgendwie doof
Personeller Aufwand? Der steht ja wohl in keinem Verhältnis zu den Geldern, die dadurch eingenommen werden könnten..mal ganz abgesehen von den Arbeitsplätzen, die mit diesem Geld geschaffen werden könnten.

Denen ist noch nicht klar das das eine sehr gute Einnahmequelle wäre, mit dem "Nebeneffekt" des Tierschutzes...der dabei ja nicht im Vordergrund zu stehen scheint. :rot:
20.09.2012 09:46
Peter Peter ist männlich


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Themenstarter Thema begonnen von Peter
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Moin Sabine,

wenn ich an die ganzen unsäglichen Schilderungen, Berichte und Horrorgeschichten denke, werde ich wirklich richtig böse.

Dem Gesetz nach kann eine Ordnungsstrafe, aber ist es für die anwesenden Amts-Tierärzte nicht ein zwingendes MUSS (!!!) hinzusehen und zu intervenieren? Sollte dies in irgendwelchen Verordnungen o.ä. niedergeschrieben sein und nicht eingehalten werden, wäre ein rechtliches, disziplinarisches und konsequentes Vorgehen gegen diese "Weggucker" m.E. ein Muss! Im öffentlichen Recht gäbe es dafür die formlose Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen den Einzelnen bei persönlichen Verfehlungen in dieser Hinsicht) und/oder die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten oder die übergeordnete Behörde.

Es aber einfach wieder und wieder so hinzunehmen, dass auf das Übelste gequält wird, ohne dass endlich einmal massiv und konsequent dagegen vorgegangen, macht mich rasend. Down
20.09.2012 10:13 Peter ist offline Beiträge von Peter suchen Nehmen Sie Peter in Ihre Freundesliste auf
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