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Zum Ende der Seite springen Sowas lese ich mal wieder gar nicht gerne..
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Franziska Franziska ist weiblich
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Es gibt seit ein paar Jahren Sonderregelungen für "kleinwüchsige Klauentiere" in der Schweiz. Das ist wie folgt geregelt:

Zitat:
Auf eine Kennzeichnung mit Ohrmarken von kleinwüchsigen Vertretern der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, die als Heimtiere im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. b der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (Stand am 1. April 2011), SR 455.1 gehalten oder in eine solche Haltung verbracht werden, kann verzichtet werden.
Voraussetzungen dafür sind:

a) die Tiere sind nicht für die Schlachtung bestimmt;

b) die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten und anderen Veranstaltungen mit Tieren teil; 321.6/2004/02378 \ COO.2101.102.5.287944 2/2

c) die Tiere haben keinen Kontakt mit Klauentieren aus anderen Tierhaltungen, die nicht auch als Heimtiere im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. b der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (Stand am 1. April 2011), SR 455.1 gehalten werden (z.B. kein gemeinsamer Weidegang, keine gemeinsame Sömmerung).

Bei Seuchengefahr kann der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin diese Ausnahmeregelung aufheben. II.


Quelle: Tierverkehrskontrolle Klauentiere

Da ist geregelt, dass man die Schweine in der Tierverkehrsdatenbank melden muss (Peppino ist gemeldet, Molly nicht, da Herkunft unbekannt).

Wer mit Schweinen spazieren geht, darf also nirgends Kontakt mit andern Klauentieren haben (eine Schweinezuchtanlage wäre wohl fatal), auch kein Kontakt an einem Streichelzoo, etc.

Wie das in Deutschland geregelt ist, weiss ich nicht.

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04.07.2014 17:55 Franziska ist offline E-Mail an Franziska senden Homepage von Franziska Beiträge von Franziska suchen Nehmen Sie Franziska in Ihre Freundesliste auf
Silke (wutzwutz) Silke (wutzwutz) ist weiblich
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In der BRD gibt es nur das Schwein. Keine Unterscheidung nach Haltung bzw. Zweck. Erst seit kurzer Zeit taucht auf den Meldebögen für die Anmeldung oder Stichtagsmeldung ein Feld auf Hobbyhaltung. Aber das hat keinerlei Auswirkung auf die Einhaltung der SchweinehaltungsHygiene Verordnung.

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Der Verstand sagt: Du kannst sie nicht Alle retten,
das Herz flüstert: Wenn es wenigstens Eines ist!
05.07.2014 13:40 Silke (wutzwutz) ist offline Beiträge von Silke (wutzwutz) suchen Nehmen Sie Silke (wutzwutz) in Ihre Freundesliste auf
Torben Torben ist männlich
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Zitat:
Wer mit Schweinen spazieren geht, darf also nirgends Kontakt mit andern Klauentieren haben (eine Schweinezuchtanlage wäre wohl fatal), auch kein Kontakt an einem Streichelzoo, etc. Wie das in Deutschland geregelt ist, weiss ich nicht.


Ähnlich. Seuchengebiete und Zuchtanlagen zu betreten ist zu meiden/verboten. Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und bin auch schön des öfteren auf gegenläufige Meinungen getroffen, doch ich kann mich auch nur an das halten was das/die Veterinäramt/ämter mir mitteilt/mitteilen.
Bezüglich der Fragen ob es erlaubt is mit dem (Mini)Schwein spazieren zu gehen, kann ich sagen das es im Landkreis Nienburg/Weser und um Kreis Vechta keine Auflagen diesbezüglich gibt. Ich habe, wie schon erwähnt, direkt beim Veterinäramt angefragt und es gibt KEINE Bestimmungen die das verbieten.
Einzige Bedingung ist natürlich das man sich von Zuchtbetrieben fern hält und nich in Seuchengebiete geht. Aber das versteht sich von selber. In wie weit und ob man seinem (Mini)Schwein der Gefahr von Hunden und Fahrzeugen aussetzt und natürlich auch von Krankheiten durch As oder Kot anderer Tiere (Ja, ihr bösen Hundehalter, ich meine Euch!), muss jeder selber für sich und sein Schwein entscheiden.
07.07.2014 14:46 Torben ist offline Beiträge von Torben suchen Nehmen Sie Torben in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Torben in Ihre Kontaktliste ein
Sabine
unregistriert
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Moin

Manchmal komme ich mir mir vor wie ein Tonband Mauer!!!!

Zitat:
Bezüglich der Fragen ob es erlaubt is mit dem (Mini)Schwein spazieren zu gehen, kann ich sagen das es im Landkreis Nienburg/Weser und um Kreis Vechta keine Auflagen diesbezüglich gibt. Ich habe, wie schon erwähnt, direkt beim Veterinäramt angefragt und es gibt KEINE Bestimmungen die das verbieten.


Du kannst ja nix dafür das dein Vetamt saud.....Mitarbeiter hat, aber auch dieses Gebiet gehört zu Deutschland und es gelten deutsche Gesetze.

Und das solltest du inzwischen auch wissen, wir haben das hier schon bis zum erbrechen erörtert!

Also, noch mal ganz deutlich, höre auf sowas hier zu schreiben..das ist und bleibt Quatsch.
07.07.2014 19:22
Miss-Rosie Miss-Rosie ist männlich
Miss-Rosie


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Und es wird noch strenger wie hier gepostet von mir unter Tierschutz, wenn Du dem Amt nicht glaubst frag mal Deine Rechtsschutzversicherung, spaetestens dann ist das Thema keines mehr, ausser man hat etliche Millionen rumliegen und will die fuer Schadensersatz wegwerfen, falls dem so waere, kann man es gerne den SF spenden

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Gruß aus Augsburg

Alex
07.07.2014 19:50 Miss-Rosie ist offline Beiträge von Miss-Rosie suchen Nehmen Sie Miss-Rosie in Ihre Freundesliste auf
Torben Torben ist männlich
Schweinesklave


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Zitat:
Original von Sabine
Moin

Manchmal komme ich mir mir vor wie ein Tonband Mauer!!!!


Ja, ich mir auch... Ich sag nix
07.07.2014 20:02 Torben ist offline Beiträge von Torben suchen Nehmen Sie Torben in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Torben in Ihre Kontaktliste ein
Barbara Barbara ist weiblich
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Wenn das VetAmt/Amtschef dem Torben schriftlich bestätigt (bestätigen würde), dass es keine Auflagen gibt für das "Schweinespazieren", (oder dann die Auflagen bekannt gibt etc.) dann sollte das so mit den Gesetzen übereinstimmen.

Alles anderen wäre ja extrem unglaubwürdig für eine Amststelle, das geht doch nicht. Man muss sich auf schriftliche amtliche Dokumente verlassen können.


lg Barbara

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Wenn es im Himmel keine Schweine gibt, gehe ich dort auch nicht hin! Oink
08.07.2014 10:41 Barbara ist offline Beiträge von Barbara suchen Nehmen Sie Barbara in Ihre Freundesliste auf
Silke (wutzwutz) Silke (wutzwutz) ist weiblich
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Eine Sondergenehmigung hat eine vorgeschriebene Form und Inhalt, auch ist es ein Verwaltungsakt. Soweit ich es verstanden habe liegt für Torben keine solche Sondergenehmigung vor.

@Torben
Die Wiederholungen machen den Inhalt weder wahr oder Gesetzeskonform! Die SchweinehaltungshygieneVerordnung gilt in Deutschland flächendeckend. Diese wird auch durch bestenfalls fragwürdige Aussagen von AmtsVets nicht außer Kraft gesetzt.
Da wir Betreiber dieses Forums sind und damit auch verantwortlich für den Inhalt, fordern wir Dich auf einen Bruch des Gesetzes weder zu begehen noch zu propagieren.
Betrachte dies bitte als Ermahnung im Sinne der Forenregeln.

Gruß
Silke

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Der Verstand sagt: Du kannst sie nicht Alle retten,
das Herz flüstert: Wenn es wenigstens Eines ist!
08.07.2014 12:08 Silke (wutzwutz) ist offline Beiträge von Silke (wutzwutz) suchen Nehmen Sie Silke (wutzwutz) in Ihre Freundesliste auf
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