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Geschrieben von Sabine am 01.11.2011 um 21:24:

  Interessantes Urteil

Tierseuchenrecht - Wichtige Entscheidung zur Schweinehaltungshygieneverordnung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erkämpft

http://www.buergeranwalt.com/2011/10/30/tierseuchenrecht-wichtige-entscheidung-zur-schweinehaltungshygieneverordnung-vor-dem-verwaltungsgericht-regensburg-erkampft/

Vorausgesetzt, es wird keine Berufung eingelegt, bin ich mir nicht sicher, ob das Urteil gut für die Schweinewelt ist. Was meint ihr?



Geschrieben von Migi am 01.11.2011 um 22:43:

 

Für die Schweinebesitzer die nach bestem Wissen und Gewissen agieren und darin keinen Freifahrtschein für alles sehn ist es sicherlich eine Erleichterung. Es könnte natürlich dazu führen dass durch diese Erleichterung die Schweinehaltung noch einfacher angepriesen wird und durch mangelnde Hygiene, etc. am Ende mehr negatives dabei rumkommt als gutes.



Geschrieben von Doris am 02.11.2011 um 01:15:

  RE: Interessantes Urteil

Tja, das ist wirklich schwer zu sagen! Falls sich das wirklich "durchsetzt" müssten wir eigentlich auch die Möglichkeit haben unsere Schweine impfen lassen zu können, oder? Das fände ich super Prima! ! Ich denke allerdings das man dann für diese "Hausschweine" andere Auflagen erfüllen müsste damit kein Schindluder getrieben wird! Die Haltungen sind ja heutzutage oft katastrophal, das sollte man nicht unterstützen und jedem Schweinhalter einen "Freifahrtschein" geben. Ist wirklich sehr schwer zu beantworten Schulterzuck ...



Geschrieben von Masuya am 02.11.2011 um 07:22:

 

Ich schließe mich da Doris an.

Wenn ich überlege was wir für Auflagen bekommen haben, wenn wir die 3 draußen, also außerhalb eines geschlossenen Stalles halten wollen.

Also das kann man als Privazperson garnicht umsetzten. Ich hoffe ienfach das keiner zur Kontrolle kommt.... Flöööt

Vondaher finde ich das Urteil an sich schon sehr gut. Hoffentlich wird es nicht von anderen ausgenutzt.



Geschrieben von Daan V. am 02.11.2011 um 07:31:

  RE: Interessantes Urteil

Hallo Doris.
Das mit der erlaubten Impfung bleibt wohl `Wunschdenken`. Ich kann mir in dieser Form schlecht vorstellen, dass das Urteil in irgendeiner Weise Einfluß hat auf die professionelle Schweinehaltung. Die Trennung zwischen Hobby- und professioneller Haltung kann natürlich für die Hobbyhaltung praktische Vorteile mit sich bringen. Schwere Kost... :rolleyes: Grüße, Daan



Geschrieben von Jeannus am 02.11.2011 um 09:52:

 

Also ich glaube, daß das Urteil nur in Einzelfällen greift.
Und zwar dort, wo die Veterinärämter besonders "pingelig" sind.

Ich habe mit meinen beiden ja bis Anfang letzten Jahres in Bayern gelebt - als ich sie bekommen habe, habe ich das Vetrinäramt angerufen und gefragt, welche Auflagen ich denn so beachten müßte.
Ich hatte auch gesagt, daß ich die vom Tierschutz hätte und sie nicht zum Schlachten gedacht sind.
Die Antwort war: Wenn das nur 2 sind und die sowieso nicht geschlachtet werden und nur als Hobby gehalten werden - dann machen wir da keinen Aufstand.....
Da ist nie einer gekommen und wollte die beiden sehen.



Geschrieben von Migi am 02.11.2011 um 10:41:

 

Das ist hier im Prinzip auch so. Uns wurden zwar schon die Auflagen zugeschickt an die wir uns halten sollen, aber abgenommen hat das hier keiner.
Solange nirgends im Umkreis was ist an Seuche ist das wahrscheinlich auch alles gut und schön, aber für den Fall der Fälle fällt ihnen dann bestimmt auch unser Louis ein und dann wird sicher gaz genau geschaut.



Geschrieben von Masuya am 02.11.2011 um 11:41:

 

Also wir haben 2 A4 Seiten mit Auflagen bekommen ...

Unsre 2 Leben im Stall, nur im Stall Schleich

Also die AUflagen kann man als Privatperson garnicht erfüllen. Der hat eh ne Maise, also unserer Vet.Arzt. Irgendwie doof



Geschrieben von Sabine am 02.11.2011 um 12:42:

 

Moin

Also ich..und viele andere hier auch, erfüllen die Auflagen. Ich empfinde das nicht als utopisch, ok, manchmal pingelig, aber machbar. Und hat ja auch seinen Sinn. Zwinker!

Ich denke aber, sowas steht und fällt mit dem zuständigen Vetamt. Manche Amtsvets halten nur ihren Sessel warm und andere machen ihren Job korrekt. Ist eben wie im richtigen Leben. Diabolisch!

Ich denke auch das das Urteil nur in Einzelfällen greift. Und erst mal abwarten, Bayern kann ja immer noch Berufung einlegen.



Geschrieben von Daan V. am 02.11.2011 um 12:57:

 

Hallo Sabine. Auflagen?,kenne ich nicht.... Schluchz!!



Geschrieben von Masuya am 02.11.2011 um 13:07:

 

Also einige Sachen sind schon ok und auch notwendig. aber es fängt schon an:
1. Zaun unterwühlsicher ...dann 2 Meter abstand dann ein 2. Zaun von einer mind. Höhe von 1,5 Meter...aber da steht dann nix mehr von unterwühlsicher ... ergibt für mich keinen Sinn, der innere Zaun ist doch auch wichtig, sonst stehn die doch gleich am 2. und könnten Kontakt mit anderen Schweinen haben ...

Ne Dusche mit Desinfektionsmittel.... Ja ich stell mich auch im Winter draußen hin und dusche ...

Einiges is sinnvoll...andere Sachen nicht.

Ich denke das ist auch wieder von Vetamt zu Vetamt unterschiedlich. Wenn ich überleg das manche das ok bekommen um mit ihren Schweinen spazieren zu gehen und andere eine Festung bauen müssen, damit kein Kontakt mit beispielsweise Wildschweinen entsteht ...



Geschrieben von Sabine am 02.11.2011 um 13:34:

 

Moin Daan

Nee, ist nicht dein Ernst, oder?
Ich bin zu schwer um auf den Arm genommen zu werden. Bäääääh!

@Anna

Naja, die Zäune sollen so sein das sie erst gar nicht durchgehen, weder durch 1 noch durch 2 ..sonst ist irgendwo der Fehler im System. Zwinker!
Kommt ja auch darauf an, ob es überhaupt Wildschweine in der Gegend gibt.
Dusche muss bei Freiland nicht, aber Desinfektionsmöglichkeit (Wanne z.B.), denn auch der TA muss sich die Stiefel desinfizieren können. Ist auch kein Wunderwerk. Zwinker!
Oder eben Einmalgummistiefel oder Überzieher.



Geschrieben von Masuya am 02.11.2011 um 15:06:

 

Ja das mit den Zäunen an sich ist klar. So haben wir es ja auch... mitlerweile kommt Madam auch nicht mehr raus ...

Also wir haben an 2 Stellen nur einen Zaun (zur Pferdekoppel hin, aber der ist jetzt so zu, das garkein Kontakt stattfinden kann) 1. Sichtschutz und 2. so Dachplatten die eingebuddelt sind dafor.

Naja wir haben ne Dusche in den AUflagen stehen. Desinfektionszeug haben wir auch sowie Überzieher für die Schuhe, Kittel, Mundschutz, handschuhe (hat mein Freund alles so von der Arbeit mitbringen können)



Geschrieben von Daan V. am 02.11.2011 um 16:27:

 

Ich habe von meinem Korrespondenten in Washington soeben vernommen, dass die Amerikaner das Gefängnis in Guantanamo jetzt doch in absehbarer Zeit zumachen. Achtung! Polizei! Es besteht für die Bevölkerung voraussichtlich die Möglichkeit, gewisse Bauteile (Zaunelemente)zu ersteigern. Vielleicht eine riesige Chance für viele, sagen wir mal "handwerklich nicht allzu begabte" Schweinefreunde? Ich lach mich schlapp!



Geschrieben von Migi am 02.11.2011 um 19:34:

 

Zu den Desinfektionsmöglichkeiten: Hat da ne Tierärztin nicht auch Auflaugen? Normal ist doch nicht dass die mit ihren Kuhstallgummistiefeln(und ich weiß dass sie vorher im Kuhstall war) bei uns ins Haus stapft.
Wir haben uns alles in allem sehr bemüht. Doppelt Zaun ist da, Desinfektionsmittel haben wir auch,gut Gummiüberzieher für die Schuhe nicht, aber tun das nicht auch Mülltüten?



Geschrieben von Sabine am 02.11.2011 um 22:15:

 

Ja klar tun das auch Mülltüten. Sie dürfen aber nicht gleich bei Bodenkontakt kaputt gehen. Zwinker!

@Daan

Der Tipp mit Guantanamo ist prima, man sollte ne Anfrage starten. Genau richtig für manche Schweine. Ich lach mich schlapp!


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