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Geschrieben von Sabine am 16.10.2007 um 13:13:

  Hessen verbietet die Haltung gefährlicher Wildtiere

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Bundesweit unzureichend geregelt: Hessen verbietet die Haltung gefährlicher Wildtiere (15.10.2007)
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München / Wiesbaden Der Markt mit exotischen Tieren boomt in
Deutschland: Allein am Frankfurter Flughafen wurden 2006 über 940.000
Reptilien, Von den 19 in Deutschland vorkommenden A.-Arten (Frösche,
Kröten, Unken, Molche, Salamander) sind 11 Arten in ihrem Bestand
gefährdet oder stehen kurz vor der Ausrottung (Artensterben).
Amphibien, Skorpione und Spinnen importiert.
Je gefährlicher, desto beliebter: Immer mehr geltungssüchtige Halter wollen sich statt mit
Pitbulls nun mit Kobra & Co. aufwerten, so PRO WILDLIFE-Sprecherin
Dr. Sandra Altherr in München gegenüber der Presse.

Die Haltung gefährlicher Tiere ist in Deutschland bislang völlig
unzureichend geregelt: Nur Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg -
Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein haben
überhaupt Regelungen, die zudem völlig unterschiedlich sind. Oft
handelt es sich hierbei nicht um Verbote, sondern die Haltung von
Krokodil & Co. muss den Behörden lediglich gemeldet werden. Immer
wieder machen Fälle Schlagzeilen, wo gefährliche Tiere entkommen,
ausgesetzt oder in Wohnungen zurückgelassen werden. In Hessen gab es
erst jüngst wieder einen Fall, bei dem in einer Privatwohnung 34
Giftschlangen frei herumkrochen&, berichtete Altherr.

PRO WILDLIFE dokumentiert seit Jahren Ausmaß und Anstieg des
unkontrollierten Handels mit Wildtieren. Inzwischen ist nahezu alles
auf dem Markt erhältlich selbst Tiere, die vor wenigen Jahren noch
kaum einer kannte, berichtet Altherr. Es werden sogar Nasenbären
angeboten. Die sehen zwar possierlich aus, können aber binnen Sekunden
die Halsschlagader eines ausgewachsenen Schäferhundes durchbeißen...

Hessen handelt

Hessen hat jetzt die Haltung von gefährlichen Wildtieren verboten. Das
teilte Hessens Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber mit. Die
entsprechende Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist jetzt in Kraft getreten. Wir müssen
das unterbinden, weil sich aus der Haltung von gefährlichen Tieren
wildlebender Art in privaten Haushalten im Einzelfall erheblichen
Risiken für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen
ergeben, sagte Scheibelhuber. Es gelte, insbesondere Kinder zu
schützen und Einsatzkräfte davor zu bewahren, von Wildtieren in
Wohnungen verletzt zu werden. Die Staatssekretärin verwies auf
Expertenaussagen, nach denen im letzten Jahr bundesweit bei
Giftnotrufzentralen mehr als 700 Zwischenfälle mit exotischen
Gifttieren gemeldet worden. Fast 30 Prozent dieser Vorfälle betrafen
Jugendliche/bzw. Kinder unter 15 Jahren und dabei wurden nicht einmal
alle Giftnotrufzentralen abgefragt.

Als gefährlich gelten Tiere, mit denen der Umgang wegen der ihnen
eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu erheblichen
Verletzungen oder Schäden führen kann, zitierte die Staatssekretärin
die Definition. Darüber hinaus sei ein Bestandsschutz vorgesehen für
Halter, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein gefährliches
Wildtier gehalten haben. Allerdings müssen die Halter ihre Tiere bis
zum 30. April bei den Ordnungsbehörden melden. Wenn im Einzelfall
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, können die
örtlichen Ordnungsbehörden auf der Grundlage des HSOG eingreifen und
das Tier sicherstellen, stellte Scheibelhuber klar.

Für den Vollzug des Gesetzes sind die Regierungspräsidien zentral
zuständig. Die Sachkunde der Regierungspräsidien, die auch für den
Artenschutz zuständig sind, wird auf diese Weise optimal genutzt, so
Scheibelhuber. Mit dem Gesetz sei ein angemessener Ausgleich zwischen
dem Interesse der Öffentlichkeit an einem zwingend erforderlichen
Schutz vor diesen Tieren und dem Interesse der Wissenschaft an einer
Haltung dieser Tiere gefunden, so die Staatssekretärin abschließend.



Geschrieben von LilliundPaul am 16.10.2007 um 14:40:

 

Dann hätten wir doch zumindest schonmal n Gesetz in Hessen für die armen Faultiere bei Zajac. Leider ist der in NRW.

Vielleicht ist das ja mal ein Anfang. Zu wünschen wäre es den Tierchen.
Weiter so!



Geschrieben von Shonsu am 16.10.2007 um 18:35:

 

Ja, die Reglementierungswut des Staates kennt anscheinend keine Grenzen.
Am einfachsten ist es natürlich, den "kleinen" Leuten etwas zu verbieten. Deal

Hat sich einer von Euch schon einmal gefragt, wann die Hobby-Schweinehaltung
endgültig verboten wird?

Dann heißt es ab auf den Schlachthof mit unseren Lieblingen.

So lange nur "den Anderen" etwas verboten wird, hat man gut lachen. Aber Hobby-Schweinehalter und Kobrazüchter sind für den Staat dasselbe - ein Dorn im Auge.

Tschüß
Thomas Winke-Winke!



Geschrieben von Liese am 16.10.2007 um 18:58:

 

Hallo,
die Definition "gefährliche Tiere" ist ja so eine Sache....................!!!!
Als gefährlich gelten Tiere, mit denen der Umgang wegen der ihnen
eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu erheblichen
Verletzungen oder Schäden führen kann........ Konfusion Konfusion Konfusion (was heißt denn das?) Ein Schwein kann auch beißen.......----------
Na ja, bin mal gespannt auf die weitere Diskussion.
eure Anneliese von der kleinen Farm Winke-Winke!



Geschrieben von Trudis Mama am 16.10.2007 um 19:13:

 

Ist euch aufgefallen, dass es da mal wieder nur ums Wohl der Menschheit geht? Wie es den Tieren in nicht artgerechter Hobbyhaltung ergeht, fällt mal wieder unter den Tisch. Generell sollte die Einfuhr von Wildfängen verboten werden, und nur Nachzuchten in den Verkauf bringen. Noch dazu eine Art Ausweis, dass es auch wirklich keine Wildfänge sind, sowie eine Unterschrift sowie Name und Anschrift des zukünftigen Besitzers, dass die Tiere auch artgerecht gehalten werden. Aber da ja wieder alle zu faul sind, das regelmäßig zu kontrollieren, kann man das auch gleich in den Wind schießen. Böeibt wohl doch nur, alle Exoten und giftiges Gekrabbel zu verbieten. Ungläubig!

schönen Abend noch Winke-Winke!
Dany



Geschrieben von Shonsu am 16.10.2007 um 19:58:

 

Hallo Dany,

für die meisten Exoten muß eine Cites-Bescheinigung vorliegen. Die bekommt man nur für Nachzuchten und auch nicht so einfach.
Ich denke, die gesetzlichen Regelungen sind in dem Bereich schon vorhanden und eigentlich ausreichend.

Allerdings finden skrupellose Verkäufer auch hier sicherlich Mittel und Wege.
Ebenso wie Herr und Frau Neureich. Die bekommen auch in Hessen ihre Ausnahmegenehmigung.

Tschüß
Thomas Winke-Winke!



Geschrieben von cyrell am 28.10.2007 um 13:44:

 

Zitat:
Original von Trudis Mama
Ist euch aufgefallen, dass es da mal wieder nur ums Wohl der Menschheit geht? Wie es den Tieren in nicht artgerechter Hobbyhaltung ergeht, fällt mal wieder unter den Tisch. Aber da ja wieder alle zu faul sind, das regelmäßig zu kontrollieren, kann man das auch gleich in den Wind schießen. Böeibt wohl doch nur, alle Exoten und giftiges Gekrabbel zu verbieten. Ungläubig!

schönen Abend noch Winke-Winke!
Dany


Danke....



Geschrieben von Puppyclip am 29.10.2007 um 08:17:

 

Am besten wäre wohl eine Art Heimtiershaltungssachkundenachweis für alle Tierhalter einzuführen.

Aber das reicht ja auch nicht wirklich aus, denn etwas zu wissen und etwas auch umzusetzen...
Somit müsste die Haltung auch kontrolliert werden, was wieder wegen dem riesigen Verwaltungsaufwand nicht möglich sein wird.

Und- eine Gefahr lauert an der ganz anderen Ecke!

Die, die ihre Tiere "schwarz" halten, gehen wahrscheinlich dann auch nicht zum TA, selbst wenn es obernotwendig ist. Drunter leiden werden die Tiere- wie immer!

Selbst bei dem jetzigen Verbot- die die sich eh um nix scheren, machen weiter wie bisher. Unglücklich!



Geschrieben von Puppyclip am 29.10.2007 um 08:25:

 

Noch ein kleiner Nachtrag:

Die gewerblichen sind durch die neue VO nicht betroffen- lediglich die Privathalter. Also können die Zooläden fröhlich weiterquälen.


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