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--- Schweinefreunde-News 25.08.2020: Heimtierstatus für unsere Schweine! (http://www.schweinefreunde.de/forum/wbb2/thread.php?threadid=14647)
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Sehr geehrte Damen und Herren, als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir seit nunmehr 17 Jahren im Tier- und Schweineschutz tätig. In unserer täglichen Arbeit werden wir dabei oft von Minischweinbesitzern und Hobbyschweinhaltern um Rat rund um die Haltung ihrer Heimtiere gebeten. Neben den Fragen der artgerechten Haltung von Schweinen, ist die rechtliche Einordnung der Haltung von Schweinen als Heimtiere ein großes Thema. In den vergangenen Jahren ist gerade die Minischweinhaltung immer beliebter geworden. Ein Trend, der zunächst in den USA seinen Ursprung hatte und inzwischen in vielen europäischen Ländern ebenso Lebensrealität ist. Schweine sind hoch intelligent, reinlich, sehr sozial und anhänglich. Wie Hunde und Katzen sind sie als Heimtiere echte Familienmitglieder und keinesfalls Nutztiere. Bis heute jedoch sind die Verordnungen rund um das Thema Schweinehaltung explizit auf landwirtschaftliche Betriebe ausgerichtet. Bei der Verabschiedung und dem Erlaß der Verordnungen wurde eine Heimschweinhaltung nicht thematisiert. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Amtsveterinären kommt, die dennoch darauf bestehen, dass auch Heimschweinhalter diese Verordnungen einzuhalten haben. In der Anwendung von Verordnungen für die Nutztierhaltung auf Halter von Heimtieren sehen wir eine Ungleichbehandlung der Tierhalter, die keinerlei Absicht haben, ihre Tiere als Nutztiere zu halten, der Nahrungskette zuzuführen oder gar zu vermarkten. Wir vertreten für die von unseren Mitgliedern gehaltenen Schweine insgesamt die Ansicht, dass sie als Heimtiere im Sinne des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren gelten. Darin heißt es im Artikel 1: "Der Ausdruck Heimtier bezeichnet ein Tier, das der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefährten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist." Eine Einordnung der Heimschwein-Halter als Betriebe im Sinne der "Viehverkehrsverordnung" oder der "Schweinehaltungshygieneverordnung" ist für uns daher keinesfalls nachvollziehbar und Bedarf dringend der Korrektur. Als oberste Bundesbehörde sind Sie unter anderem für die Einhaltung und den Erlass dieser Rechtsvorschriften verantwortlich. Wir möchten Sie daher mit diesem Schreiben bitten, die Frage der Haltung von Schweinen als Heimtiere im Hinblick auf die derzeit vorliegende Gesetzes- und Verordnungslage hausintern zu überprüfen. Insbesondere bitten wir Sie in Ihrer Stellungnahme eine Aussage zu treffen, inwieweit Verordnungen, die bereits dem Namen nach unpassend sind (Viehverkehrsverordnung) sowie deren Geltungsbereich schon heute nicht auf Heimschweinhaltung anwendbar ist (Schweinehaltungshygieneverordnung), überhaupt durch lokale Veterinärämter zur rechtlichen Einordnung einer Heimschweinhaltung herangezogen werden dürfen. Unserer Ansicht nach muss die Haltung von Minischweinen und Schweinen als Heimtiere als eigene Haltungsform angesehen werden und bedarf entsprechender eigenständiger Regelungen. Hierbei ist sicherzustellen, dass eine definitive Abgrenzung zwischen Nutztier- und Heimtierhaltung erfolgt. Eine Kennzeichnung der Tiere z.B. mit Mikrochip und entsprechender Registrierung anhand der HI-Tier Datenbank als Heimtiere statt bisher als Nutztiere ist ebenso anzustreben, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden. Für weitere Nachfragen zu diesem Themenbereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Im Sinne der bei uns organisierten Heimtierhalter würden wir uns über eine ausführliche Antwort Ihrerseits freuen, um im gemeinsamen Dialog eine Lösung dieser Problematik zu erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Jörg Kipka 2. Vorsitzender Schweinefreunde e.V. |
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