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Geschrieben von Silke (wutzwutz) am 12.07.2017 um 06:42:

  Haltungsgenehmigung wo?

Eine Tatsache aus Rheinland-Pfalz:

Schweinehaltung ist erlaubt in alten Ortskernen die klassisch Mischgebiet sind. In begrenzter Anzahl.

Schweinehaltung im Außenbereich oder Ortsrandbereich ist außschließlich erlaubt für priviligierte Landwirtschaftliche Betriebe.
Zwingende Voraussetzungen für priviligierte Landwirtschaftliche Betriebe:
1. Fachkenntnis
2. Nachhaltigkeit
3. Gewinn erzielungs Absicht

Es gibt keine Ausnahmen für Tierschutz! Keine!

Jetzt schließt sich Tierschutz und Gewinnerzielungs Absicht gegenseitig aus. Das bedeutet in Rheinland-Pfalz ist der Tierschutz nachweislich schlechter gestellt als die Gewinnerzielung.

Es tut mir leid aber ich möchte zum Kotzen!


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