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Geschrieben von baerle am 07.06.2015 um 13:24:

 

Hallo Iris,

wir sind eine kleine Familie aus Niedersachsen und haben seit 4,5 Jahre ein Minischweichnen.
Seit einem guten Vierteljahr macht unser Nachbar Stress. Er will unbedingt das Hamlet, unser Schweinchen, weg soll. Wir wohnen so wie Du in einem allgemeinen Wohngebiet. Hamlet hat ein kleinen Stall von ca. 3 Quadratmeter sowie ein kleines Gehege mit doppelter Umzäunung. Alles also nach Vorschrift Vi-amt war schon einmal vor Ort und schaute sich alles an. Nun schrieb uns das Bauamt das es nicht mehr typisch sei ein Schwein zu halten.
Hamlet wurde von uns damals in unsere Familie geholt, da unserer Sohn (heute 15 Jahre)sehr krank ist und er als eine Art Therapieschweinchen fongieren sollte. Was er sehr gut macht. Unser Sohn macht mit ihm zusammen die Hausaufgaben, er erzählt ihn seine Sorgen und Nöte und lässt sich gerne einmal von ihm knuddeln.
Nun mein Anliegen, ich habe in ein älteren Beitrag von Dir gelesen das Du ähnliche Problem mit den Nachbarn hattest und Du trotzdem Dein Schweinchen behalten durftest obwohl Du in ein Allgemeines Wohngebiet wohnst.
Könnest Du mir da unterstützend den Paragrafen oder die Klausel wo drin steht das es zulässig ist das kleine Schweinchen auf den Grundstück zuhalten.
Ich habe Angst dass mein Sohn Amok läuft wenn sein liebster Freund weg muss.

Gruß Ines



Geschrieben von Peter am 08.06.2015 um 14:03:

 

Hallo Ines,

der Beitrag, auf den Du dich bezogen hast (panisches Schweinchen) stammte aus dem Jahr 2008. Es ist ungewiss, dass Du in der Rubrik Antwort bekommst. Ich habe daher Deinen Beitrag von dem Thema abgetrennt und ein eigenständiges Thema damit eröffnet.

Rein rechtlich könnten tatsächlich einige Schwierigkeiten auf Euch zukommen:

1.) Die Einzelhaltung:
Es wundert mich, dass das VetAmt diese seinerzeit nicht beanstandet hat, denn sie ist grds. nicht zulässig.

2.) Die Schweinehaltung im reinen Wohngebiet:
Nach meinem Kenntnisstand hat das Bauamt recht, denn die Nutztierhaltung in einem reinen Wohngebiet ist i.d.R. noch nicht einmal genehmigungsfähig, geschweige denn rechtens.

Ausnahmen für Therapieschweine: Ja, unter ganz bestimmten Umständen KANN von manch einer Vorschrift abgewichen werden (durch die Behörden), aber das funktioniert normalerweise nicht auf Zuruf sondern auf Antragstellung unter Beibringung einer Vielzahl von Nachweisen (abgelegte Sachkundeprüfung für die Schweinehaltung, Bestallungsurkunde als Therapeut, usw.).

Ich kann Dir nur empfehlen, Dich einmal telefonisch an Sabine, Silke oder Doris zu wenden, um herauszufinden, ob die noch Möglichkeiten sehen, das sich abzeichnende Elend doch noch abzuwenden.



Geschrieben von Vielgeduld am 08.06.2015 um 19:51:

 

Ich habe von der rechtlichen Seite nicht viel Ahnung .Wir leben mit 4 Schweinen auf dem Land.Unsere Nachbarn und alle Spaziergänger freuen sich über die 4, die hier auf einer großen Weide laufen ohne doppeltenZaun und sonstwas.Was habt ihr bloss für bescheuerte Nachbarn! Mein Tip wäre, wenn ihr rechtlich nicht mehr weiterkommt, auf anderer Ebene zu kämpfen.Aktiviert alle anderen Nachbarn die sich nicht an dem Schwein stören.Ruft die regionale Zeitung an,den Tierschutzverein ect.Ladet den Kindergarten ein ,damit die Kleinen auch mal ein Schwein anfassen können oder geht mit ihm dahin und so weiter.Jeder darf im Wohngebiet Hühner halten,vielleicht ist das ein Ansatzpunkt.Ich lese immer wieder im Forum wieviele Auflagen und Probleme Schweinehalter haben.Das kann doch nicht sein.Stellt euch auf die "Hinterbeine" und last euch nicht unterkriegen.



Geschrieben von Sabine am 09.06.2015 um 10:03:

 

Moin

So leid es mir tut, solange es nicht gesetzeskonform ist...wird es zum scheitern verurteilt sein.
Hühner werden häufig "geduldet"...der Hahn muss immer weichen.
Eine Duldung geht nur so lange gut, wie kein Nachbar meckert.

Versucht es doch mal so zu sehen: ich kann noch so gut Auto fahren, die Nachbarn wissen auch alle das ich es prima kann, und ich habe ein feines Auto...solange ich keinen Führereschein habe, darf ich es nicht. Schulterzuck


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