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Geschrieben von Sabine am 17.10.2013 um 16:23:

  Novelliertes Arzneimittelgesetz tritt am 1. April 2014 in Kraft

Novelliertes Arzneimittelgesetz tritt am 1. April 2014 in Kraft

(aho) – Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) ist am 10. Oktober 2013 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute in Berlin mitteilte, wird es am 1. April 2014 in Kraft treten. Zwischenzeitlich können sich alle Beteiligten auf die neuen Regelungen einstellen. So müssen die Länder die Art und Weise der Meldungen und Erfassungen der Therapiehäufigkeitsdaten organisieren, z.B. durch eine gemeinsame Stelle der Länder.
Erstmals wird eine systematische flächendeckende Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, über den Indikator Therapiehäufigkeit angegangen. Die Erfassung und Messung dieses Indikators läuft als permanenter Prozess. Indem Handlungsverpflichtungen bei Überschreiten bestimmter Kennzahlen ausgelöst werden, soll er die Minimierung auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß bewirken.

Die neuen Regelungen ermöglichen den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden – auch im Zusammenwirken mit dem Tierarzt und der Überwachungsbehörde.
AHO Redaktion Grosstiere
16. Oktober 2013


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