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24.07.2010 05.22 | nadineszwerge | Habe mal wieder eine Frage
Als erstes tut es mir leid, das ich nicht mehr regelmäßig schreiben kann, aber bei mir ist es im moment nicht so leicht. oma hat noch 36 kilo und ist ein pflegefall geworden, sie leidet an magenkrebs und wird nicht mehr alzu lang da sein. das bedeutet auch viel mehr arbeit.
aber meine 2 schweinen gehts super gut.
habe mich letztens mit einem schweinezüchter unterhalten (große)
der behauptet das man ferkeln mit ein paar tagen die hinteren zähne zieht, weil sie sonst sterben müssen. das glaube ich aber nicht, für mich ist es eher so, das sie sich nicht verletzen, bei solchen haltungen.
oder stimmt das, muß sowas grauenhaftes gemacht werden?
Ich danke euch schon mal für die antworten.

24.07.2010 12.18 | Sabine |
Moin Nadine

Gezogen wird da im Normalfall gar nichts, da hast du recht.
Wenn, dann werden die Zähne geschliffen, nicht tierschutzwidrig gekniffen, damit keine Eintrittspforten für Streptokokken geschaffen werden.

24.07.2010 14.29 | nadineszwerge |
Danke Sabine,
also ist das bei schweinen in artgerechter haltung, habe ich das richtig verstanden?

24.07.2010 16.45 | Sabine |
Ich weiss jetzt nicht ob Demeter und Co das auch so machen, aber erlaubt ist es.

24.07.2010 20.54 | Ramalam |
Nein, so, wie der Bauer das sagt ist es weder richtig, noch erlaubt. Sehr viele Landwirte schleifen in Deutschland leider immer noch kurz nach der Geburt die Eckzähne von Ferkeln ab, damit sie sich nicht gegenseitig bei Beißereien damit verletzen und auch nicht das Gesäuge ihrer Mutter verletzen. Dass das völliger Blödsinn ist haben etliche wissenschaftliche Untersuchungen längst bewiesen. Werden die Tiere artgerecht gehalten und ernährt kommt es im Normalfall auch mit Zähnen zu keinerlei Problemen.

Die EU hat das auch schon mitbekommen und deshalb das vorbeugende Abschleifen der Zähne verboten. (seit 2001 glaube ich sogar schon). Das ist nur in Ausnahmefällen zum Schutz der Sau und der Wurfgeschwister erlaubt, wenn bereits Verletzungen, die durch die Zähne verursacht wurden, nachgewiesen werden können.

Das vorbeugende Abschleifen ist damit verboten! Das kannst du dem Bauern sagen, ihm am besten noch den entsprechenden Gesetzestext unter die Nase halten und ihn anzeigen, wenn er trotzdem nichts ändert.

Und wenn der die Zähne wirklich ZIEHT, dann MUSS der Mann angezeigt werden, sowas ist ja allerschlimmste Tierquälerei!

Ein Kupieren der Schwänze oder eine Verkleinerung der Eckzähne dürfen nicht routinemäßig und nur dann durchgef ührt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass Verletzungen am Gesäuge der Sauen oder an den Ohren anderer Schweine entstanden sind. Bevor solche Eingriffe vorgenommen werden, sind andere Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden, wobei die Unterbringung und Bestandsdichte zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund müssen ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen geändert werden.

Siehe: http://eur-lex.europa.eu/pri/de/oj/dat/2001/l_316/l_31620011201de00360
038.pdf

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