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14.05.2003 19.52 | little pig | Freilandhaltung contra Wildschweinepest
Hallo!

Ich hab wochenlang X( versucht eine Antwort vom Veterinäramt bzgl. Stallhaltung kombiniert mit Freilandhaltung zu bekommen. Heut hab ich nun endlich ein Schreiben bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Lage (Wildschweinepest) keine Freilandhaltung möglich ist :( . Unser Hof liegt außerhalb und nachts kommen schon mal die Wildschweine vorbei. ABER, nachts sind die Schweine eh im Stall und außerdem ist die Weide doppelt eingezäunt. Außen rum so ca. 1.20 m hoher Maschendrahtzaun (Schafszaun) und innen ist ein dreifacher Elektrozaun (in 15cm, 30cm und 60cm Höhe). Weiß jemand, was ich machen muß, damit ich die Schweinis rauslassen darf? Ist das während der Wildschweinepest unmöglich? Vom Vet.amt hab ich keine befriedigende Antwort erhalten, ich werde es dann morgen nochmal versuchen.

14.05.2003 20.56 | Elke Striowsky |
Hallo Little Pig,

da wirst Du leider viel machen können. Wenn bei Euch gerade die Schweinpest unter Wildschweinen im Umlauf ist, ist eine Freilandhaltung verboten. Die Schweinepest wird ja nicht nur durch den direkten Kontakt von Schwein zu Schwein übertragen, sondern es gibt zahlreiche Übertragungsmöglichkeiten. Nur unter besonderen Auflagen kann die Vet.- Behörde eine Ausnahme genehmigen. Am besten wäre es, wenn Du mit dem Amtstierarzt einen Ortstermin verabredest. Er kann Dir am besten sagen, ob es eine Möglichkeit gibt oder nicht. Ich bin da eher skeptisch.

Liebe Grüße, Elke

14.05.2003 20.58 | Elke Striowsky |
...muß natürlich heißen ...NICHT viel machen können

Elke

15.05.2003 04.49 | Jörg |
Ähm...kleine Verständnisfrage von einem Nichtwisser am frühen Morgen: was machen denn Freilandhaltungsbetriebe mit ihren Tieren, wenn irgendwo in der Nähe Schweinepest ausgebrochen ist ? Die können ihren Tieren doch wohl nicht mal schnell einen Großstall bauen, oder :rolleyes: !

Und: sprechen wir davon, dass es einen Schweinepestfall gibt und ein Beobachtungskreis um den betroffenen Betrieb gezogen ist oder gibt es "irgendwo" mal gerade die Schweinepest ? In letzterem Fall kann ich mir nicht erklären, warum dann die Freilandhaltung nicht möglich sein dürfte. Denn wenn es danach ginge, müßte man sie ja fast ständig verbieten :| !

Vielleicht würde auch einen Anfrage beim zuständigen Landwirtschaftsministerium was bringen. Würde ich an Deiner Stelle mal in Erwägung ziehen, Little Pig !

Und wenn ich jetzt was falsch verstanden habe: bitte nicht steinigen :o

15.05.2003 07.39 | Elke Striowsky |
Hallo Jörg,

in der Schweinehaltungshygieneverordnung heißt es, daß vom zuständigen Vet.-Amt Ausnahmen genehmigt werden können. Die Auflagen sind aber sehr hoch und werden von Fall zu Fall festgelegt. Ein mir persönlich bekannter Outdoorhalter hält z.B. Festställe vor, damit er im Seuchenfall aufstallen kann. Er bekommt nur für so viele Schweine im "Keulungsfall" Schadensersatz, für die er auch Ställe hat.
Es geht darum, ob im Bereich des Vet.-Amts oder auch Bundeslandes Schweinepest ausgebrochen ist. Bei Wildschweinen stellt man das an erlegten Tieren fest. Jedes von einem Jäger erschossene Tier wird ohnehin auf Trichinen untersucht. Dabei werden auch andere Untersuchungen gemacht, u.a. der Test auf Schweinepest. Wir sind hier zurzeit völlig frei von solchen Heimsuchungen. Zum Glück. Es ist also nicht so, daß man eigentlich immer Seuchen um sich herum hat. Wir sind auch frei von AK, weshalb kaum noch Blutproben verlangt werden ( nur noch Stichproben).
Ich schätze - so genau hat er sich ja nicht geäußert - daß es im Fall von Little Pig um einen Beobachtungskreis geht. Vermutlich hat ein Jäger ein infiziertes Tier erlegt.
Das aber müßte er noch genauer erfragen. Manchmal sind es einfach nur Schikanen, um eine politisch nicht gewollte Haltung zu verhindern. Dagegen kann man aber dann angehen.

Liebe Grüße von einer Nicht-Wissenden an einen Nicht-Wissenden,
Elke

19.05.2003 12.12 | little pig |
Hallo Elke, hallo Jörg!

Ich hab mich mal bei unserem Jäger schlau gemacht. Unser Bezirk steht nicht einmal unter Beobachtung, wir sind ein pestfreier Bezirk. Eine Ortschaft weiter wurden Impfköder ausgelegt, der letzte Pestfall ist aber fast 50 km weit von uns aufgetreten und das ist auch schon eine ganze Weile her. Ich weiß natürlich, das Wildschweine eine weite Strecke zurücklegen können. Der Jäger meinte, dass eine Freilandhaltung trotzdem unbedenklich wäre, obwohl wir nahe an einem Beobachtungsbezirk sind, da die Impfung weit genug um den betroffenen Bezirk ausgedehnt wurde. Ich will jetzt mal beim Vet. Amt nachfragen. Aber die wissen doch auch, dass wir gar kein Sperrbezirk bzw. Beobachtungsbezirk sind. Es hat ja schon Wochen gedauert überhaupt eine Antwort zu bekommen und jetzt hab ich noch mehr Fragen, ohje es kann sich nur noch um Jahre handeln bis es mit meiner Freilandhaltung endlich klappt!

Meine Schweine sind nachts im Stall und ich habe mit einem dreifachen E-Zaun eingezäunt. Das Futter ist sicher verstaut, die Wildschweine würden da also nicht rankommen und können auch nicht aus dem selben Trog trinken bzw. fressen, wenn sie kommen würden. Ich weiß, dass die Schweinepest auch durch Speichel etc. übertragen werden kann...was kann man dagegen machen??? Auf unserem Hof verkehren keine Leute, die mit anderen Schweinen in Kontakt kommen und es dürfen sowieso nur Leute von unserem Hof in den Schweinestall.

@ Elke
Little pig ist kein ER, sondern eine SIE ;) ;)

Wäre dankbar für hilfreiche Tips um mich gegen das Vet. Amt wehren zu können.

MFG

little pig

19.05.2003 13.43 | Elke Striowsky |
Hallo Little Pig

aha, Du bist ein Mädchen *g*.
Aber Scherz beiseite: Du wirst nicht umhinkommen, mit den Behörden persönlich zu reden. Schriftlich hat es ja offensichtlich zu lange gedauert und nicht viel genützt.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß sie Dich bezüglich der Schweinepest angelogen haben. Hast Du wirklich mit einem JÄGER oder einem Förster gesprochen? Jäger haben, mit Verlaub gesagt, oft wirklich keine Ahnung. Der zuständige Revierförster weiß das allerdings genau. Und natürlich weiß auch Dein Tierarzt darüber Bescheid.
Bist Du in einem Landvolkverband organisert? Mir haben die immer ganz nett geholfen, wenn es um behördliche Angelegenheiten ging.

Liebe Grüße und gedrückte Daumen,

Elke

19.05.2003 16.30 | Jörg |
Hey Mrs. little Pig ;) !

Ich würde im Zweifelsfalle immer eine schriftliche Aussage einer Behörde vorziehen. Da dein örtliches Vetamt aber wohl augenscheinlich nicht sehr hilfreich war, würde ich direkt mal das Landwirtschaftsministerium quälen. Oft arbeiten in untergeordneten Behörden ein paar Landeier und Miesepeter, die es echt "drauf" haben. Dann wird dem unbedarften Bürger schnell mal was vor den Latz geknallt. Bei einem Ministerium findet man oftmals "zugänglichere" Leute.
Ein Anruf, so wie Elke ihn vorgeschlagen hat, halte ich für überlegenswert...aber das schriftliche hat mehr Aussage. Denn wir wollen ja nicht, dass der Amtsvet irgendwann mal sagt "Das habe ich so nie gesagt".

Lieber Gruss
Jörg, selber ein Knecht in einer Landesoberbehörde :|

19.05.2003 18.36 | little pig |
@ Elke

Hallöchen!

Ich hab mit unserem Förster gesprochen, er kennt sich wirklich damit aus. (Unseren TA hab ich auch gefragt, ihm ist jedenfalls nichts bekannt!!!) Er hätte die Impfung in unserem Kreis auch vornehmen sollen, dann hat aber die Kreisverwaltung ihre Meinung geändert. Hatte was mit der Nähe zu Frankreich zu tun, die Franzosen wollten nicht das geimpft wird. Ich hab ein Schreiben vom Vetamt und darin wird mir mitgeteilt, das aufgrund der aktuellen Lage (Wildschweinepest) keine Freilandhaltung möglich sei!!!!

Heut hab ich mal wieder angerufen ohne jemand kompetenten zu erreichen. Ich versuche es morgen wieder.

@ Jörg

Ich werde mich auch direkt mit dem Landwirtschaftsministerium in Verbindung setzen, alles andere hat wohl keinen Zweck. Danke für den Tipp. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

MFG

little pig

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