[BotIndex] [««] Beerdigung von Schweinen - erlaubt oder nicht ?  

24.04.2003 18.46 | Jörg | Thema geteilt
Dieser thread wurde am 02.05.2003 aus dem Thema "Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO liegt vor" herausgeteilt.

24.04.2003 18.46 | Katha |
Noch mal aufs Schwein zu Kommen ! :| Was hat es denn nun für auswirkungen auf Hobby Minnis ?( Ich will mein Schwein wenn es Nicht mehr ist ,Beerdigen dürfen . :heul: Das ist mir sehr sehr Wichtig !!! Tut sich da etwas????? ?(

25.04.2003 13.30 | sugar1982 |
ich glaube ein schwein darfst du so oder so nicht beerdigen. wenn dein schwein stribt dann musst du das der tierseuchenkasse melden und die holen das ab und entsorgen es.

25.04.2003 22.00 | Katha |
Eben! :mauer: Aber Wenn Minnis Als Haustiere Anerkannt werden ,und die Todesursche Feststeht ( Keine Seuche)
Müßte es doch teoretisch gehen !!!!! ;)
Ein Tierfriedhof der auch Lotti nehmen Würde Habe ich schon gefunden!! :heul: Wo sind Die Experten zu diesem Thema?????

28.04.2003 12.14 | sugar1982 |
wenn du einen tierfriedhof gefunden hast der das schweinchen dann aufnehmen würde dann kann man bestimmt irgendwie eine ausnahme oder so machen. wenn du es in deinem garten begraben würdest dann wäre das glaube schon was anderes weil das darf man glaube nicht. aber tierfriedhof geht bestimmt. vielleicht kann man sowas mit der tierseuchenkasse abklären.

01.05.2003 15.21 | Marie-Christin |
Hallo!

Haustiere dürfen doch auch auf dem eigenen Grundstück vergraben werden, wenn das Grundwasser dadurch nicht gefährdet wird und sie mindestens 1m tief eingebuddelt sind. Warum sollen Schweine nicht vergraben werden dürfen? :mauer:

01.05.2003 16.25 | easy |
Hallo!


Wenn ein Schwein eine Ohrmarke hat und es bei der Tierseuchenkasse angemeldet ist, mußt du irgendwann nachweisen, wo das Tier geblieben ist. Du kannst es nicht vergraben, weil es registriert ist. Es muß, wenn es tot ist, von der TKV abgeholt werden und die bestätigen dann den Tod des Schweinchens. Bei einer Überprüfung würdest du eine Strafe bekommen.

So ist meine Information. Bei Kühen ist es so und bei Schweinen meiner Meinung nach, auch.
(Hoffentlich hab ich da jetzt nichts falsches gesagt, aber mal schauen, was die anderen hier dazu schreiben).
:rolleyes:

Viele Grüße easy :D

01.05.2003 22.25 | Marie-Christin |
Hallo!

Aber warum prüft man das bei Hunden und Oferden nicht nach?
Wenn man doch das Schwein auf dem Tierfriedhof beerdigen lässt, dann kann man doch nachweisen, wo es geblieben ist. Und wenn man es im Garten verbuddelt, kann man dies doch wie bei Hunden und Katzen der zugehörigen Behörde mitteilen und wissen, wo es geblieben ist.
Wie will man eigentlich nachweisen, dass seine Kuh oder sein Schwein vom Abdecker geholt wurde? Dafür müsste man sich doch den Abholschwein ewig aufheben, sozusagen als Todesurkunde... falls mal einen nachfregen sollte. :mauer: ???

GRUNZ!

02.05.2003 07.39 | easy |
Moin, Moin!!!

Wenn ein Tier von der TKV abgeholt wurde, bekommst du einen Beleg, auf dem die jeweilige Ohrmarkennummer, Tierart, Geschlecht, usw. drauf steht.


easy



02.05.2003 14.00 | Andrea_P. |
Mhh, eigentlich wollte ich mir noch keine Gedanken drüber machen, wie ich meine Schweine begraben soll.
Wer mehrere Schweine hat braucht sich da eigentlich nicht so viele Gedanken machen. Meine Schweine sind z.B. mit den paar Mastschweinen von meinem Opa gemeldet, die Zahl der Schweine variert bei uns dann und es sind höchstens 8, mit meinen Beiden. Zurzeit nur meine zwei. Ich glaube wir haben auch 8 Stück gemeldet. Wenn jetzt z.B. eines meiner Schweine sterben würde, dann würde das dem vet. Amt doch nicht weiter auffallen, weil die Zahl immer unterschiedlich ist, oder? Ich meine, wie sollen die denn merken, dass ein Schwein gestorben ist, wenn sie nichtmal die genaue Anzahl an Schweinen kennen?

Andrea

02.05.2003 16.10 | Jörg |
Das Ableben der Lieblinge ist wirklich kein angenehmes Thema....ich drücke mich auch immer davor. Da ich aber "nur" einen Hund habe stehe ich nicht vor solchen Problemen wie Schweinehalter.

In der Tat denke ich, dass es so ist, wie Easy geschrieben hat: Verbuddeln im Garten ist nicht erlaubt, da ein Schwein nicht als Heimtier sondern schlicht als Nutztier durchgeht. Auch wenn es für alle hier ein Heimtier ist.

Sehr bedrückendes Szenario ist das :heul: ! Na ja, da bleibt uns halt nur übrig mit dem werdenden Verein ein bisserl Lobbyarbeit zu machen um dem Tierhalter den Verlust des Tieres nicht noch dadurch zu erschweren, dass er/sie das Tier noch nicht einmal persönlich beerdigen kann.

Wobei ich mir zum Bleistift die Einäscherung als Kompromiss vorstellen könnte...wenn die Behörden was gegen das Verbuddeln haben.

So, und nun splitte ich das Thema mal hier raus...weil es für sich einen eigenen Thread verdient hat ;)

Gruss
Jörg

03.05.2003 13.25 | Katha |
Schade das bis jetzt niemand was verbindliches weiß ! :heul: Am besten ich rufe mal meinen Amtstierarzt an und verhandle mit dem (er ist ziemlich Streng) :mauer:
Ich sage Euch dann bescheid was er meint ,wie es im Moment gesetzlich aussieht! ?(
Nur ein lebendes Schwein ist ein Gutes Schwein!!!

06.05.2003 08.39 | sugar1982 |
schweine sind ja tiere von denen seuchen ausgehen können. vielleicht darf man wegen der seuchen gefahr keine schweine beerdigen??? es kommt auch glaube auf die größe eines tieres an ob man es vergraben darf. ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube einen rotweiler oder so darf man bestimmt auch nicht einfach so im garten vergraben oder doch???

06.05.2003 12.07 | easy |
Ich glaube, es hängt damit zusammen, ob ein Tier gemeldet ist, oder nicht. Wir hatten schon immer große Hunde, meist Schäferhunde, die wir immer auf dem Grundstück vergraben hatten. Offiziell darf man es ja nicht, aber das hatte nie jemand gemerkt. Unsere Hunde waren aber auch nie angemeldet.
Der Hund von unserem Nachbar ist vor kurzem gestorben und der hatte ihn von der TKV abholen lassen - er war angemeldet.

easy

06.05.2003 12.45 | sugar1982 |
das heißt du hast auch keine hundesteuer und so bezahlt oder? das ist ja illegal! man muss sich ja melden sonst muss man wenn man erwischt wird strafe zahlen oder?

06.05.2003 16.24 | easy |
Richtig, das ist illegal... :bonk:


06.05.2003 18.06 | Jörg |
Aua...da höre ich doch fast schon den Herrn Neumann, der uns bestimmt erklären kann, mit welchem Strafmaß diese Form der Steuerhinterziehung geahndet wird ;) !

Na, ich könnte mal meinen, dass es schwerwiegendere Delikte gibt. Deswegen erhebe ich auch nicht meinen virtuellen Zeigefinger :D

06.05.2003 18.44 | easy |
Danke Jörg... :]

Es ging ja ursprünglich um das Thema: Beerdigung und nicht, ob man Hundesteuer zahlt oder nicht.
Ich kann euch aber beruhigen - seit ich einen eigenen Hund habe, zahle ich Hundesteuer. All unsere Tiere (Pferde, Kühe, Hühner!, Minipigs) sind angemeldet.

Viele Grüße

easy :D

06.05.2003 19.30 | Marie-Christin |
Hallo Andrea!

Ja, ich glaube, wenn ihr mehrere Schweine habt, interessiert das niemand wenn eins tot ist, es werden ja auch immer welche verkauft.

hallo easy!

Ich weß shon, dass man da so einen Wisch kriegt, aber würdest du dir den immer aufheben?

Ich verstehe immer noch nicht, warum man keine Schwein vergraben dürfte, man ruft genau, wie beim Hund (bei katzen eigentlich auch) die Behörde im Kreis an und sagt sein Tier sei gestorben oder auf dem Friedhof, das kann man später dann nachweisen, wo es vergraben wurde.
Vielleicht sollte mal jemand von uns anrufen, aber wo genau muss man da anrufen. Ich werd bei der nächsten Gelgenheit mal meinen TA fragen.

06.05.2003 19.35 | Marie-Christin |
wäre ja echt unfair, dass man schweine und kühe nicht vergraben darf, aber das mit der seuchengefahr kann ich schon verstehen, aber der grund, dass sie ja nutztiere sind, nicht.

Warum lässt man seinen Hund, von der TKV abholen, den kann man auch zum Tierarzt bringen, naja, weiß nicht wird wohl genausoviel kosten, und so was wie Sammelbestellung gibt's da wohl nicht.

Ich hör jetzt mal auf.

06.05.2003 21.16 | Robert |
Original von Marie-Christin
Warum lässt man seinen Hund, von der TKV abholen, den kann man auch zum Tierarzt bringen, naja, weiß nicht wird wohl genausoviel kosten, und so was wie Sammelbestellung gibt's da wohl nicht.


Und was denkst du, wohin der TA dein totes Tier bringt??? Der ruft dann genauso die TKV an, nur mit dem Unterschied, daß du IHN dann wahrscheinlich auch noch bezahlen musst.

Könnt ich mir jedenfalls vorstellen.

06.05.2003 21.22 | easy |
Genau so ist es...
Und warum sollte man einen Hund, der zu Hause gestorben ist, nochmal ins Auto laden, um ihn zum Tierarzt zu fahren ?(

Egal, einen schönen Abend noch,

tschüssi

easy :D

07.05.2003 01.06 | Alotta |
hy,
ene Freundin von mir hat sich einen schönen Platz auf einen alten Friedhof ausgesucht. (Für ihren Hund) den sie dann Nachts begraben hat.

Grüsse von Alotta mit wenig Zeit

07.05.2003 04.46 | Jörg |
Original von easy
Ich kann euch aber beruhigen - seit ich einen eigenen Hund habe, zahle ich Hundesteuer. All unsere Tiere (Pferde, Kühe, Hühner!, Minipigs) sind angemeldet.


Na siehste ;) ! Außerdem: wer frei von Schuld ist der werfe den ersten Stein :D !

@Topic: ich finde es als Tierhalter sehr wichtig, dass ich von meinen Lieben richtig Abschied nehmen kann. Zu wissen, dass Dein Schwein oder der Hund irgendwo zermurkselt wird dreht mir den Magen um.

Na ja, aber je nach Größe des Schweines dürfte man auch erhebliche Probleme haben, das Tier zu beerdigen :|

07.05.2003 12.21 | sugar1982 |
ich denke wenn man sein schwein auf einem tierfriedhof begraben lassen will dann ist das bestimmt ok! wenn man da einen nachweis vorzeigen kann und das vorher schon abklärt dann ist das bestimmt irgendwie zu regeln.

das kann man bestimmt alles bei der tierseuchenkasse erfragen!!!

ansonsten bleibt einem da nur noch die möglichkeit das schwein nicht anzumelden wenn man es selber begraben will.

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