[BotIndex] [««] Neue Regelungen für Tierhalter  

24.04.2003 07.06 | peggy | Neue Regelungen für Tierhalter
Amtstierarzt Wendlandt: Erweiterte Anzeigepflicht beim Veterinäramt
Uckermark. Mit den aktuell beschlossenen Änderungen der Viehverkehrsverordnung gelten bundesweit seit dem 1. April 2003 für die Haltung von Schweinen, Ziegen und Schafen erweiterte Anzeige- und Registrierpflichten. So sind jetzt alle Schweinehalter unabhängig von der Größe ihres Tierbestandes verpflichtet, die Tiere beim zuständigen Veterinäramt, bei der Tierseuchenkasse und zusätzlich zur bisher gültigen Regelung auch beim Landeskontrollverband (LKV) in Waldsieversdorf anzuzeigen, informierte Amtstierarzt Achim Wendlandt. Dem Landeskontrollverband sei auch innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen, wenn Schweine aus einem anderen Bestand übernommen würden. Dazu seien die Registriernummern beider Betriebe, die Anzahl der Tiere und das Datum der Übernahme anzugeben. Im LKV seien auch alle Tiere zu melden, die nach dem 1.April geboren wurden. Sowohl die Vergabe der Ohrmarken für die Schweine als auch die Vergabe von Registriernummern für die Betriebe bleibe in Zuständigkeit des Veterinäramtes. Schafe und Ziegen sind mit Inkrafttreten der Verordnung spätestens sechs Monate nach ihrer Geburt zu kennzeichnen. Die entsprechenden Ohrmarken können im Veterinäramt bezogen werden, so Achim Wendlandt abschließend.

(Quelle: Nordkurier 23.4.2003)

24.04.2003 19.54 | Katha |
Allso mich hat der Landeskontroll -Verband schon im März angeschrieben ! :] Und der Rest ist ja eh Klar! ;)

:lach: Nur ein Gemeldetes Schwein ist ein Gutes Schwein! :lach:

25.04.2003 12.08 | sugar1982 |
LKV? noch nie etwas von gehört. und angeschrieben hat mich bis jetzt auch noch niemand. mein schwein hat keine ohrmarke, ist aber bei der tierseuchenkassen gemeldet.

kann ich irgendwelche probleme dadurch bekommen das shiwa keine ohrmarke hat? kann man sowas nachträglich holen? weil die eltern von shiwa hatten glaube auch keine ohrmarken. ich hab shiwa in einem wildpark geholt.

für antworten wär ich dankbar

gruß

sugar

25.04.2003 21.23 | Katha |
Ich hoffe es sagt noch jemand was dazu der sich wirklich auskennt ! :D
Ich weiß nur das Huftiere ohne Marke gar nicht verkaurt werden dürfen (Lotti hatte auch keine ,der Vorbesitzer Hat von meinem Amtstierarzt eine Anzeige Bekommen) ,ich mußte sie dann Marken ; Der Amtstierarzt ist Durch einen Zeitungsartikel auf mich gekommen . Aber Schweine müßen Beim Amtztierarzt angemeldet werden . ;)

Nur ein Angemeltetes Schwein ist ein Gutes Schwein!!!

25.04.2003 22.38 | Andrea_P. |
Also wir wurden auch Anfang des Jahres angeschrieben und mussten die Anzahl der Schweine angeben, aber das war nicht vom LKV, sondern vom Veterinäramt. Muss ich meine Schweine jetzt noch irgendwo melden, oder melden die sich bei mir? Ich weiß ja nicht mal was das LKV ist.

Andrea

26.04.2003 11.20 | peggy |
Original von Andrea_P.
Muss ich meine Schweine jetzt noch irgendwo melden, oder melden die sich bei mir? Ich weiß ja nicht mal was das LKV ist.
LKV ist die Abkürzung für "Landeskontrollverband".

Anmelden muß man die Schweine nur bei der TSK (Tierseuchenkasse). Die Ohrmarken werden dann vom zuständigen Vetrerinäramt vergeben. Aber solange die Tiere nicht den Betrieb verlassen, ist eine Kennzeichnung der Tiere durch diese Ohrmarken nicht zwingend notwendig. Bei mir wurde vor kurzem eine Veterinärkontrolle durchgeführt. Die am Schweineohr fehlenden Ohrmarken, wurden nicht bemängelt.

Gruß

Peggy

27.04.2003 17.56 | Katha |
Da hast Du aber Glück oder deine Schweine ! :D Ich mußte Lotti marken .Alle Agumente halfen nicht auch nicht das Lotti eigentlich ein Filmschwein ist und das sich nicht so gut macht mit Marke! :bad:
War auch Kacke es hat fast ein halbes Jahr gedauert bis das Ohr richtig abgeheilt war!! :|
Aber die Strenge der Handhabung ist sicher von Region zu Region unterschiedlich !! als Beispiel den Zirkus den die in Magdeburg mit 3 Minnis und ihren besitzern veranstallten. :mauer:

27.04.2003 18.18 | Andrea_P. |
@Peggy: gut, meine Schweine sind bei der Tierseuchenkasse gemeldet und die Ohrmarken hab ich auch irgendwo rumliegen. Bis jetzt hat sich das vet. Amt noch nie dafür interessiert uns zu besuchen oder so, das wird hoffentlich auch so bleiben.

Andrea

01.05.2003 04.18 | bleriot |
Wir haben seit heute zwei Minis. :D
Bis jetzt noch ohne Anmeldung bei der Seuchenkasse und ohne Ohrmarke.
Weis jemand was im schlimmsten Fall geschehen kann, wenn wir sie nicht anmelden? ?(

Muss der Vorbesitzer (Züchter, leicht alternativ angehaucht und mit diversen Abneigungen gegen Vorschriften) dann angegeben werden? Ich möchte ihn eigentlich nicht in die Pfanne hauen, da er sehr aktiv für den Tierschutz einsteht.
Wir haben für die Beiden recht ordentliche artgerechte Lebensbedingungen geschaffen, aber die rechtliche Seite ist für mich noch ziemlich unklar. Ich habe keine Lust eventuell schlafende Hunde :zzz: zu wecken, aber ganz außer acht möchte ich die rechtliche Seite doch nicht lassen.
Was sollen wir nun tun, die Tiere melden, oder bleiben lassen?
Gruß aus Bayern/Oberfranken

Jürgen

01.05.2003 18.49 | Katha |
Anmelden mußt Du sie in jedem Fall !!!
Ich habe das beim Amtstierarzt getan und der hat alles weitere geregelt wie gesagt die Gesetze werden wohl von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt !
Aber nicht wissen schützen vor Strafe nicht !! ;)
Es ist unverantwortlich sie nicht anzumelden und nicht die Jährlichen Untersuchungen zu machen ,denn Genau so Können sich Seuchen ausbreiten !!! :motz:
Allso auch im Interesse Aller Schweinebesitzer ,Melde Dich bei deinem Zuständigem Amtztierarzt!!! :bad:

01.05.2003 21.24 | bleriot |
Ok das kann ich nachvollziehen. :D
Weiteroben in diesem Thread steht, das Tiere ohne Ohrmarken nicht verkauft werden dürfen, was bedeuten würde, das der Vorbesitzer belangt werden könnte. 8o Ist dies korrekt? Sind nämlich liebe, nette Leute, denen ich nichts anhängen möchte. Gibts da Möglichkeiten?

Gruß
Jürgen :D

03.05.2003 13.51 | Katha |
Wie Gesagt Jeder Amtztierarzt ist unterschiedlich Streng!! :D Es gibt Viele Schweine die Ihre Marken nicht im Ohr tragen müßen sonern es reicht das sie da sind. ;)
Verstehe das Du niemanden in die Pfanne hauen willst :) aber als Schweine Halter müßte er es selbst wissen was er für Pflichten hat ,wenn er die nicht beachtet ,ist es aus den obengenannten Gründen nicht nur sein Problem ! Aber auf jeden fall solltest Du dich absichern
und nicht seinem Beispiel folgen!! :bad:


22.05.2003 23.16 | Amelie | Neue Regelungen für Tierhalter
Also wir haben unsere zwei Säue seit letztem Jahr August.
Nach Erkundigung beim Amt haben wir beide ordnungsgemäß angemeldet und zu dem vorgegebenen
Termin (Anfang Dezember) nochmals gemeldet.
Wir haben bis heute keine weitere Rückmeldung des Amtes auch zwecks Zahung bekommen.
(Also warten wir ab. Mehr wie die Fristen einhalten können wir ja auch nicht.)
Unsere Schweine tragen übrigens auch keine Ohrmarken, die habe ich zuhause in der Schublade liegen.

Gruß

Kerstin

22.05.2003 23.17 | Amelie | Neue Regelungen für Tierhalter
Also wir haben unsere zwei Säue seit letztem Jahr August.
Nach Erkundigung beim Amt haben wir beide ordnungsgemäß angemeldet und zu dem vorgegebenen
Termin (Anfang Dezember) nochmals gemeldet.
Wir haben bis heute keine weitere Rückmeldung des Amtes auch zwecks Zahung bekommen.
(Also warten wir ab. Mehr wie die Fristen einhalten können wir ja auch nicht.)
Unsere Schweine tragen übrigens auch keine Ohrmarken, die habe ich zuhause in der Schublade liegen.

Gruß

Kerstin

[BotIndex] [««] [Original-Thread]  

BotFood V1.3 by Utopia

Views heute: 64.521 | Views gestern: 270.169 | Views gesamt: 623.881.063