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26.12.2009 19.59 | Sabine | Fortbildung in Sachen Tierschutz/Tierrecht
ARBEITSKREIS TIERSCHUTZ GÜTERSLOH

Haustier - Tierrechtsseminar

findet von Freitag den 05. 02. bis Sonntag den 07. 02. 2010 in der Jugendherberge Stade, Kehdinger Mühren 11, 21682 Stade statt

Gütersloh, den 26. Dezember 2009

Liebe Tierschützer/Innen/Tierrechtler/Innen.

Der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh hat es sich zur Aufgabe gemacht möglichst viele Tierschützer für die Rechte der Tiere stark zu machen. Seminar beginnt am Freitag den 05. 02. ab 17.00 Uhr und endet am Sonntagmittag den 07. 02. 2010.

Tierschützer/-rechtler werden in die Lage versetzt durch fundierte gesetzliche Tierrechtskenntnisse im täglichen Umgang mit der Behörde und den Bürgern, die Rechte der Tiere gesetzeskonform durchzusetzen.

Mit dem Wissen z.B. über Art. 20a Grundgesetz, das Tierschutzgesetz, das Fundrecht im Bürgerliche Gesetzbuch und sonstige Gesetze, als Fundament der Tierrechte, wird das Zusammenwirken der einzelnen Gesetze besser verstanden und wirkungsvoll durchgesetzt.

Im Seminar werden z.B. Fragen behandelt: Wie gehe ich vor, welche Behörde ist zuständig. Was tue ich wenn die Behörde nicht reagiert. Fragen nach Zuständigkeiten z.B. bei Strafanzeige, Ordnungswidrigkeiten, bei Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung, Anwendung von Verordnungen, Richtlinien, und Gutachten, z.B. Säugetiergutachten, Tierhalteverordnungen usw.

Lernen Sie die Rechte der Tiere durchzusetzen damit der Schutz und Versorgung, wie es das Gesetz vorschreibt, bei den Tieren wirklich ankommt und wie die Finanziellen Aufwendungen für die Tiere von den Behörden übernommen werden müssen. Nicht selten bürden sich die ehrenamtlichen Tierschützer, zum Wohle der Tiere, alleinig diese finanzielle Last auf.

Durch das Haustierrechtsseminar werden Sie auf jede Tierrechtssituation geschult und in die Lage versetzt, selbst bei Behördenvertretern die rechtsunsicher sind, durch Ihre gewonnen Tierrechtskenntnisse Tierrechte auch gegen Widerstände durchzusetzen.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie Interesse an diesem Haustierrechtsseminar hätten und sich anmelden.
Unser Anmeldeformular für das Haustierrechtsseminar finden Sie am Ende.
Sie können aber auch unsere Website, www.tierschutz-guetersloh.de besuchen.

Mit tierschützerischen Grüßen
Gerhard Oesterreich Sabine Skiendziel
Schwarzwaldweg 15 Kaunitzer Str. 376
33332 Gütersloh 33758 Schloß Holte
Tel: 05241/48429 Tel:05207/6240

Das Tierrechtsseminar findet in der Jugendherberge Stade, Kehdinger Mühlen 11, 21682 Stade, bei Hamburg statt. Seminarbeginn ist am Freitag den 05. 02. und endet am Sonntag den 07. 02. 2010, Seminarende ist gegen 13:00 Uhr.
Anreise:
Mit der Bahn: bis Stade (Stade ist an den Hamburger Verkehrsverbund angeschlossen). Mit dem Auto/Bus: über A7, A1, B73 oder B74.
Die Jugendherberge liegt in unmittelbarer Nähe der Altstadt am Burggraben auf einer ehemaligen Bastion.

Seminarbeitrag pro Person 80.00 € inklusive Seminaranleitungs- und Praxis-Anwendungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Ausweis werden nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.
Übernachtung, wenn gewünscht wird, in der Jugendherberge mit vegetarischer Vollpension u. Bettwäsche beträgt 28,10 € pro Person, pro Nacht. (bei zwei Nächten)

Anmeldung und Nachfragen: Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, Menschen für Tierrechte Gerhard Oesterreich, Schwarzwaldweg 15, 33332 Gütersloh,
Tel./Fax: 05241/48429. E-Mail: gerhard.oesterreich@gtelnet.net
Bankverbindung: Volksbank Gütersloh Kt. Nr: 33479901 BLZ: 47860125.

Erst nach Eingang der Seminargebühr gilt die Anmeldung.

Seminar für Haustier-Tierrechte vom 05.-07. Februar 2010

Programmverlauf-

Freitag
17:00 Uhr - 17:30 Uhr Vorstellung der Referenten
17:30 Uhr - 18:00 Uhr Allgemeine Organisation (Programmdurchsprache)
18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen
18:45 Uhr – 21:00 Uhr Erwartungen der Teilnehmer an das Seminar.
Tierrechte was ist das?
Einstieg in die Gesetze.

Samstag
09:00 Uhr - 12:30
12:30 Uhr - 13: 30 Uhr Mittagspause
18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen
18:45 Uhr – 21:00 Uhr

Sonntag

09.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr


Die Grundlagen des Tierschutzgesetzes

Das Tierschutzgesetz als Bestandteil des Grundgesetzes, Art. 1, 20, 20a was bedeutet dieses für unser Handeln?

Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit dem Tierschutzgesetz!

Wie nutze ich die Broschüre Tierschutzgesetz vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit der Tierschutztransportverordnung.

Wann benötige ich den Kommentar zum "Tierschutzgesetz" von Lorz / Metzger?

Ich muss unterscheiden zwischen der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt

Mittagspause ca. 12:30 Uhr bis 13: 30 Uhr


Anwendung des Tierschutzgesetzes

Wie verhält es sich mit dem öffentlichen Recht in Bezug auf den Tierschutz?

Öffentlichesrecht, Zivilrecht.

Verfügungsgewalt und Befugnisse der Polizei, der Behörde, der Tierheime der ehrenamtlichen Tierschützer.

Welche Rechte hat der Tierschützer/Tierrechtler?

Wie setze ich meine Rechte gegen die Behörde durch?

Wie erstelle ich eine Strafanzeige und an wen richte ich diese?

Wie erfahre ich vom Eingang meiner Anzeige?

Was kann ich bei Verfahrenseinstellung machen?

An wen muss ich mich wenden?

Was muss ich dabei beachten?

Wie erstelle ich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und wer bekommt diese?

Gibt es Musteranzeigen oder vorgefertigte Formulare?

Welche Behörden sind für welche Angelegenheit zuständig?

Was kann ich tun, wenn die Behörden nicht gesetzeskonform reagieren?

Unterscheidung zwischen Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde.

Was ist zu tun wenn die Behörde nicht gesetzeskonform reagiert?

Wann muss ich das Verwaltungsgericht einschalten?

Was ist dabei zu beachten?

BGB Tiere sind keine Sachen.

Die Macht der Behörde § 16 Tierschutzgesetz

Tierbeschlagnahme

Tierhalteverbot

Unterlassene Hilfeleistung

Baugesetz-Bauordnung

Gewerbeordnung und die Tiere

BGB Amtspflichtverletzung

Was ist ein Bürgerantrag und wie bringe ich diesen vor? Und Vieles mehr.

Medien- Pressearbeit

Europa und der Tierschutz



Das Tier als Fundsache

Was muss ich als Finder bei einem Fundtier beachten?

Wer ist Finder / Betreuer / Halter (bzw. ab wann neuer „Eigentümer“) eines Fundtieres?

Wie und an welche Behördenstelle muss eine Fundmeldung gemacht werden?

Wann beginnt die Fundunterschlagung?

Wer ist zuständig für anfallende Kosten bei Fundtieren (Futter / Tierarzt, Kastration, etc)?

Darf ich als Finder auf die Überlassung der Fundsache (Fundtier) nach Ablauf einer zeitlichen Frist bestehen?

Freigängerkatze oder streunende Katze als Fundtier?

Wie verhält es sich mit Wildtieren als Fundtiere?

Was muss das Tierheim bei Fundtieren beachten?

Welche Gesetze müssen beachtet werden?



Die Rechtssituation der Stadttauben

Stadttauben sind Haustiere.

Sind Stadttauben eine Fundsache?

Darf die Stadt / Gemeinde gegen Stadttauben vorgehen?

Was muss die Stadt/Gemeinde bei Stadttauben beachten?

Wann ist das absolute Fütterungsverbot gesetzeskonform?

Wer ist für die Stadttauben zuständig?


Voraussichtliches Ende 21.00 Uhr, anschließendes gemütliches Beisammensein und Austausch von Erfahrungen.



Sonntag Seminarbeginn: 09:00 Uhr


Die Hundeverordnung

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.

Erläuterung der Hundeverordnung.

Wo darf ein Hund unangeleint Gassi geführt werden?

Der Hundeplatz.


Mietwohnung und Haustiere

Darf ein Vermieter das Halten eines Haustieres untersagen?

Welche Möglichkeiten und Rechte hat ein Mieter/Vermieter?

Haustiere in Eigentumswohnung?


Die Marktordnung

Dürfen lebende Tiere am Flohmarkt veräußert werden?

I. Entwurf einer Marktordnung. (Tierschutztransportverordnung, Tierschutzgesetz, Artenschutz, Gemeindeordnung, Gemeindesatzung etc.)


Fallbeispiele aus der Praxis

Allgemeine Diskussion über konkrete Fälle (werden von den Teilnehmern erbracht).
Lösungsvorschläge über die weitere Vorgehensweise werden besprochen.


Verteilung der Teilnahmebestätigungen und Ausweise

Ende des Seminars ca. 12:30 Uhr

Änderungen vorbehalten

Referenten: Gerhard Oesterreich, Sabine Skiendziel



Anmeldeformular



Senden an:
Arbeitskreis Tierschutz
Gerhard Oesterreich
Schwarzwaldweg 15
33332 Gütersloh
E-Mail: gerhard.oesterreich@gtelnet.net


Ich/Wir nehmen am Seminar vom 05. – 07. 02. 2010 in der Jugendherberge Stade,

Kehdinger Mühren 11, 21682 Stade teil. Bitte in Druckschrift ausfüllen.


Vorname_____________________Nachnahme_________________


Wohnort_________________Str_________________Tel/Fax:___________


Vorname________________Nachnahme____________________


Wohnort______________Str.________________Tel/Fax:___________


Vorname_______________Nachnahme_________________


Wohnort____________Str.________________Tel/Fax:___________


Seminargebühr beträgt: 80.00 €, einschließlich Seminarunterlagen pro Teilnehmer.

Wenn Übernachtung und Verpflegung in der Jugendherberge gewünscht wird, müssen für 2 Nächte mit Bettwäsche und Vollpension 56,20 € zusätzlich zu der Seminargebühr pro Teilnehmer,
auf das Konto: Gerhard Oesterreich Nr. 33479901 BLZ 47860125 Volksbank Gütersloh überwiesen werden.

Erst nach Eingang der Zahlung gilt die Anmeldung.

04.01.2010 19.58 | Ramalam |
Boah, geil, geht da einer von euch hin? Für mich ist es leider viel zu weit, aber falls einer von euch hingeht könnte der/diejenige dann nicht vielleicht mit ganz viel bitte bitte und Augenklappern etc. ne kleine Mitschrift der wichtigsten Sachen hier ins Forum stellen? Oder an mich schicken?

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